Hessischer Mittelstandsbericht 2006 - HA Hessen Agentur GmbH
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<strong>Hessischer</strong> <strong>Mittelstandsbericht</strong> <strong>2006</strong> – Familienunternehmen<br />
4.2 Eigentum<br />
20<br />
Die von der Eigentumsbindung ausgehende besondere Motivation gilt als ein wesentlicher<br />
Grund für die Leistungsfähigkeit der Familienunternehmen. 18 So befinden<br />
sich denn auch 89 % der befragten hessischen Familienunternehmen ausschließlich<br />
im Familienbesitz, d. h. die Familie hält 100 % des Eigenkapitals.<br />
Lediglich in 11 % der befragten hessischen Familienunternehmen sind Familienfremde<br />
am Eigenkapital beteiligt, so dass das Eigentum nicht zu 100 % in der Hand<br />
der Familie liegt. Hierbei handelt es sich überwiegend (71 %) um Minderheitsbeteiligungen,<br />
worin sich der Wunsch der Familie nach Autonomie widerspiegelt. Nur in<br />
Ausnahmefällen bzw. gezwungenermaßen treten Familienunternehmen die Mehrheit<br />
an Familienfremde ab. 19 Gründe für die Beteiligung von Familienfremden können<br />
in Motivationsanreizen für Mitarbeiter20 oder in der Notwendigkeit von Wachstumsfinanzierungen<br />
liegen. Bei Familienunternehmen mit Beteiligung familienfremder<br />
Dritter dürfte es sich zu einem Teil aber auch um Unternehmen in einer Übergangsphase<br />
handeln, die sich in Richtung einer Publikumsgesellschaft entwickeln.<br />
Werden ausschließlich die Familienunternehmen betrachtet, die sich zu 100 % im<br />
Familieneigentum befinden (vgl. Abbildung 8), so ist in 37 % der Fälle noch die<br />
Gründergeneration Alleineigentümer des Unternehmens. Insbesondere in dieser<br />
1. Generation ist das Unternehmen primär auf den oder die Gründer21 zugeschnitten<br />
und von ihm bzw. ihnen geprägt. In der 1. Generation gehört das Unternehmen in<br />
der Mehrzahl der Person, die das Unternehmen gegründet hat. 22<br />
Bereits in den Händen der 2. Generation befinden sich 19 %, diese haben folglich<br />
bereits einmal die Unternehmensübergabe – zumindest bezogen auf die Eigenkapitalanteile<br />
– vollzogen. Hierbei zeigt sich, dass mit dem Alter des Unternehmens in<br />
der Regel die Zahl der Gesellschafter zunimmt, etwa durch Heirat, Erbschaft oder<br />
Schenkung. Im Laufe der Unternehmensvita kann auf diese Art und Weise die Zahl<br />
der Eigentümer erhebliche Ausmaße annehmen. 23 Früher oder später kann sich<br />
somit die Frage nach einer Kompensation für weichende Erben stellen. Im Vergleich<br />
zu früheren Zeiten haben sich die rechtlichen Vorgaben zu Erbschaftsregelungen<br />
gewandelt und zielen die gesellschaftlichen Wertevorstellungen zudem auf eine<br />
stärkere Gleichverteilung zugunsten der einzelnen Erben ab. 24 Die übergebende<br />
18 Vgl. Hennerkes, H.-B. (1995), S. 21.<br />
19 Vgl. hierzu ausführlicher Klein, S. B. (2000), S. 106ff u. S. 158ff.<br />
20 Vgl. Wiechers, R. (<strong>2006</strong>), S. 224ff.<br />
21 Z. B. Geschwistergründungen, Ehepartnergründungen oder Partnergründungen (Klassisches Beispiel: Kaufmann bzw.<br />
Betriebswirt und Ingenieur).<br />
22 Vgl. z. B. Klein, S. B. (2004), S. 161.<br />
23 Im Fall des größten deutschen Familienunternehmens, der 250 Jahre alten Haniel-Gruppe, beläuft sich die Anzahl der<br />
Gesellschafter mittlerweile auf mehr als 550 Personen. Vgl. Fröndhoff, B. (<strong>2006</strong>), S. 18.<br />
24 Vgl. Klein, S. B. (2000), S. 38f.