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Vernehmlassungsunterlage vom 14. September 2005

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Rahmenbedingungen für Produktion und Absatz (2. Titel LwG)<br />

auch einer Produzentenorganisation oder einem örtlichen Milchverwerter verkaufen<br />

dürfen. Dies ist insbesondere für Lieferanten von Käsereimilch von Bedeutung. Das<br />

dort bestehende enge Verhältnis zwischen Käser und Milchproduzent kann so unverändert<br />

weitergeführt werden.<br />

Anpassung Art. 36b LwG, Milchverkauf an Produzentenorganisationen wird<br />

ermöglicht<br />

2.1.2.2.8 Flankierende Massnahmen<br />

Der Abbau der Marktstützung und die weitere Marktöffnung ist dank der flankierenden<br />

Massnahmen für die Milchproduzenten verkraftbar. Im vorliegenden Konzept<br />

nehmen sie eine wichtige Stellung ein. Erwähnt seien die folgenden Massnahmen:<br />

Im Vordergrund stehen die Direktzahlungen, welche mit der Umlagerung von<br />

Mitteln für die Marktstützung in einen RGVE-Beitrag für Milchkühe noch an<br />

Bedeutung zunehmen werden.<br />

Unterstützung von Verarbeitungs- und Vermarktungsbetrieben in Randregionen:<br />

Gewährung von Investitionskrediten für Bauten, Einrichtungen und Maschinen,<br />

welche Produzenten in gemeinsamer Selbsthilfe erstellen oder anschaffen,<br />

um ihre Betriebe zu rationalisieren oder um die Aufbereitung, Lagerung<br />

und Vermarktung in der Region erzeugter Produkte zu erleichtern.<br />

Absatzförderung: Unterstützung von Vorhaben im Bereich der Marketing-<br />

Kommunikation für Landwirtschaftsprodukte auf regionaler, überregionaler und<br />

nationaler Ebene sowie im Ausland durch Gewährung von Finanzhilfen des<br />

Bundes.<br />

Herkunftsschutz: Förderung des Herkunftsschutzes durch den Erlass von Vorschriften<br />

über die Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und deren<br />

Verarbeitungsprodukte.<br />

Förderung der Bodenmobilität: Im Rahmen der AP 2011 sollen die Bundesgesetze<br />

über die das bäuerlich Bodenrecht und die landwirtschaftliche Pacht gelockert<br />

werden (vgl. Ziff. 3).<br />

Förderung der baulichen Strukturanpassung: Um ausstiegswilligen Landwirten<br />

den Start in eine neue Zukunft zu erleichtern, müssen bestehende Gebäude in<br />

der Landwirtschaft flexibel genutzt werden können. Der Bundesrat hat die Revision<br />

des Raumplanungsgesetzes in seine Legislaturziele aufgenommen und<br />

wird noch im <strong>2005</strong> eine Botschaft dazu verabschieden.<br />

Sozialmassnahmen: Für die Umschulung in nichtlandwirtschaftliche Berufe<br />

kann der Bund Beiträge gewähren. Ebenso können zur Behebung einer unverschuldeten<br />

finanziellen Bedrängnis oder um bestehende, verzinsliche<br />

Schulden abzulösen, zinslose rückzahlungspflichtige Betriebshilfedarlehen<br />

gewährt werden. Zur Erleichterung der Betriebsaufgabe sollen Investitionskredite<br />

und rückerstattungspflichtige Beiträge in Betriebshilfedarlehen umgewandelt<br />

werden können.<br />

Die flankierenden Massnahmen werden in den entsprechend bezeichneten Kapiteln<br />

dieses Berichtes detaillierter dargestellt.<br />

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