Geschäftsbericht 2010/11 - MVV Investor
Geschäftsbericht 2010/11 - MVV Investor
Geschäftsbericht 2010/11 - MVV Investor
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
IAS 27 (ÜBERARBEITET 20<strong>11</strong>) „EINZELABSCHLÜSSE“: Die zuvor in<br />
IAS 27 (2008) enthaltenen Konsolidierungsvorschriften wurden<br />
überarbeitet und sind nun in IFRS 10 Konzernabschlüsse<br />
enthalten. IAS 27 hat zum Ziel, Standards zu setzen, die bei der<br />
Bilanzierung von Beteiligungen an Tochter-, assoziierten und<br />
Gemeinschaftsunternehmen anzuwenden sind, wenn sich ein<br />
Unternehmen dazu entschließt, Einzelabschlüsse darzustellen.<br />
Der Standard ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die<br />
am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Die Anerkennung<br />
durch die EU steht zum 30. September 20<strong>11</strong> noch aus.<br />
IAS 28 (ÜBERARBEITET 20<strong>11</strong>) „ANTEILE AN ASSOZIIERTEN UNTER-<br />
NEHMEN UND GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN“: Diese Fassung<br />
ersetzt die Vorgängerversion IAS 28 (2003). Die Zielsetzung von<br />
IAS 28 (Änderung 20<strong>11</strong>) besteht darin, die Bilanzierung von<br />
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen festzuschreiben<br />
und Vorschriften über die Anwendung der Equity-Methode<br />
zu erlassen, wenn Beteiligungen an assoziierten Unternehmen<br />
und Joint Ventures bilanziert werden sollen. Der Standard ist<br />
erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach<br />
dem 1. Januar 2013 beginnen. Die Anerkennung durch die<br />
EU steht zum 30. September 20<strong>11</strong> noch aus.<br />
IFRS 1 ÄNDERUNG (<strong>2010</strong>) „SCHWERWIEGENDE HOCHINFLATION<br />
UND BESEITIGUNG FIXER DATEN FÜR ERSTMALIGE ANWENDER“:<br />
Die Änderungen beschäftigen sich mit der Frage, wie ein Unternehmen<br />
nach IFRS zu bilanzieren hat, nachdem es eine Periode<br />
gab, in der es nicht nach IFRS bilanzieren konnte, weil die funktionale<br />
Währung einer schwerwiegenden Hochinfl ation ausgesetzt<br />
war. Die Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre<br />
anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 20<strong>11</strong> beginnen.<br />
Die Anerkennung durch die EU steht zum 30. September 20<strong>11</strong><br />
noch aus.<br />
IFRS 7 ÄNDERUNG (<strong>2010</strong>) „FINANZINSTRUMENT: ANGABEN –<br />
TRANSFER VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN“: Die Änderung<br />
behandelt die Angabepfl ichten im Zusammenhang mit<br />
dem Transfer von fi nanziellen Vermögenswerten, um das<br />
Verständnis des Lesers für eine solche Transaktion und für die<br />
Effekte aus möglichen verbleibenden Risiken zu verbessern. Die<br />
Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die<br />
am oder nach dem 1. Juli 20<strong>11</strong> beginnen. Die Anerkennung<br />
durch die EU steht zum 30. September 20<strong>11</strong> noch aus.<br />
IFRS 9 „FINANZINSTRUMENTE“: Der veröffentlichte Standard<br />
stellt die erste Phase des dreiteiligen Projekts zur Ablösung des<br />
IAS 39 „Finanzinstrumente“ dar. In der ersten Phase wurden<br />
die Vorschriften zur Kategorisierung und zur Bewertung von<br />
fi nanziellen Vermögenswerten und der fi nanziellen Verbindlichkeiten<br />
geregelt. Die Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre<br />
anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013<br />
beginnen. Am 4. August 20<strong>11</strong> veröffentlichte der IASB einen<br />
Entwurf zur Änderung des IFRS 9, dessen Ziel es ist, den verpfl<br />
ichtenden Anwendungszeitpunkt des IFRS 9 auf Geschäftsjahre,<br />
die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen, zu<br />
verlegen. Die Kommentierungsfrist zum Entwurf läuft noch bis<br />
zum 21. Oktober 20<strong>11</strong>. Die Anerkennung des IFRS 9 durch die<br />
EU steht zum 30. September 20<strong>11</strong> noch aus.<br />
IFRS 10 „KONZERNABSCHLÜSSE“: Der Standard schafft eine einheitliche<br />
Defi nition für den Begriff der Beherrschung und damit<br />
eine einheitliche Grundlage für das Vorliegen einer Mutter-<br />
Tochter-Beziehung und die hiermit verbundene Abgrenzung<br />
des Konsolidierungskreises. Der IFRS 10 ersetzt die bisher<br />
relevanten Leitlinien über Beherrschung und Konsolidierung,<br />
die in IAS 27 und SIC 12 enthalten sind. Der Standard ist erstmals<br />
für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem<br />
1. Januar 2013 beginnen. Die Anerkennung durch die EU steht<br />
zum 30. September 20<strong>11</strong> noch aus.<br />
IFRS <strong>11</strong> „GEMEINSCHAFTLICHE VEREINBARUNGEN“: Der Standard<br />
regelt die Bilanzierung von Sachverhalten, in denen ein Unternehmen<br />
gemeinschaftliche Führung über ein Gemeinschaftsunternehmen<br />
oder eine gemeinschaftliche Tätigkeit ausübt. IFRS <strong>11</strong><br />
ersetzt IAS 31 und SIC 13, die bisher für Fragen der Bilanzierung<br />
von Gemeinschaftsunternehmen einschlägigen Vorschriften. Die<br />
bedeutsamste Änderung des IFRS <strong>11</strong> gegenüber IAS 31 ist die<br />
Abschaffung der Quotenkonsolidierung für Gemeinschaftsunternehmen,<br />
welche künftig stets nach der Equity-Methode<br />
zu bilanzieren sind. Der Standard ist erstmals für Geschäftsjahre<br />
anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.<br />
Die Anerkennung durch die EU steht zum 30. September 20<strong>11</strong><br />
noch aus.<br />
IFRS 12 „ANGABEN ZU ANTEILEN AN ANDEREN UNTERNEHMEN“:<br />
Der Standard legt die erforderlichen Angaben für Unternehmen<br />
fest, die in Übereinstimmung mit den beiden neuen Standards<br />
IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ und IFRS <strong>11</strong> „Gemeinschaftliche<br />
Vereinbarungen“ bilanzieren. Der Standard ist erstmals<br />
für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem<br />
1. Januar 2013 beginnen. Die Anerkennung durch die EU steht<br />
zum 30. September 20<strong>11</strong> noch aus.<br />
<strong>MVV</strong> Energie <strong>2010</strong> / <strong>11</strong><br />
<strong>11</strong>3<br />
KONZERNABSCHLUSS