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Vernehmlassungsunterlage vom 14. September 2005

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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz<br />

notwendigen Mittel nicht aufgebracht werden können. Damit die einmalige Rückzahlung<br />

nicht zu einem zusätzlichen Hindernis für die Betriebsaufgabe wird, können die<br />

eingeforderten Mittel in ein Betriebshilfedarlehen umgewandelt und anschliessend in<br />

jährlichen Raten zurückbezahlt werden. Die Höhe der Betriebshilfedarlehen sowie<br />

weitere Bedingungen und Auflagen werden <strong>vom</strong> Bundesrat festgelegt. Darunter fallen<br />

insbesondere finanzielle Verhältnisse, Verpachtungs- und Rückzahlungsmodalitäten<br />

sowie Sicherung der Darlehen. Soweit möglich gelten die gleichen Bedingungen<br />

und Auflagen wie bei den Umschulungsbeihilfen.<br />

Anpassung Art. 79, 80 und 82 LwG, Erleichterung der Betriebsaufgabe<br />

Anpassung der Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der<br />

Landwirtschaft auf 1. Januar 2008<br />

2.4 Strukturverbesserungen (5. Titel LwG)<br />

2.4.1 Ausgangslage<br />

Mit staatlichen Investitionshilfen wird die Anpassung der Betriebe und der landwirtschaftlichen<br />

Infrastrukturen an die sich ändernden Rahmenbedingungen und Anforderungen<br />

unterstützt mit dem Ziel, die Produktionskosten zu senken, die Ökologisierung<br />

zu fördern und damit die Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltig produzierenden<br />

Landwirtschaft zu stärken. Die Mittel werden zu einem grossen Teil im Hügel-<br />

und Berggebiet eingesetzt und leisten einen Beitrag zur Verbesserung der Lebens-<br />

und Wirtschaftsverhältnisse im ländlichen Raum. Die Erfahrungen mit den Gesetzesbestimmungen<br />

der AP 2002 und den Anpassungen in der AP 2007 im Bereich<br />

der Strukturverbesserungen sind überwiegend positiv. Bei den einzelbetrieblichen<br />

Massnahmen erfolgte der Wechsel von der Einkommensverteilung (Verhältnis<br />

Landwirtschaft zu Nebenerwerb) zur minimal erforderlichen standardisierten Arbeitkraft<br />

(SAK) als Eintretenskriterium. Die Einführung der Unterstützungsmöglichkeit<br />

der Diversifizierung der Tätigkeit im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen<br />

Bereich wiederum führte zu einer erhöhten Flexibilität sowie zu mehr unternehmerischem<br />

Freiraum. Die neuen Unterstützungsmöglichkeiten für die periodische Wiederinstandstellung<br />

von Bodenverbesserungen, für gemeinschaftliche Bauten zur<br />

Vermarktung in der Region erzeugter Produkte und zur Gewährung von Starthilfedarlehen<br />

für die Gründung bäuerlicher Selbsthilfeorganisationen brachten zusätzliche<br />

Erleichterungen und Entwicklungsmöglichkeiten für die bäuerlichen Betriebe.<br />

Das bestehende Konzept zur Unterstützung von Strukturverbesserungen soll deshalb<br />

beibehalten werden. Sofern die zukünftigen Rahmenbedingungen dies erfordern,<br />

werden Anpassungen in einzelnen Bereichen vorgenommen. Der Bottom-up-<br />

Ansatz der Projekte ist ein strategischer Faktor für den Erfolg der Projekte, da damit<br />

die Akzeptanz und das Engagement der Beteiligten vor Ort sichergestellt werden<br />

können.<br />

In der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen<br />

Bund und Kantonen (NFA) zählen die Strukturverbesserungen zu den Verbundaufgaben.<br />

Dabei obliegen dem Bund die strategischen Vorgaben und die Oberaufsicht,<br />

während die Kantone mit der Durchführung der Projekte beauftragt sind. Mit der<br />

zweiten Botschaft zur NFA wurde eine Vielzahl von Gesetzesänderungen in die<br />

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