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Guter Vergleich o<strong>de</strong>r<br />
fauler Kompromiss?<br />
KOLUMNE. Wer sich vor <strong>de</strong>m Arbeitsgericht streitet,<br />
sollte vergleichsbereit sein, aber nicht um je<strong>de</strong>n Preis.<br />
Liebe Personalexperten, natürlich ist ein<br />
guter Vergleich besser als ein schlechtes<br />
Urteil. Wäre man sich sicher, dass<br />
bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten<br />
sich die stets um eine gütliche Einigung<br />
bemühen<strong>de</strong>n Richter auch immer von<br />
dieser Zielvorgabe leiten ließen, wäre<br />
<strong>de</strong>m Justizzweig die gol<strong>de</strong>ne Ehrenna<strong>de</strong>l<br />
für vorbildliche „Planübererfüllung“<br />
zu verleihen. In <strong>de</strong>r Tat ist die Quote <strong>de</strong>r<br />
Verfahren, die durch einen Vergleich<br />
been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, im Arbeitsrecht enorm<br />
und bewegt sich insbeson<strong>de</strong>re bei Kündigungsschutzklagen<br />
vielerorts weit über<br />
<strong>de</strong>r 90-Prozent-Marke.<br />
Dass damit aber immer ein guter Vergleich<br />
einhergeht, <strong>de</strong>r einem schlechten<br />
Urteil vorzuziehen ist, muss allerdings<br />
mehr als bezweifelt wer<strong>de</strong>n. Nicht wenige<br />
Kritiker sehen in <strong>de</strong>r richterlichen<br />
Vergleichspraxis im Arbeitsrecht sogar<br />
das Gegenteil und monieren, dass dadurch<br />
häufig das Recht auf <strong>de</strong>r Strecke<br />
bleibt.<br />
Dass diese Kritik nicht unbegrün<strong>de</strong>t ist,<br />
zeigt ein Blick auf die arbeitsgerichtlichen<br />
Geschäftsverteilungspläne,<br />
sprich die jährliche Zuweisung von<br />
potenziellen Fällen auf die einzelnen<br />
Kammern. Ein Blick auf das eingeplante<br />
Zeitbudget pro Verfahren zeigt: Offensichtlich<br />
haben sich die Justizbehör<strong>de</strong>n<br />
in ihren Arbeitsbelastungsvorgaben<br />
schon längst darauf eingestellt, dass <strong>de</strong>r<br />
Großteil aller Streitigkeiten ohne zeitrauben<strong>de</strong><br />
Beweiserhebungen und ohne<br />
Urteilsabfassungen erledigt wird.<br />
09 / 12 personalmagazin<br />
Ein nicht zu übersehen<strong>de</strong>r mittelbarer<br />
„Druck zum Vergleich“, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r bekannte<br />
Münchner Rechtsprofessor Volker<br />
Rieble gegenüber <strong>de</strong>r Frankfurter Allgemeinen<br />
Zeitung einmal wie folgt auf <strong>de</strong>n<br />
Punkt brachte: „Viele Richter befrie<strong>de</strong>n<br />
mit <strong>de</strong>n Vergleichen eigentlich nicht die<br />
Parteien, son<strong>de</strong>rn bewahren ihr eigenes<br />
Dezernat vor <strong>de</strong>m Absaufen.“ Die Folge<br />
kann daher nur sein, dass Arbeitsrich-<br />
adp-personalmanager.<strong>de</strong><br />
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Recht_Kolumne<br />
Für einen<br />
guten Vergleich<br />
gibt es<br />
auch nach <strong>de</strong>m<br />
gütetermin noch<br />
eine günstige<br />
gelegenheit.<br />
ter nicht allein auf <strong>de</strong>r Grundlage einer<br />
zehn minütigen Güteverhandlung richtig<br />
entschei<strong>de</strong>n können, ob es sich bei <strong>de</strong>r<br />
grundsätzlich erfreulichen streitlosen<br />
Prozessbeendigung wirklich um einen<br />
guten Vergleich o<strong>de</strong>r aber um einen faulen<br />
Kompromiss han<strong>de</strong>lt.<br />
Die Erfahrung aus <strong>de</strong>r Praxis zeigt: Es<br />
ist <strong>de</strong>rjenige im Vorteil, <strong>de</strong>r schon vor<br />
<strong>de</strong>m Gang zum Arbeitsgericht schriftlich<br />
einen konkreten Vergleichsvorschlag gemacht<br />
hat und diesen in <strong>de</strong>r Verhandlung<br />
dann kurz begrün<strong>de</strong>t.<br />
Man darf jedoch nicht vergessen: Für<br />
einen guten Vergleich ist nicht nur zu<br />
Beginn, son<strong>de</strong>rn auch und gera<strong>de</strong> im<br />
weiteren Verlauf eines Prozesses immer<br />
wie<strong>de</strong>r eine günstige Gelegenheit.<br />
Hat man im Gütetermin seine Auffassung<br />
ein<strong>de</strong>utig artikuliert, wird man<br />
häufig im nachfolgen<strong>de</strong>n Kammertermin<br />
zu einer Lösung im Sinne eines<br />
wirklich guten Vergleichs kommen. Den<br />
missmutigen Blick <strong>de</strong>s Arbeitsrichters,<br />
<strong>de</strong>ssen Hoffnung auf effiziente Beendigung<br />
<strong>de</strong>s Verfahrens im Gütetermin Sie<br />
nicht erfüllt haben, sollten Sie dafür gerne<br />
in Kauf nehmen.<br />
Alles Gute und bis zum nächsten Mal.<br />
ThOMas MUschiOL ist<br />
Leiter <strong>de</strong>s Ressorts Recht im<br />
Personalmagazin.<br />
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