Bachelorarbeit - Logistics Baden-Württemberg
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3 Logistischer Prozess Erdöl 82<br />
laden werden. Über eine in die Füllstation integrierte Waage wird das Straßentankfahr-<br />
zeug mit der exakten Menge beladen.<br />
Bei der Entladung werden in der Regel die seitlichen Auslaufhähne des Tanks mit<br />
Schläuchen verbunden. Beim Entladen in unterirdische Tanks ist die Wirkung der<br />
Schwerkraft ausreichend. Erfolgt hingegen der Umschlag in oberirdische Tanks, müs-<br />
sen die Mineralölprodukte mit einer Pumpe entladen werden. 334<br />
3.6.1.3 Gefahrgut und Gefahrstoff<br />
Der gesamte logistische Prozess auf der Erdölversorgungskette erfordert beim Trans-<br />
port, der Lagerung und dem Umschlag besondere sicherheitstechnische Anforderun-<br />
gen. Dabei ist die eindeutige Unterscheidung der Begriffe Gefahrgut und Gefahrstoff<br />
wichtig.<br />
Im Zusammenhang mit dem Transport erfolgt die Bezeichnung Gefahrgut. Als Gefahr-<br />
gut werden Stoffe bezeichnet, von denen aufgrund ihrer Eigenschaften Gefahren für<br />
Mensch und Umwelt beim Transport ausgehen können. Demgegenüber wird der Beg-<br />
riff Gefahrstoff für die Lagerung verwendet. Gefahrstoffe sind gefährliche Stoffe die z.B.<br />
explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, usw. sind. Die Einteilung der<br />
Stoffe erfolgt im Gefahrgut- und Gefahrstoffrecht jedoch nicht nach den gleichen Krite-<br />
rien. So können Produkte beispielsweise als Gefahrstoff, aber nicht als Gefahrgut be-<br />
zeichnet werden. 335<br />
Die Regelungen für die Beförderung von Gefahrgütern basieren auf nationalen und<br />
internationalen Vorschriften, die nach Verkehrsträgern differenziert sind (siehe Tabelle<br />
5). Das Hauptziel der Gefahrgutvorschriften besteht in der Minimierung der Risiken<br />
beim Transport gefährlicher Güter. 336 Die Grundanforderungen, die in den internationa-<br />
len Vorschriften vorgegeben sind, werden in der Regel durch die nationalen Bestim-<br />
mungen präzisiert. Für die verschiedenen Rechtsgrundlagen sind zahlreiche Gremien<br />
zuständig. 337<br />
Die Vorgaben, die durch die Gefahrgutvorschriften zum Tragen kommen, beziehen<br />
sich insbesondere auf die Transportmittel (Prüfung und Zulassung), die Kennzeichnung<br />
der Transportmittel, die Ladungssicherung und die Zusammenladung. Um die relevan-<br />
ten Beförderungsvorschriften zu ermitteln, werden die Güter nach ihren Gefährlich-<br />
keitsmerkmalen in neun Gefahrgutklassen unterteilt. 338<br />
Rohöl und Mineralölprodukte sind vor allem aufgrund ihrer Entzündbarkeit für den<br />
Transport auf der Straße, der Schiene, den Binnenwasserstraßen und der See als Ge-<br />
334 Vgl. BP. (2008): Erdöl bewegt die Welt. S. 49.<br />
335 Vgl. Müller, T. (2008): Handbuch Logistik. S. 548.<br />
336 Vgl. Müller, T. (2008): Handbuch Logistik. S. 549.<br />
337 Vgl. MWV. (1999): Mineralöl-Logistik. S. 17.<br />
338 Vgl. Müller, T. (2008): Handbuch Logistik. S. 551.