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Benachteiligung von Trans*Personen, insbesondere im Arbeitsleben

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gen bis hin zur Entlassung nach sich zog. 204 Mizock/Lewis (2008) heben hervor, dass<br />

Trans*People of Color z. T. den Druck empfänden, sich zwischen verschiedenen Identitäts-<br />

kategorien entscheiden zu müssen. 205<br />

1.5 Forschungsstand zu Trans* in Bezug auf weitere<br />

Diskr<strong>im</strong>inierungsfelder<br />

1.5.1 Recht<br />

In der österreichischen Befragung <strong>von</strong> Frketic/Baumgartinger (2008) äußerten 30 % der<br />

Teilnehmer_innen schlechte bis mittelmäßige Erfahrungen mit Behörden bei der Änderung<br />

<strong>von</strong> Namen und Geschlechtseintrag in Dokumenten, 3 % wurde die Änderung verweigert.<br />

38 % der <strong>von</strong> Whittle et al. (2007) Befragten fielen aus der medizinisch geprägten Definition<br />

„transsexuell“ heraus, hatten somit keine offizielle Bestätigung ihres Trans*Seins und<br />

keinen Anspruch auf rechtlichen Schutz. Zwar seien seit früheren Erhebungen (Whittle<br />

2000) rechtliche Best<strong>im</strong>mungen zum Diskr<strong>im</strong>inierungsschutz hinzugekommen, die Umsetzung<br />

durch Arbeitgeber_innen fehle jedoch zum großen Teil. Die Zahlen <strong>von</strong> Trans*-<br />

Menschen, die Belästigungen erlebten, sowie derjenigen, die aufgrund der Transition den<br />

Arbeitsplatz wechselten, blieben ähnlich hoch.<br />

Interviewpartner_innen <strong>von</strong> Motmans et al. (2010) kritisierten die Unmöglichkeit eines<br />

anderen Geschlechtseintrags als „männlich“ oder „weiblich“ sowie den Zwang zu operativen<br />

Eingriffen und nachgewiesener Unfruchtbarkeit als Voraussetzung für die Änderung<br />

<strong>von</strong> Dokumenten.<br />

Trans*Organisationen in Deutschland kritisieren die mangelnde Zugänglichkeit <strong>von</strong> Vornamens-<br />

und Personenstandsänderung für ein breites Spektrum <strong>von</strong> Trans*Menschen. Die<br />

Beschränkung auf Transsexuelle <strong>im</strong> Sinne der medizinischen Definition sowie die restriktive<br />

und langwierige Begutachtungspraxis bringe für viele <strong>Trans*Personen</strong> Diskr<strong>im</strong>inierungen<br />

<strong>im</strong> Alltag wie <strong>im</strong> <strong>Arbeitsleben</strong> mit sich und hindere sie an der freien Entfaltung<br />

ihrer Persönlichkeit. Der Zwang zur Unfruchtbarkeit für die Änderung des Personenstands<br />

sei menschenrechtswidrig. 206 Zurzeit klagen mehrere <strong>Trans*Personen</strong> gegen die Sterilitätsvorschrift<br />

des TSG. 207<br />

Das Recht, eine Familie zu gründen, ist für Trans* Menschen, die in Deutschland eine Personenstandsänderung<br />

nach § 8 TSG anstreben, durch den darin vorgeschriebenen Sterilitätsnachweis<br />

stark eingeschränkt. Es wird weiterhin durch die Ungleichbehandlung <strong>von</strong> eingetragenen<br />

Lebenspartnerschaften <strong>im</strong> Adoptionsrecht verletzt, was besonders gravierend für<br />

204 Vgl. Broadus 2006, S. 94.<br />

205 Vgl. Mizock/Lewis 2008, S. 342.<br />

206 Vgl. Pressemitteilung <strong>von</strong> TransInterQueer e. V., http://www.transinterqueer.org/uploads/PM_TrIQ_TSG.pdf;<br />

Eckpunktepapier zur Reform des TSG, unterzeichnet <strong>von</strong> 13 Organisationen (2009),<br />

http://www.transinterqueer.org/uploads/Eckpunkte_TSG_April_09.pdf; vgl. auch Positionspapier der Deutschen<br />

Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) e. V. (2009), http://www.transinterqueer.org/<br />

uploads/dgti_tsg_positionspapier.pdf; GLADT/TrIQ e. V. (Berlin): Transtraining, http://www.gladt.de/archiv/<br />

kreuzberg/Transtraining.pdf sowie Yun 2009.<br />

207 Vgl. http://www.transinterqueer.org/index.php/gruppen/ak-personenstandsanderung-ohne-ops.html.<br />

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