Geschäftsbericht 2010/11 - MVV Investor
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<strong>MVV</strong> ENERGIE Weitere Informationen<br />
CASHFLOW<br />
Der Cashfl ow stellt die Gesamtheit von<br />
Zu- und Abfl üssen von Zahlungsmitteln<br />
und Zahlungsmitteläquivalenten in einem<br />
defi nierten Zeitraum dar.<br />
CLEAN DARK SPREAD<br />
Differenz zwischen dem Strompreis<br />
einerseits sowie dem Brennstoffpreis (Kohle)<br />
und dem Preis für CO 2-Emissionsrechte<br />
andererseits.<br />
COMPLIANCE<br />
Einhaltung sämtlicher für das Unternehmen<br />
relevanten gesetzlichen und rechtlichen<br />
Bestimmungen, Richtlinien und ethischen<br />
Standards.<br />
CLUSTER<br />
Steht in der Wirtschaft für eine räumliche<br />
Zusammenballung von mehreren Betrieben,<br />
die eine Ähnlichkeit beispielsweise der<br />
Branche oder des Werkstoffs aufweisen.<br />
CO 2-EMISSIONSZERTIFIKATE<br />
CO 2-Emissionszertifi kate sind ein Instrument<br />
der Umweltpolitik und haben das Ziel,<br />
CO 2-Emissionen mit möglichst niedrigen<br />
volkswirtschaftlichen Kosten zu verringern.<br />
Um dies zu erreichen, wird ein Markt für<br />
CO 2 geschaffen. Das Preissignal, das von<br />
diesem Markt ausgeht, bildet einen Anreiz<br />
für die teilnehmenden Unternehmen,<br />
ihren CO 2-Ausstoß zu verringern. In der<br />
Umsetzung muss dafür zunächst eine<br />
Obergrenze für bestimmte Emissionen<br />
innerhalb eines konkreten Gebiets (regional,<br />
national, international), eines bestimmten<br />
Zeitraums (zum Beispiel Kalenderjahr) und<br />
für eine defi nierte Teilnehmergruppe (zum<br />
Beispiel Energiewirtschaft, Schwerindustrie)<br />
politisch festgelegt werden. Dann werden<br />
entsprechend dieser Obergrenze sogenannte<br />
CO 2-Zertifi kate ausgegeben, die zur Emission<br />
einer bestimmten Menge CO 2 berechtigen.<br />
Emissionen, die ohne Emissionsrecht<br />
erfolgen, werden mit einer Strafe belegt.<br />
<strong>MVV</strong> Energie <strong>2010</strong> / <strong>11</strong><br />
Da CO 2-Zertifi kate frei handelbar sind, wird<br />
der Preis für diese Zertifi kate durch die<br />
Nachfrage bestimmt. Durch ein schrittweises<br />
Senken der Obergrenze kann der Anreiz zur<br />
CO 2-Einsparung sukzessive verstärkt werden.<br />
COMMODITY<br />
Bezeichnung für eine standardisierte<br />
handelbare Ware, zum Beispiel Strom,<br />
Gas, Kohle oder CO 2-Zertifi kate.<br />
CONTRACTING<br />
Unter Contracting versteht man die Übernahme<br />
eines Teils oder der vollständigen<br />
Lieferung und Umwandlung von Nutzenergie<br />
(Strom, Wärme, Kälte, Druckluft)<br />
durch einen Dritten, den Contractor. Unterschieden<br />
werden Energieliefercontracting<br />
(zum Beispiel Wärmelieferung durch Bau<br />
und Betrieb einer auf den Kunden zugeschnittenen<br />
Heizungsanlage, die im Eigentum<br />
des Contractors verbleibt), Betriebsführungscontracting<br />
(der Contractor betreibt die<br />
Kunden anlage und sorgt für optimalen<br />
Betrieb) und Einsparcontracting (der Contractor<br />
garantiert Energieeinsparungen und<br />
übernimmt unter Umständen die dafür notwendigen<br />
Investitionen in Anlagen oder Anwendungstechnik).<br />
Ziel des Contractings ist<br />
es, durch Optimierungsprozesse wirtschaftliche<br />
und ökologische Vorteile zu generieren.<br />
CROSS-SELLING<br />
Bezeichnet im Marketing den Verkauf von<br />
sich ergänzenden Produkten oder Dienstleistungen.<br />
DIVIDENDENRENDITE<br />
Kennzahl für den prozentualen Anteil<br />
der Dividendenausschüttung einer Aktiengesellschaft<br />
am Börsenkurs.<br />
EBS<br />
Abkürzung für Ersatzbrennstoffe, die aus<br />
heizwertreichen Abfällen aus Haushalten,<br />
Industrie und Gewerbe gewonnen werden.<br />
In herkömmlichen Kraftwerken und Zementfabriken<br />
werden Anteile von Kohle, Erdgas<br />
und Heizöl durch EBS ersetzt.<br />
ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ (EEG)<br />
Gesetz vom 29. März 2000 für den Vorrang<br />
erneuerbarer Energien, zuletzt novelliert mit<br />
Wirkung zum 1. Januar 2012 (EEG 2012).<br />
Das EEG ist das zentrale Instrument zum<br />
Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren<br />
Energien. Zu den erneuerbaren<br />
Energien zählen Biomasse einschließlich<br />
Biomethan und Biogas, Wasserkraft, Windenergie,<br />
Photovoltaik, Geothermie und der<br />
biogene Anteil von Abfällen.<br />
EEG-AUSGLEICHSMECHANISMUS<br />
Die nach dem EEG geförderten Anlagenbetreiber<br />
erhalten eine Vergütung für die<br />
aus erneuerbaren Energien erzeugten<br />
Strom mengen. Die Strommengen selbst<br />
werden von den Übertragungsnetzbetreibern<br />
aufgenommen und unter festgelegten<br />
Be dingungen an der Strombörse vermarktet.<br />
Die Mehrkosten, die aus der Differenz zwischen<br />
Verkaufserlösen und EEG-Vergütungszahlungen<br />
entstehen, werden bundesweit<br />
einheitlich auf die Stromverbraucher umgelegt<br />
(EEG-Umlage). Das Verfahren ist in der<br />
seit 1. Januar <strong>2010</strong> gültigen Verordnung<br />
zur Weiterentwicklung des bundesweiten<br />
Ausgleichsmechanismus (AusglMechV)<br />
festgelegt.<br />
EEG-UMLAGE<br />
Mit der EEG-Umlage werden die Kosten<br />
für die Förderung der erneuerbaren<br />
Energien bundesweit einheitlich auf alle<br />
Letztverbraucher verteilt. Die Kosten<br />
bestehen hauptsächlich aus der Differenz<br />
zwischen den Einnahmen durch den Verkauf<br />
des EEG-Stroms an der Börse und den<br />
Ausgaben, die durch die Auszahlung der<br />
EEG-Vergütungen an die Anlagenbetreiber