Benachteiligung von Trans*Personen, insbesondere im Arbeitsleben
Benachteiligung von Trans*Personen, insbesondere im Arbeitsleben
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III.<br />
Empfehlungen und Maßnahmen<br />
Die folgenden Beispiele und Empfehlungen beziehen sich auf die vorgestellten interna-<br />
tionalen Studien sowie uns vorliegende Erfahrungsberichte <strong>von</strong> Trans*Organisationen<br />
und -Beratungsstellen. Weiter gehende Empfehlungen sowie Adressat_innen <strong>von</strong> Antidiskr<strong>im</strong>inierungs-<br />
und Gleichstellungsmaßnahmen für Trans*Menschen in Deutschland<br />
lassen sich nach empirischer Datenerhebung und -auswertung formulieren.<br />
3.1 Verbesserungsvorschläge und Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Arbeitsleben</strong><br />
Rechtlicher Schutz<br />
I Reform des Transsexuellengesetzes mit wesentlicher Verkürzung des Verfahrens in<br />
Zusammenarbeit mit den nationalen Trans*Organisationen 393 (Abschaffung der Begutachtungspraxis<br />
394 , kein Zwang zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen, kein Zwang<br />
zur Sterilität) (vgl. de Silva 2005) 395<br />
I Beendigung der Verquickung <strong>von</strong> Recht und Medizin <strong>im</strong> TSG396 I Zugang zur Änderung <strong>von</strong> Dokumenten ohne Operationszwang, und auch für Menschen<br />
mit zwischengeschlechtlichen Selbstdefinitionen, unter Berücksichtigung des Rechts auf<br />
freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie auf körperliche Unversehrtheit (de Silva 2005;<br />
vgl. Vennix 2010)<br />
I Änderung <strong>von</strong> Vornamen, Anrede und Pronomen in Dokumenten, Webseiten, Mail-<br />
Adressen etc. auf Wunsch des_der Arbeitnehmer_in, unabhängig <strong>von</strong> Diagnose und<br />
amtlichen Dokumenten (vgl. Frketic/Baumgartinger 2008; AHRC 2009)<br />
I Strategische Prozessführung: mit Unterstützung durch Trans*Organisationen (arbeitsrechtliche)<br />
Präzedenzfälle schaffen (vgl. Agius 2008)<br />
I Fundierte Beratung für <strong>Trans*Personen</strong> über ihre Rechte und Wege, diese durchzusetzen<br />
(vgl. Lehtonen/Mustola 2004) 397<br />
393 Vgl. Aufforderung an die Bundesrepublik Deutschland in den abschließenden Bemerkungen des Ausschusses<br />
zur Beseitigung der Diskr<strong>im</strong>inierung der Frau der Vereinten Nationen CEDAW/C/DEU/CO/6 (VN 2009),<br />
RN 62, S. 16: „Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, in einen Dialog mit Nichtregierungsorganisationen<br />
<strong>von</strong> intersexuellen und transsexuellen Menschen einzutreten, um ein besseres Verständnis für deren<br />
Anliegen zu erlangen und wirksame Maßnahmen zum Schutz ihrer Menschenrechte zu ergreifen“.<br />
394 Nach Schenk (2007) stellen zwei Gutachten eine zu hohe Hürde dar, die <strong>Trans*Personen</strong> <strong>von</strong> der Antragstellung<br />
abhalten können, mit entsprechenden psychosozialen Folgen (vgl. ebd., S. 16). Nach Seikowski (1997) ist<br />
stattdessen die hohe „Selbstkompetenz der Betroffenen“ anzuerkennen.<br />
395 Vgl. zur Forderung nach Dokumentenänderung ohne Operationszwang auch Minter/Daley 2003; AHRC<br />
2009. Im Vereinigten Königreich ermöglicht seit 2004 der Gender Recognition Act die Änderung des Vornamens<br />
und Geschlechtseintrags unabhängig <strong>von</strong> somatischen Maßnahmen, http://www.legislation.gov.uk/<br />
ukpga/2004/7/contents und http://webarchive.nationalarchives.gov.uk/+/http://www.dca.gov.uk/<br />
constitution/transsex/legs.htm; vgl. de Silva 2007.<br />
396 Fokusgruppe am 07.09.2010; vgl. auch Institut zur Förderung der geschlechtlichen Vielfalt (G-Institut) Berlin,<br />
http://www.g-institut.de/.<br />
397 In den USA bieten mehrere Trans*Organisationen Rechtssammlungen und -informationen zum Bereich Arbeit<br />
an, vgl. http://www.tgender.net/taw/; http://www.transgenderlaw.org/index.htm; http://srlp.org/resources.<br />
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