Hessischer Mittelstandsbericht 2006 - HA Hessen Agentur GmbH
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<strong>Hessischer</strong> <strong>Mittelstandsbericht</strong> <strong>2006</strong> – Familienunternehmen<br />
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tung aufweisen. Allerdings wird gegenwärtig insbesondere in den USA über eine<br />
völlige Abschaffung der Erbschaftsteuer diskutiert. Dieser Schritt ist in einigen EU-<br />
Ländern bereits vollzogen worden. Hier sind in erster Linie neue EU-Mitgliedstaaten<br />
wie z. B. Tschechien und Estland, aber auch z. B. Italien und Schweden zu nennen.<br />
Diese Maßnahmen orientieren sich nicht zuletzt am Lissabon-Programm der EU für<br />
mehr Wachstum und Beschäftigung, zu dessen Zielen u. a. die Vereinfachung von<br />
Unternehmensübertragungen gehört. 84<br />
Zum Befragungszeitpunkt wurden – und werden nach wie vor – in Deutschland Reformen<br />
diskutiert, die zu entrichtende Steuerschuld unter bestimmten Bedingungen<br />
teilweise zu stunden oder unter Umständen ganz zu erlassen. Im Rahmen einer solchen<br />
Regelung wird die Steuerlast über einen längeren Zeitraum verteilt. Ferner soll<br />
für jedes Jahr, in dem ein übertragenes Unternehmen fortgeführt wird, ein Teil der<br />
Steuerlast erlassen werden. Diese entfällt, falls das Unternehmen nach der Übertragung<br />
mindestens zehn Jahre lang weiter besteht.<br />
Eine derartige Stundungs- bzw. Freistellungsregelung bezüglich eines Zeitraumes<br />
von zehn Jahren wurde mittlerweile vom Bundeskabinett beschlossen. 85 Allerdings<br />
steht im Kontext mit der Stundungs- und Freistellungsregelung eine so genannte<br />
Arbeitsplatzklausel, welche die Modalitäten und den Umfang der Besteuerung in eine<br />
Abhängigkeit vom Erhalt der Arbeitsplätze in dem übertragenen Unternehmen<br />
setzt: So soll nach der Unternehmensübergabe jedes Jahr – immer wenn ein weiterer<br />
Teil des Erlasses der Erbschaftsteuer ansteht – geprüft werden, wie sich die<br />
Zahl der Beschäftigten entwickelt hat. Fall sich diese verringert hat, muss zu dem<br />
betreffenden Besteuerungstermin ein Teil der Steuerschuld beglichen werden. Allerdings<br />
existieren auch Kompensationsmöglichkeiten, denn bei einem Anstieg der<br />
Beschäftigtenzahl soll sich im darauf folgenden Jahr die zu entrichtende Steuerschuld<br />
reduzieren. Mit dieser Arbeitsplatzklausel ist ein zentrales Element der Steuerreform<br />
vom Gesetzgeber noch nicht genau spezifiziert. Die Freistellungs- und<br />
Stundungsregelungen gelten zudem nicht für das ganze Unternehmensvermögen,<br />
denn ein Teil der Vermögensbestände wird als „nicht-produktiv“ eingestuft und daher<br />
von steuerlichen Begünstigungen ausgenommen. Hierzu zählen beispielsweise<br />
Bargeld, Wertpapiere oder an Dritte vermietete Grundstücke.<br />
Die öffentliche Kritik an der Reform stützt sich vor allem auf ordnungspolitische Bedenken<br />
gegen die Verknüpfung der Besteuerung mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen<br />
und zum anderen auf verfassungsrechtliche Bedenken, ob eine Ungleichbehandlung<br />
von Unternehmensvermögen und sonstigem Vermögen statthaft ist. Unabhängig<br />
davon, wie die Neuregelung der Erbschaftsteuer letztlich aussehen wird, ist es<br />
84 Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Hrsg.) (<strong>2006</strong>).<br />
85 Vgl. hierzu o.V. (<strong>2006</strong>c), S. 1 und o.V. (<strong>2006</strong>a), S. 10.