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Hessischer Mittelstandsbericht 2006 - HA Hessen Agentur GmbH

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<strong>Hessischer</strong> <strong>Mittelstandsbericht</strong> <strong>2006</strong> – Familienunternehmen<br />

4.2 Eigentum<br />

20<br />

Die von der Eigentumsbindung ausgehende besondere Motivation gilt als ein wesentlicher<br />

Grund für die Leistungsfähigkeit der Familienunternehmen. 18 So befinden<br />

sich denn auch 89 % der befragten hessischen Familienunternehmen ausschließlich<br />

im Familienbesitz, d. h. die Familie hält 100 % des Eigenkapitals.<br />

Lediglich in 11 % der befragten hessischen Familienunternehmen sind Familienfremde<br />

am Eigenkapital beteiligt, so dass das Eigentum nicht zu 100 % in der Hand<br />

der Familie liegt. Hierbei handelt es sich überwiegend (71 %) um Minderheitsbeteiligungen,<br />

worin sich der Wunsch der Familie nach Autonomie widerspiegelt. Nur in<br />

Ausnahmefällen bzw. gezwungenermaßen treten Familienunternehmen die Mehrheit<br />

an Familienfremde ab. 19 Gründe für die Beteiligung von Familienfremden können<br />

in Motivationsanreizen für Mitarbeiter20 oder in der Notwendigkeit von Wachstumsfinanzierungen<br />

liegen. Bei Familienunternehmen mit Beteiligung familienfremder<br />

Dritter dürfte es sich zu einem Teil aber auch um Unternehmen in einer Übergangsphase<br />

handeln, die sich in Richtung einer Publikumsgesellschaft entwickeln.<br />

Werden ausschließlich die Familienunternehmen betrachtet, die sich zu 100 % im<br />

Familieneigentum befinden (vgl. Abbildung 8), so ist in 37 % der Fälle noch die<br />

Gründergeneration Alleineigentümer des Unternehmens. Insbesondere in dieser<br />

1. Generation ist das Unternehmen primär auf den oder die Gründer21 zugeschnitten<br />

und von ihm bzw. ihnen geprägt. In der 1. Generation gehört das Unternehmen in<br />

der Mehrzahl der Person, die das Unternehmen gegründet hat. 22<br />

Bereits in den Händen der 2. Generation befinden sich 19 %, diese haben folglich<br />

bereits einmal die Unternehmensübergabe – zumindest bezogen auf die Eigenkapitalanteile<br />

– vollzogen. Hierbei zeigt sich, dass mit dem Alter des Unternehmens in<br />

der Regel die Zahl der Gesellschafter zunimmt, etwa durch Heirat, Erbschaft oder<br />

Schenkung. Im Laufe der Unternehmensvita kann auf diese Art und Weise die Zahl<br />

der Eigentümer erhebliche Ausmaße annehmen. 23 Früher oder später kann sich<br />

somit die Frage nach einer Kompensation für weichende Erben stellen. Im Vergleich<br />

zu früheren Zeiten haben sich die rechtlichen Vorgaben zu Erbschaftsregelungen<br />

gewandelt und zielen die gesellschaftlichen Wertevorstellungen zudem auf eine<br />

stärkere Gleichverteilung zugunsten der einzelnen Erben ab. 24 Die übergebende<br />

18 Vgl. Hennerkes, H.-B. (1995), S. 21.<br />

19 Vgl. hierzu ausführlicher Klein, S. B. (2000), S. 106ff u. S. 158ff.<br />

20 Vgl. Wiechers, R. (<strong>2006</strong>), S. 224ff.<br />

21 Z. B. Geschwistergründungen, Ehepartnergründungen oder Partnergründungen (Klassisches Beispiel: Kaufmann bzw.<br />

Betriebswirt und Ingenieur).<br />

22 Vgl. z. B. Klein, S. B. (2004), S. 161.<br />

23 Im Fall des größten deutschen Familienunternehmens, der 250 Jahre alten Haniel-Gruppe, beläuft sich die Anzahl der<br />

Gesellschafter mittlerweile auf mehr als 550 Personen. Vgl. Fröndhoff, B. (<strong>2006</strong>), S. 18.<br />

24 Vgl. Klein, S. B. (2000), S. 38f.

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