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Geschäftsbericht 2010/11 - MVV Investor

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<strong>MVV</strong> ENERGIE Konzernabschluss<br />

Flüssige Mittel<br />

Flüssige Mittel umfassen Kassenbestände sowie Guthaben bei<br />

Kreditinstituten mit einer Ursprungslaufzeit von weniger als<br />

drei Monaten.<br />

Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte<br />

beziehungsweise Schulden<br />

Als „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ werden<br />

Vermögenswerte ausgewiesen, die in ihrem gegenwärtigen<br />

Zustand veräußert werden können und deren Veräußerung<br />

sehr wahrscheinlich ist. Dabei kann es sich um einzelne langfristige<br />

Vermögenswerte, um Gruppen von Vermögenswerten<br />

oder um Geschäftsbereiche handeln. Schulden, die zusammen<br />

mit Vermögenswerten in einer Transaktion abgegeben werden<br />

sollen, werden als „Zur Veräußerung gehaltene Schulden“<br />

gesondert ausgewiesen.<br />

Soweit nicht die jeweils besonderen Standards anzuwenden<br />

sind, werden zur Veräußerung bestimmte langfristige<br />

Vermögenswerte nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Sie<br />

werden mit ihrem um voraussichtliche Veräußerungskosten<br />

verminderten Zeitwert bewertet, sofern dieser niedriger als<br />

der Buchwert ist. Gewinne oder Verluste aus der Bewertung<br />

einzelner zur Veräußerung bestimmter Vermögenswerte<br />

und von Veräußerungsgruppen werden bis zur endgültigen<br />

Veräußerung im Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen.<br />

Gewinne oder Verluste aus der Bewertung von<br />

aufgegebenen Geschäftsbereichen mit dem beizulegenden<br />

Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten werden als Ergebnis<br />

aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen.<br />

Latente Steuern<br />

Latente Steuern werden für zeitliche Differenzen zwischen<br />

der Steuerbilanz und der IFRS-Bilanz der Einzelgesellschaften<br />

gebildet, die sich aufgrund der steuerlichen Bewertung<br />

der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einerseits und<br />

der externen Rechnungslegung gemäß IFRS andererseits<br />

sowie aus ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen<br />

ergeben. Darüber hinaus wurden aktive latente Steuern auf<br />

Steuerminderungsansprüche berücksichtigt, die sich aus der<br />

erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren<br />

ergeben. Eine Aktivierung erfolgt, wenn aufgrund vorliegender<br />

Planungen die Nutzbarkeit dieser Verlustvorträge<br />

mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Die latenten<br />

<strong>MVV</strong> Energie <strong>2010</strong> / <strong>11</strong><br />

Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die in den<br />

einzelnen Organisationseinheiten zum Realisationszeitpunkt<br />

gelten beziehungsweise erwartet werden. Dabei werden die<br />

am Bilanzstichtag gültigen beziehungsweise verabschiedeten<br />

steuerlichen Vorschriften berücksichtigt. Für die Berechnung<br />

der latenten Steuern in Deutschland wird ein Steuersatz von<br />

30 % (Vorjahr 30 %) herangezogen. Er ergibt sich dabei aus<br />

dem gültigen unveränderten Körperschaftsteuersatz von<br />

15 %, dem Solidaritätszuschlag von unverändert 5,5 % und<br />

dem konzerndurchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 14 %<br />

(Vorjahr 14 %). Für ausländische Gesellschaften werden die<br />

jeweiligen nationalen Steuersätze zugrunde gelegt. Aktive<br />

und passive latente Steuern werden je Gesellschaft beziehungsweise<br />

Organkreis – soweit die Voraussetzungen des<br />

IAS 12 gegeben sind – saldiert.<br />

Rückstellungen<br />

Rückstellungen werden für sämtliche am Bilanzstichtag gegenüber<br />

Dritten bestehenden rechtlichen oder faktischen Verpfl ichtungen<br />

gebildet, die auf vergangenen Ereignissen beruhen, die<br />

zukünftig wahrscheinlich zu einem Abfl uss von Ressourcen<br />

führen und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann.<br />

Die Rückstellungen werden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag<br />

angesetzt und nicht mit Erstattungsansprüchen<br />

saldiert. Rückstellungen, denen eine große Zahl gleichartiger<br />

Ereignisse zugrunde liegt, werden mit dem Erwartungswert der<br />

möglichen Ergebnisse bilanziert.<br />

Alle langfristigen Rückstellungen werden mit ihrem auf den<br />

Bilanzstichtag abgezinsten voraussichtlichen Erfüllungsbetrag<br />

bilanziert.<br />

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpfl ichtungen<br />

werden ausschließlich für leistungsorientierte Versorgungspläne<br />

gebildet. Diese Pensionsrückstellungen werden gemäß<br />

IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt<br />

(Projected-Unit-Credit-Methode). Dieses Verfahren berücksichtigt<br />

neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und<br />

Anwartschaften auch zukünftig zu erwartende Gehalts- und<br />

Rentensteigerungen. Bei der Berechnung fanden die Richttafeln<br />

2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck Anwendung. Da<br />

der Konzern über kein Planvermögen verfügt, sind Pensionsverpfl<br />

ichtungen in voller Höhe durch Rückstellungen gedeckt.<br />

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, welche<br />

sich aus Änderungen der Berechnungsannahmen ergeben,<br />

werden, soweit sie 10 % des Verpfl ichtungsumfangs über-

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