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Vernehmlassungsunterlage vom 14. September 2005

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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz<br />

Massnahmen: Die Weiterentwicklung bestehender organisatorischer, technischer<br />

oder struktureller Massnahmen und die Entwicklung neuer Massnahmen<br />

ist die Basis für eine stetige Verbesserung in der Nutzung natürlicher Ressourcen<br />

im Sinn der Nachhaltigkeit.<br />

Einführung eines neuen Artikels 77a LwG, Förderung der nachhaltigen<br />

Ressourcennutzung<br />

2.3 Soziale Begleitmassnahmen (4. Titel LwG)<br />

2.3.1 Ausgangslage<br />

Mit den Agrarreformen AP 2002 und AP 2007 wurden neue Rahmenbedingungen<br />

für die Landwirtschaft gesetzt. Damit verschärfte sich der Druck zu Strukturanpassungen<br />

und zum Ausstieg aus der Landwirtschaft, was sich u.a. an einer höheren<br />

Rate beim Strukturwandel zeigt. Die Mehrzahl der Betriebsaufgaben erfolgte im<br />

Rahmen des Generationenwechsels, oft mit dem Erreichen des AHV-Rentenalters<br />

(Ziff. 1.2.1.3.2).<br />

In bestimmten Fällen können die geänderten Bedingungen bei bäuerlichen Familien<br />

zu grossen Problemen führen (Umstrukturierung und Reorganisation des Betriebes,<br />

Mehrfach- und teilweise Überbelastung). Betriebsformen, die von diesen Problemen<br />

besonders tangiert sind, lassen sich nicht genau abgrenzen. Die betroffenen Betriebe<br />

können aber mit folgenden Situationen und Strukturen charakterisiert werden:<br />

Betriebe mit ungenügendem Einkommen und ohne Möglichkeit einer Aufstockung:<br />

Der Betrieb ist auf ein Zusatzeinkommen ausserhalb der Landwirtschaft<br />

angewiesen. Eine fehlende berufliche Qualifikation erschwert jedoch das Aufnehmen<br />

einer Erwerbstätigkeit ausserhalb der Landwirtschaft. Dann lebt der<br />

Betrieb von der Substanz.<br />

Betriebe mit hoher Verschuldung: Nötige Neuinvestitionen sind nicht möglich,<br />

bei ungenügendem Einkommen entsteht ein Liquiditätsengpass.<br />

Betriebe mit älteren Betriebsleiterinnen oder Betriebsleitern ohne Nachfolge<br />

und ohne genügende Altersvorsorge: Der Betrieb wird mangels einer angemessenen<br />

Altersvorsorge und wegen den steuerlichen Belastungen oder weil<br />

Investitionshilfen von früheren Investitionen zurückzuzahlen sind, nicht frühzeitig<br />

aufgegeben.<br />

Betriebe mit anderen Schwierigkeiten: gesundheitliche, familiäre, rechtliche, finanzielle<br />

oder andere Probleme.<br />

2.3.2 Konzept<br />

Auf Grund dieser Situation ergibt sich zur Erleichterung von strukturellen Anpassungen<br />

und zur Abfederung eines verstärkten Strukturwandels sowie eines optimalen<br />

Einsatzes der finanziellen Ressourcen folgender Handlungsbedarf für Anpassungen:<br />

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