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Geschäftsbericht 2010/11 - MVV Investor

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<strong>MVV</strong> ENERGIE Weitere Informationen<br />

CASHFLOW<br />

Der Cashfl ow stellt die Gesamtheit von<br />

Zu- und Abfl üssen von Zahlungsmitteln<br />

und Zahlungsmitteläquivalenten in einem<br />

defi nierten Zeitraum dar.<br />

CLEAN DARK SPREAD<br />

Differenz zwischen dem Strompreis<br />

einerseits sowie dem Brennstoffpreis (Kohle)<br />

und dem Preis für CO 2-Emissionsrechte<br />

andererseits.<br />

COMPLIANCE<br />

Einhaltung sämtlicher für das Unternehmen<br />

relevanten gesetzlichen und rechtlichen<br />

Bestimmungen, Richtlinien und ethischen<br />

Standards.<br />

CLUSTER<br />

Steht in der Wirtschaft für eine räumliche<br />

Zusammenballung von mehreren Betrieben,<br />

die eine Ähnlichkeit beispielsweise der<br />

Branche oder des Werkstoffs aufweisen.<br />

CO 2-EMISSIONSZERTIFIKATE<br />

CO 2-Emissionszertifi kate sind ein Instrument<br />

der Umweltpolitik und haben das Ziel,<br />

CO 2-Emissionen mit möglichst niedrigen<br />

volkswirtschaftlichen Kosten zu verringern.<br />

Um dies zu erreichen, wird ein Markt für<br />

CO 2 geschaffen. Das Preissignal, das von<br />

diesem Markt ausgeht, bildet einen Anreiz<br />

für die teilnehmenden Unternehmen,<br />

ihren CO 2-Ausstoß zu verringern. In der<br />

Umsetzung muss dafür zunächst eine<br />

Obergrenze für bestimmte Emissionen<br />

innerhalb eines konkreten Gebiets (regional,<br />

national, international), eines bestimmten<br />

Zeitraums (zum Beispiel Kalenderjahr) und<br />

für eine defi nierte Teilnehmergruppe (zum<br />

Beispiel Energiewirtschaft, Schwerindustrie)<br />

politisch festgelegt werden. Dann werden<br />

entsprechend dieser Obergrenze sogenannte<br />

CO 2-Zertifi kate ausgegeben, die zur Emission<br />

einer bestimmten Menge CO 2 berechtigen.<br />

Emissionen, die ohne Emissionsrecht<br />

erfolgen, werden mit einer Strafe belegt.<br />

<strong>MVV</strong> Energie <strong>2010</strong> / <strong>11</strong><br />

Da CO 2-Zertifi kate frei handelbar sind, wird<br />

der Preis für diese Zertifi kate durch die<br />

Nachfrage bestimmt. Durch ein schrittweises<br />

Senken der Obergrenze kann der Anreiz zur<br />

CO 2-Einsparung sukzessive verstärkt werden.<br />

COMMODITY<br />

Bezeichnung für eine standardisierte<br />

handelbare Ware, zum Beispiel Strom,<br />

Gas, Kohle oder CO 2-Zertifi kate.<br />

CONTRACTING<br />

Unter Contracting versteht man die Übernahme<br />

eines Teils oder der vollständigen<br />

Lieferung und Umwandlung von Nutzenergie<br />

(Strom, Wärme, Kälte, Druckluft)<br />

durch einen Dritten, den Contractor. Unterschieden<br />

werden Energieliefercontracting<br />

(zum Beispiel Wärmelieferung durch Bau<br />

und Betrieb einer auf den Kunden zugeschnittenen<br />

Heizungsanlage, die im Eigentum<br />

des Contractors verbleibt), Betriebsführungscontracting<br />

(der Contractor betreibt die<br />

Kunden anlage und sorgt für optimalen<br />

Betrieb) und Einsparcontracting (der Contractor<br />

garantiert Energieeinsparungen und<br />

übernimmt unter Umständen die dafür notwendigen<br />

Investitionen in Anlagen oder Anwendungstechnik).<br />

Ziel des Contractings ist<br />

es, durch Optimierungsprozesse wirtschaftliche<br />

und ökologische Vorteile zu generieren.<br />

CROSS-SELLING<br />

Bezeichnet im Marketing den Verkauf von<br />

sich ergänzenden Produkten oder Dienstleistungen.<br />

DIVIDENDENRENDITE<br />

Kennzahl für den prozentualen Anteil<br />

der Dividendenausschüttung einer Aktiengesellschaft<br />

am Börsenkurs.<br />

EBS<br />

Abkürzung für Ersatzbrennstoffe, die aus<br />

heizwertreichen Abfällen aus Haushalten,<br />

Industrie und Gewerbe gewonnen werden.<br />

In herkömmlichen Kraftwerken und Zementfabriken<br />

werden Anteile von Kohle, Erdgas<br />

und Heizöl durch EBS ersetzt.<br />

ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ (EEG)<br />

Gesetz vom 29. März 2000 für den Vorrang<br />

erneuerbarer Energien, zuletzt novelliert mit<br />

Wirkung zum 1. Januar 2012 (EEG 2012).<br />

Das EEG ist das zentrale Instrument zum<br />

Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren<br />

Energien. Zu den erneuerbaren<br />

Energien zählen Biomasse einschließlich<br />

Biomethan und Biogas, Wasserkraft, Windenergie,<br />

Photovoltaik, Geothermie und der<br />

biogene Anteil von Abfällen.<br />

EEG-AUSGLEICHSMECHANISMUS<br />

Die nach dem EEG geförderten Anlagenbetreiber<br />

erhalten eine Vergütung für die<br />

aus erneuerbaren Energien erzeugten<br />

Strom mengen. Die Strommengen selbst<br />

werden von den Übertragungsnetzbetreibern<br />

aufgenommen und unter festgelegten<br />

Be dingungen an der Strombörse vermarktet.<br />

Die Mehrkosten, die aus der Differenz zwischen<br />

Verkaufserlösen und EEG-Vergütungszahlungen<br />

entstehen, werden bundesweit<br />

einheitlich auf die Stromverbraucher umgelegt<br />

(EEG-Umlage). Das Verfahren ist in der<br />

seit 1. Januar <strong>2010</strong> gültigen Verordnung<br />

zur Weiterentwicklung des bundesweiten<br />

Ausgleichsmechanismus (AusglMechV)<br />

festgelegt.<br />

EEG-UMLAGE<br />

Mit der EEG-Umlage werden die Kosten<br />

für die Förderung der erneuerbaren<br />

Energien bundesweit einheitlich auf alle<br />

Letztverbraucher verteilt. Die Kosten<br />

bestehen hauptsächlich aus der Differenz<br />

zwischen den Einnahmen durch den Verkauf<br />

des EEG-Stroms an der Börse und den<br />

Ausgaben, die durch die Auszahlung der<br />

EEG-Vergütungen an die Anlagenbetreiber

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