Geschäftsbericht 2010/11 - MVV Investor
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Mittelfristig wird die FÖRDERUNG DER WINDENERGIE eingeschränkt<br />
werden: Die jährliche Degression der Vergütungssätze<br />
wird zunehmen und der Systemdienstleistungsbonus ab<br />
dem Jahr 2015 wegfallen. Wir engagieren uns insbesondere<br />
für eine stärkere Förderung der weniger windstarken Standorte<br />
in Süddeutschland und hatten dazu ein „qualifi ziertes<br />
Stauchungsmodell“ vorgeschlagen – das Modell lehnt sich an<br />
die Regelungen für die Nutzung der Windenergie im Offshore-<br />
Bereich an. Unser Vorschlag fand bei vielen energiepolitischen<br />
Entscheidungsträgern großen Anklang; der Bundesrat hatte<br />
inhaltlich ähnliche Forderungen gestellt, dennoch wurde der<br />
Vorschlag vom Bundestag nicht aufgenommen.<br />
Mit der EEG-Novelle wurde auch ein neu strukturierter FÖRDER-<br />
RAHMEN FÜR BIOMASSEANLAGEN verabschiedet. Positiv bewertet<br />
wird dabei insbesondere, dass die Vielzahl der Boni reduziert<br />
und die Option zur gleichzeitigen Nutzung verschiedener Brennstoffe<br />
eingeführt wurde. Die Mindestwärmenutzungspfl icht<br />
könnte sich so, wie sie in der EEG-Novelle verankert ist, jedoch<br />
für viele Projekte als Investitionshemmnis erweisen.<br />
Wesentliche Teile des dritten Energiebinnenmarktpakets hat<br />
der deutsche Gesetzgeber mit der NOVELLE DES ENERGIEWIRT-<br />
SCHAFTSGESETZES (EnWG) umgesetzt. Von den wichtigsten<br />
Vorgaben – wie den neuen Entfl echtungsregelungen für Übertragungs-<br />
beziehungsweise Fernleitungsnetzbetreiber – sind<br />
wir nur indirekt betroffen. Zahlreiche neue Anforderungen<br />
führen gleichwohl auf allen Wertschöpfungsstufen zu Umsetzungsaufwand.<br />
Wir begrüßen es, dass die Bundesnetzagentur durch die EnWG-<br />
Novelle nun einheitliche Regelzonen festlegen kann; so kann<br />
die Effi zienz des Stromversorgungssystems erhöht werden. Die<br />
stärkere Nutzung industrieller Lasten zur Netzregelung durch<br />
die Übertragungsnetzbetreiber beurteilen wir zwar positiv,<br />
hätten aber eine Integration zu- und abschaltbarer Lasten in<br />
den wettbewerblich organisierten Regelenergiemarkt für sachgerechter<br />
gehalten. Kritisch sehen wir, dass Verteilnetzbetreiber<br />
jetzt verpfl ichtet sind, Privat- und Gewerbekunden auf Antrag<br />
und gegen reduzierte Netzentgelte zu steuern und gegebenenfalls<br />
abzuschalten. Wir sind der Meinung, dass die Beurteilung,<br />
ob und welche Verbraucher durch Regelung oder Abschaltung<br />
sinnvoll zur Netzentlastung beitragen können, den Verteilnetzbetreibern<br />
überlassen bleiben sollte.<br />
Aufgrund des beschleunigten Ausstiegs aus der Kernenergie<br />
muss gewährleistet werden, dass der erforderliche AUSBAU<br />
DER ERZEUGUNGSKAPAZITÄTEN AUS ERNEUERBAREN ENERGIE-<br />
QUELLEN zügig erfolgt. Gleichzeitig ist der Neubau fl exibler<br />
konventioneller Anlagen erforderlich, um die schwankende<br />
Einspeisung aus Windenergie und Photovoltaikanlagen ausgleichen<br />
zu können. Um dies zu gewährleisten, sind eine Reihe von<br />
Optionen im Gespräch, unter anderem ein Kraftwerksmodernisierungsprogramm<br />
im Rahmen des Energie- und Klimafonds.<br />
Der Gesetzgeber hat in der EnWG-Novelle auch eindeutige<br />
Regelungen zum EINSPEISEMANAGEMENT festgelegt. EEG- und<br />
KWK-Anlagen genießen grundsätzlich einen Einspeise vorrang<br />
vor Anlagen zur konventionellen Erzeugung und dürfen nur im<br />
Falle von technischen Netzengpässen zwangsweise abgeregelt<br />
werden.<br />
Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) novelliert<br />
Die Eckpunkte des Emissionshandels in der Handelsperiode<br />
2013 bis 2020 werden in der TEHG-Novelle geregelt; damit<br />
werden die europäischen Vorgaben umgesetzt. Zu diesen<br />
Eckpunkten zählt auch die Defi nition emissionshandelspfl ichtiger<br />
Anlagen. Wir hatten uns dafür eingesetzt, dass weder<br />
die thermische Abfallverwertung noch die fossile Zünd- und<br />
Stützfeuerung bei Biomasseanlagen emissionshandelspfl ichtig<br />
werden. Inzwischen wurde diese Stützfeuerung im Gesetz von<br />
der Verpfl ichtung befreit; es gilt als wahrscheinlich, dass auch<br />
thermische Abfallverwertungsanlagen befreit werden, die Entscheidung<br />
stand zum Zeitpunkt der Erstellung des zusammengefassten<br />
Lageberichts noch aus.<br />
EU-Energieeffi zienz-Richtlinie vorgelegt<br />
Einen Vorschlag, wie Energieversorger weitreichende Effi zienzmaßnahmen<br />
durchführen können, hat die Europäische Kommission<br />
vorgelegt: Beispielsweise sollen Energieversorger verpfl<br />
ichtet werden, den Energieabsatz beim Endkunden jährlich<br />
um 1,5 % zu reduzieren; zudem sollen handelbare Einsparzertifi<br />
kate eingeführt werden und eine KWK-Pfl icht für neue<br />
Kraftwerke. Darüber hinaus sollen nationale Energieeffi zienzziele<br />
in Strom-, Gas- und Fernwärmenetzen systematisch geplant<br />
werden. Wir befürworten, dass zusätzliche Anreize zur<br />
Steigerung der Energieeffi zienz eingeführt werden sollen und<br />
erwarten hiervon positive Impulse für unser Wachstumsfeld<br />
Energiedienstleistungen. Bei der Ausgestaltung der energiepolitischen<br />
Rahmenbedingungen sollten nach unserer Meinung<br />
aber marktgerechte Ansätze zur Geltung kommen, die Effi zienzsteigerungen<br />
durch wirtschaftliche Anreize erreichen.<br />
<strong>MVV</strong> Energie <strong>2010</strong> / <strong>11</strong><br />
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