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Geschäftsbericht 2010/11 - MVV Investor

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IAS 27 (ÜBERARBEITET 20<strong>11</strong>) „EINZELABSCHLÜSSE“: Die zuvor in<br />

IAS 27 (2008) enthaltenen Konsolidierungsvorschriften wurden<br />

überarbeitet und sind nun in IFRS 10 Konzernabschlüsse<br />

enthalten. IAS 27 hat zum Ziel, Standards zu setzen, die bei der<br />

Bilanzierung von Beteiligungen an Tochter-, assoziierten und<br />

Gemeinschaftsunternehmen anzuwenden sind, wenn sich ein<br />

Unternehmen dazu entschließt, Einzelabschlüsse darzustellen.<br />

Der Standard ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die<br />

am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Die Anerkennung<br />

durch die EU steht zum 30. September 20<strong>11</strong> noch aus.<br />

IAS 28 (ÜBERARBEITET 20<strong>11</strong>) „ANTEILE AN ASSOZIIERTEN UNTER-<br />

NEHMEN UND GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN“: Diese Fassung<br />

ersetzt die Vorgängerversion IAS 28 (2003). Die Zielsetzung von<br />

IAS 28 (Änderung 20<strong>11</strong>) besteht darin, die Bilanzierung von<br />

Beteiligungen an assoziierten Unternehmen festzuschreiben<br />

und Vorschriften über die Anwendung der Equity-Methode<br />

zu erlassen, wenn Beteiligungen an assoziierten Unternehmen<br />

und Joint Ventures bilanziert werden sollen. Der Standard ist<br />

erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach<br />

dem 1. Januar 2013 beginnen. Die Anerkennung durch die<br />

EU steht zum 30. September 20<strong>11</strong> noch aus.<br />

IFRS 1 ÄNDERUNG (<strong>2010</strong>) „SCHWERWIEGENDE HOCHINFLATION<br />

UND BESEITIGUNG FIXER DATEN FÜR ERSTMALIGE ANWENDER“:<br />

Die Änderungen beschäftigen sich mit der Frage, wie ein Unternehmen<br />

nach IFRS zu bilanzieren hat, nachdem es eine Periode<br />

gab, in der es nicht nach IFRS bilanzieren konnte, weil die funktionale<br />

Währung einer schwerwiegenden Hochinfl ation ausgesetzt<br />

war. Die Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre<br />

anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 20<strong>11</strong> beginnen.<br />

Die Anerkennung durch die EU steht zum 30. September 20<strong>11</strong><br />

noch aus.<br />

IFRS 7 ÄNDERUNG (<strong>2010</strong>) „FINANZINSTRUMENT: ANGABEN –<br />

TRANSFER VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN“: Die Änderung<br />

behandelt die Angabepfl ichten im Zusammenhang mit<br />

dem Transfer von fi nanziellen Vermögenswerten, um das<br />

Verständnis des Lesers für eine solche Transaktion und für die<br />

Effekte aus möglichen verbleibenden Risiken zu verbessern. Die<br />

Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die<br />

am oder nach dem 1. Juli 20<strong>11</strong> beginnen. Die Anerkennung<br />

durch die EU steht zum 30. September 20<strong>11</strong> noch aus.<br />

IFRS 9 „FINANZINSTRUMENTE“: Der veröffentlichte Standard<br />

stellt die erste Phase des dreiteiligen Projekts zur Ablösung des<br />

IAS 39 „Finanzinstrumente“ dar. In der ersten Phase wurden<br />

die Vorschriften zur Kategorisierung und zur Bewertung von<br />

fi nanziellen Vermögenswerten und der fi nanziellen Verbindlichkeiten<br />

geregelt. Die Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre<br />

anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013<br />

beginnen. Am 4. August 20<strong>11</strong> veröffentlichte der IASB einen<br />

Entwurf zur Änderung des IFRS 9, dessen Ziel es ist, den verpfl<br />

ichtenden Anwendungszeitpunkt des IFRS 9 auf Geschäftsjahre,<br />

die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen, zu<br />

verlegen. Die Kommentierungsfrist zum Entwurf läuft noch bis<br />

zum 21. Oktober 20<strong>11</strong>. Die Anerkennung des IFRS 9 durch die<br />

EU steht zum 30. September 20<strong>11</strong> noch aus.<br />

IFRS 10 „KONZERNABSCHLÜSSE“: Der Standard schafft eine einheitliche<br />

Defi nition für den Begriff der Beherrschung und damit<br />

eine einheitliche Grundlage für das Vorliegen einer Mutter-<br />

Tochter-Beziehung und die hiermit verbundene Abgrenzung<br />

des Konsolidierungskreises. Der IFRS 10 ersetzt die bisher<br />

relevanten Leitlinien über Beherrschung und Konsolidierung,<br />

die in IAS 27 und SIC 12 enthalten sind. Der Standard ist erstmals<br />

für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem<br />

1. Januar 2013 beginnen. Die Anerkennung durch die EU steht<br />

zum 30. September 20<strong>11</strong> noch aus.<br />

IFRS <strong>11</strong> „GEMEINSCHAFTLICHE VEREINBARUNGEN“: Der Standard<br />

regelt die Bilanzierung von Sachverhalten, in denen ein Unternehmen<br />

gemeinschaftliche Führung über ein Gemeinschaftsunternehmen<br />

oder eine gemeinschaftliche Tätigkeit ausübt. IFRS <strong>11</strong><br />

ersetzt IAS 31 und SIC 13, die bisher für Fragen der Bilanzierung<br />

von Gemeinschaftsunternehmen einschlägigen Vorschriften. Die<br />

bedeutsamste Änderung des IFRS <strong>11</strong> gegenüber IAS 31 ist die<br />

Abschaffung der Quotenkonsolidierung für Gemeinschaftsunternehmen,<br />

welche künftig stets nach der Equity-Methode<br />

zu bilanzieren sind. Der Standard ist erstmals für Geschäftsjahre<br />

anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.<br />

Die Anerkennung durch die EU steht zum 30. September 20<strong>11</strong><br />

noch aus.<br />

IFRS 12 „ANGABEN ZU ANTEILEN AN ANDEREN UNTERNEHMEN“:<br />

Der Standard legt die erforderlichen Angaben für Unternehmen<br />

fest, die in Übereinstimmung mit den beiden neuen Standards<br />

IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ und IFRS <strong>11</strong> „Gemeinschaftliche<br />

Vereinbarungen“ bilanzieren. Der Standard ist erstmals<br />

für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem<br />

1. Januar 2013 beginnen. Die Anerkennung durch die EU steht<br />

zum 30. September 20<strong>11</strong> noch aus.<br />

<strong>MVV</strong> Energie <strong>2010</strong> / <strong>11</strong><br />

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KONZERNABSCHLUSS

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