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78 Recht_kündigung<br />

Dem Verdacht richtig nachgehen<br />

überblick. Schon <strong>de</strong>r Verdacht einer Straftat kann unter Umstän<strong>de</strong>n eine Kündigung<br />

rechtfertigen. Dabei sind jedoch spezielle formelle Voraussetzungen einzuhalten.<br />

Von Martin römermann<br />

Nicht erst seit <strong>de</strong>r viel diskutierten<br />

Emmely-Entscheidung<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sarbeitsgericht<br />

(BAG) ist die Möglichkeit einer<br />

Verdachtskündigung in aller Mun<strong>de</strong>.<br />

Bekanntlich kann bereits <strong>de</strong>r Verdacht<br />

einer Straftat o<strong>de</strong>r einer schweren<br />

Pflichtverletzung <strong>de</strong>n Grund für eine<br />

Kündigung darstellen. Die viel beschworene<br />

strafrechtliche Unschuldsvermutung<br />

gilt dabei also nicht.<br />

Die Zwei-Wochen-Frist ist zu beachten<br />

Auch für eine außeror<strong>de</strong>ntliche Verdachtskündigung<br />

gilt: Der Arbeitgeber<br />

hat die Zwei-Wochen-Frist <strong>de</strong>s<br />

§ 626 Abs. 2 BGB zu beachten, innerhalb<br />

<strong>de</strong>r die Kündigung erklärt wer<strong>de</strong>n muss.<br />

Fristbeginn ist dabei <strong>de</strong>r Zeitpunkt, in<br />

<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Kündigungsberechtigte von <strong>de</strong>n<br />

für die Kündigung maßgeben<strong>de</strong>n Tatsachen<br />

Kenntnis erlangt. Insbeson<strong>de</strong>re im<br />

Rahmen von unternehmensinternen Ermittlungen<br />

bei Compliance-Verstößen<br />

gerät <strong>de</strong>r Arbeitgeber hier nicht selten<br />

unter Zeitdruck: Einerseits muss er die<br />

Zwei-Wochen-Frist wahren, an<strong>de</strong>rerseits<br />

auch die oft aufwendigen Untersuchungen<br />

sorgfältig durchführen.<br />

Zwar dürfte vielen Arbeitgebern<br />

grundsätzlich bekannt sein, dass vor<br />

Ausspruch einer Verdachtskündigung<br />

<strong>de</strong>r Sachverhalt aufzuklären und <strong>de</strong>r<br />

betroffene Arbeitnehmer anzuhören ist.<br />

Über die Voraussetzungen im Detail und<br />

die hohen Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Rechtsprechung<br />

besteht dagegen oft Unkenntnis.<br />

Die Folge: Im Kündigungsschutzpro-<br />

Wer hat was gesehen? Die Sachverhaltsaufklärung bei einer Verdachtskündigung ist wichtig.<br />

zess müssen Arbeitgeber dann leidvoll<br />

feststellen, dass sie allein aufgrund von<br />

formalen „Stockfehlern“ <strong>de</strong>n Prozess<br />

verlieren.<br />

Sachverhaltsaufklärung ist Pflicht<br />

Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass<br />

er vor <strong>de</strong>m Ausspruch <strong>de</strong>r Verdachtskündigung<br />

alle zumutbaren Anstrengungen<br />

unternommen hat, um <strong>de</strong>n<br />

Sachverhalt ausreichend aufzuklären.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re gehört dazu auch, dass er<br />

Indizien nachgeht, die gegebenenfalls<br />

gegen die Schuld <strong>de</strong>s betroffenen Arbeitnehmers<br />

sprechen. Dies gebietet die<br />

aus <strong>de</strong>m Prinzip <strong>de</strong>r Rechtsstaatlichkeit<br />

abgeleitete Unschuldsvermutung. Dazu<br />

gehört zum Beispiel auch, das Beschaffen<br />

und Sichten möglicher Beweismittel.<br />

Dem Arbeitgeber, <strong>de</strong>m von vornherein<br />

eine einseitige und auf Kündigung <strong>de</strong>s<br />

Arbeitnehmers abzielen<strong>de</strong> Sachverhaltsaufklärung<br />

vorgeworfen wer<strong>de</strong>n kann,<br />

droht eine Nie<strong>de</strong>rlage vor Gericht.<br />

Bei <strong>de</strong>r Sachverhaltsaufklärung darf<br />

<strong>de</strong>r Arbeitgeber sich jedoch nicht unbegrenzt<br />

Zeit lassen, da er ebenfalls die<br />

Beweislast für das Einhalten <strong>de</strong>r Zwei-Wochen-Frist<br />

trägt. In einem Ausnahmefall<br />

wur<strong>de</strong> hier vom BAG (Urteil vom 1.1.2007<br />

– 2 AZR 333/06) eine Ermittlungsdauer<br />

von zwei Monaten noch für zulässig gehalten,<br />

da <strong>de</strong>r Arbeitgeber zirka 12.000<br />

Rechnungen überprüfen musste.<br />

Möglichkeit zur Entlastung geben<br />

Die Anhörung <strong>de</strong>s Arbeitnehmers dient<br />

ebenfalls dazu, ihm die Möglichkeit zur<br />

personalmagazin 09 / 12

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