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Geschäftsbericht 2010/11 - MVV Investor

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Mittelfristig wird die FÖRDERUNG DER WINDENERGIE eingeschränkt<br />

werden: Die jährliche Degression der Vergütungssätze<br />

wird zunehmen und der Systemdienstleistungsbonus ab<br />

dem Jahr 2015 wegfallen. Wir engagieren uns insbesondere<br />

für eine stärkere Förderung der weniger windstarken Standorte<br />

in Süddeutschland und hatten dazu ein „qualifi ziertes<br />

Stauchungsmodell“ vorgeschlagen – das Modell lehnt sich an<br />

die Regelungen für die Nutzung der Windenergie im Offshore-<br />

Bereich an. Unser Vorschlag fand bei vielen energiepolitischen<br />

Entscheidungsträgern großen Anklang; der Bundesrat hatte<br />

inhaltlich ähnliche Forderungen gestellt, dennoch wurde der<br />

Vorschlag vom Bundestag nicht aufgenommen.<br />

Mit der EEG-Novelle wurde auch ein neu strukturierter FÖRDER-<br />

RAHMEN FÜR BIOMASSEANLAGEN verabschiedet. Positiv bewertet<br />

wird dabei insbesondere, dass die Vielzahl der Boni reduziert<br />

und die Option zur gleichzeitigen Nutzung verschiedener Brennstoffe<br />

eingeführt wurde. Die Mindestwärmenutzungspfl icht<br />

könnte sich so, wie sie in der EEG-Novelle verankert ist, jedoch<br />

für viele Projekte als Investitionshemmnis erweisen.<br />

Wesentliche Teile des dritten Energiebinnenmarktpakets hat<br />

der deutsche Gesetzgeber mit der NOVELLE DES ENERGIEWIRT-<br />

SCHAFTSGESETZES (EnWG) umgesetzt. Von den wichtigsten<br />

Vorgaben – wie den neuen Entfl echtungsregelungen für Übertragungs-<br />

beziehungsweise Fernleitungsnetzbetreiber – sind<br />

wir nur indirekt betroffen. Zahlreiche neue Anforderungen<br />

führen gleichwohl auf allen Wertschöpfungsstufen zu Umsetzungsaufwand.<br />

Wir begrüßen es, dass die Bundesnetzagentur durch die EnWG-<br />

Novelle nun einheitliche Regelzonen festlegen kann; so kann<br />

die Effi zienz des Stromversorgungssystems erhöht werden. Die<br />

stärkere Nutzung industrieller Lasten zur Netzregelung durch<br />

die Übertragungsnetzbetreiber beurteilen wir zwar positiv,<br />

hätten aber eine Integration zu- und abschaltbarer Lasten in<br />

den wettbewerblich organisierten Regelenergiemarkt für sachgerechter<br />

gehalten. Kritisch sehen wir, dass Verteilnetzbetreiber<br />

jetzt verpfl ichtet sind, Privat- und Gewerbekunden auf Antrag<br />

und gegen reduzierte Netzentgelte zu steuern und gegebenenfalls<br />

abzuschalten. Wir sind der Meinung, dass die Beurteilung,<br />

ob und welche Verbraucher durch Regelung oder Abschaltung<br />

sinnvoll zur Netzentlastung beitragen können, den Verteilnetzbetreibern<br />

überlassen bleiben sollte.<br />

Aufgrund des beschleunigten Ausstiegs aus der Kernenergie<br />

muss gewährleistet werden, dass der erforderliche AUSBAU<br />

DER ERZEUGUNGSKAPAZITÄTEN AUS ERNEUERBAREN ENERGIE-<br />

QUELLEN zügig erfolgt. Gleichzeitig ist der Neubau fl exibler<br />

konventioneller Anlagen erforderlich, um die schwankende<br />

Einspeisung aus Windenergie und Photovoltaikanlagen ausgleichen<br />

zu können. Um dies zu gewährleisten, sind eine Reihe von<br />

Optionen im Gespräch, unter anderem ein Kraftwerksmodernisierungsprogramm<br />

im Rahmen des Energie- und Klimafonds.<br />

Der Gesetzgeber hat in der EnWG-Novelle auch eindeutige<br />

Regelungen zum EINSPEISEMANAGEMENT festgelegt. EEG- und<br />

KWK-Anlagen genießen grundsätzlich einen Einspeise vorrang<br />

vor Anlagen zur konventionellen Erzeugung und dürfen nur im<br />

Falle von technischen Netzengpässen zwangsweise abgeregelt<br />

werden.<br />

Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) novelliert<br />

Die Eckpunkte des Emissionshandels in der Handelsperiode<br />

2013 bis 2020 werden in der TEHG-Novelle geregelt; damit<br />

werden die europäischen Vorgaben umgesetzt. Zu diesen<br />

Eckpunkten zählt auch die Defi nition emissionshandelspfl ichtiger<br />

Anlagen. Wir hatten uns dafür eingesetzt, dass weder<br />

die thermische Abfallverwertung noch die fossile Zünd- und<br />

Stützfeuerung bei Biomasseanlagen emissionshandelspfl ichtig<br />

werden. Inzwischen wurde diese Stützfeuerung im Gesetz von<br />

der Verpfl ichtung befreit; es gilt als wahrscheinlich, dass auch<br />

thermische Abfallverwertungsanlagen befreit werden, die Entscheidung<br />

stand zum Zeitpunkt der Erstellung des zusammengefassten<br />

Lageberichts noch aus.<br />

EU-Energieeffi zienz-Richtlinie vorgelegt<br />

Einen Vorschlag, wie Energieversorger weitreichende Effi zienzmaßnahmen<br />

durchführen können, hat die Europäische Kommission<br />

vorgelegt: Beispielsweise sollen Energieversorger verpfl<br />

ichtet werden, den Energieabsatz beim Endkunden jährlich<br />

um 1,5 % zu reduzieren; zudem sollen handelbare Einsparzertifi<br />

kate eingeführt werden und eine KWK-Pfl icht für neue<br />

Kraftwerke. Darüber hinaus sollen nationale Energieeffi zienzziele<br />

in Strom-, Gas- und Fernwärmenetzen systematisch geplant<br />

werden. Wir befürworten, dass zusätzliche Anreize zur<br />

Steigerung der Energieeffi zienz eingeführt werden sollen und<br />

erwarten hiervon positive Impulse für unser Wachstumsfeld<br />

Energiedienstleistungen. Bei der Ausgestaltung der energiepolitischen<br />

Rahmenbedingungen sollten nach unserer Meinung<br />

aber marktgerechte Ansätze zur Geltung kommen, die Effi zienzsteigerungen<br />

durch wirtschaftliche Anreize erreichen.<br />

<strong>MVV</strong> Energie <strong>2010</strong> / <strong>11</strong><br />

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