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Guter Vergleich o<strong>de</strong>r<br />

fauler Kompromiss?<br />

KOLUMNE. Wer sich vor <strong>de</strong>m Arbeitsgericht streitet,<br />

sollte vergleichsbereit sein, aber nicht um je<strong>de</strong>n Preis.<br />

Liebe Personalexperten, natürlich ist ein<br />

guter Vergleich besser als ein schlechtes<br />

Urteil. Wäre man sich sicher, dass<br />

bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten<br />

sich die stets um eine gütliche Einigung<br />

bemühen<strong>de</strong>n Richter auch immer von<br />

dieser Zielvorgabe leiten ließen, wäre<br />

<strong>de</strong>m Justizzweig die gol<strong>de</strong>ne Ehrenna<strong>de</strong>l<br />

für vorbildliche „Planübererfüllung“<br />

zu verleihen. In <strong>de</strong>r Tat ist die Quote <strong>de</strong>r<br />

Verfahren, die durch einen Vergleich<br />

been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, im Arbeitsrecht enorm<br />

und bewegt sich insbeson<strong>de</strong>re bei Kündigungsschutzklagen<br />

vielerorts weit über<br />

<strong>de</strong>r 90-Prozent-Marke.<br />

Dass damit aber immer ein guter Vergleich<br />

einhergeht, <strong>de</strong>r einem schlechten<br />

Urteil vorzuziehen ist, muss allerdings<br />

mehr als bezweifelt wer<strong>de</strong>n. Nicht wenige<br />

Kritiker sehen in <strong>de</strong>r richterlichen<br />

Vergleichspraxis im Arbeitsrecht sogar<br />

das Gegenteil und monieren, dass dadurch<br />

häufig das Recht auf <strong>de</strong>r Strecke<br />

bleibt.<br />

Dass diese Kritik nicht unbegrün<strong>de</strong>t ist,<br />

zeigt ein Blick auf die arbeitsgerichtlichen<br />

Geschäftsverteilungspläne,<br />

sprich die jährliche Zuweisung von<br />

potenziellen Fällen auf die einzelnen<br />

Kammern. Ein Blick auf das eingeplante<br />

Zeitbudget pro Verfahren zeigt: Offensichtlich<br />

haben sich die Justizbehör<strong>de</strong>n<br />

in ihren Arbeitsbelastungsvorgaben<br />

schon längst darauf eingestellt, dass <strong>de</strong>r<br />

Großteil aller Streitigkeiten ohne zeitrauben<strong>de</strong><br />

Beweiserhebungen und ohne<br />

Urteilsabfassungen erledigt wird.<br />

09 / 12 personalmagazin<br />

Ein nicht zu übersehen<strong>de</strong>r mittelbarer<br />

„Druck zum Vergleich“, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r bekannte<br />

Münchner Rechtsprofessor Volker<br />

Rieble gegenüber <strong>de</strong>r Frankfurter Allgemeinen<br />

Zeitung einmal wie folgt auf <strong>de</strong>n<br />

Punkt brachte: „Viele Richter befrie<strong>de</strong>n<br />

mit <strong>de</strong>n Vergleichen eigentlich nicht die<br />

Parteien, son<strong>de</strong>rn bewahren ihr eigenes<br />

Dezernat vor <strong>de</strong>m Absaufen.“ Die Folge<br />

kann daher nur sein, dass Arbeitsrich-<br />

adp-personalmanager.<strong>de</strong><br />

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Recht_Kolumne<br />

Für einen<br />

guten Vergleich<br />

gibt es<br />

auch nach <strong>de</strong>m<br />

gütetermin noch<br />

eine günstige<br />

gelegenheit.<br />

ter nicht allein auf <strong>de</strong>r Grundlage einer<br />

zehn minütigen Güteverhandlung richtig<br />

entschei<strong>de</strong>n können, ob es sich bei <strong>de</strong>r<br />

grundsätzlich erfreulichen streitlosen<br />

Prozessbeendigung wirklich um einen<br />

guten Vergleich o<strong>de</strong>r aber um einen faulen<br />

Kompromiss han<strong>de</strong>lt.<br />

Die Erfahrung aus <strong>de</strong>r Praxis zeigt: Es<br />

ist <strong>de</strong>rjenige im Vorteil, <strong>de</strong>r schon vor<br />

<strong>de</strong>m Gang zum Arbeitsgericht schriftlich<br />

einen konkreten Vergleichsvorschlag gemacht<br />

hat und diesen in <strong>de</strong>r Verhandlung<br />

dann kurz begrün<strong>de</strong>t.<br />

Man darf jedoch nicht vergessen: Für<br />

einen guten Vergleich ist nicht nur zu<br />

Beginn, son<strong>de</strong>rn auch und gera<strong>de</strong> im<br />

weiteren Verlauf eines Prozesses immer<br />

wie<strong>de</strong>r eine günstige Gelegenheit.<br />

Hat man im Gütetermin seine Auffassung<br />

ein<strong>de</strong>utig artikuliert, wird man<br />

häufig im nachfolgen<strong>de</strong>n Kammertermin<br />

zu einer Lösung im Sinne eines<br />

wirklich guten Vergleichs kommen. Den<br />

missmutigen Blick <strong>de</strong>s Arbeitsrichters,<br />

<strong>de</strong>ssen Hoffnung auf effiziente Beendigung<br />

<strong>de</strong>s Verfahrens im Gütetermin Sie<br />

nicht erfüllt haben, sollten Sie dafür gerne<br />

in Kauf nehmen.<br />

Alles Gute und bis zum nächsten Mal.<br />

ThOMas MUschiOL ist<br />

Leiter <strong>de</strong>s Ressorts Recht im<br />

Personalmagazin.<br />

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