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Vernehmlassungsunterlage vom 14. September 2005

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Entwurf Änderung LwG AS ...<br />

Art. 185 Abs. 5 und 6 (neu)<br />

5 Der Bund kann die Daten durch ein vernetztes, automatisiertes und zentral verwaltetes<br />

System erheben und durch ein Abrufverfahren den zuständigen Vollzugsstellen<br />

sowie weiteren Berechtigten zugänglich machen.<br />

6 Er kann Daten über administrative Untersuchungen und Sanktionen sowie strafrechtliche<br />

Verfolgungen bearbeiten und diese bei Bedarf zu Kontroll- und Ermittlungszwecken<br />

durch ein Abrufverfahren den zuständigen Vollzugsorganen zugänglich<br />

machen.<br />

Art. 187c Übergangsbestimmung zur Änderung <strong>vom</strong>...<br />

1 Weine des Jahrgangs 2007 und früherer Jahrgänge können nach bisherigem Recht<br />

verarbeitet und gekennzeichnet werden. Sie können an die Konsumenten und Konsumentinnen<br />

abgegeben werden bis die Vorräte aufgebraucht sind.<br />

2 Die Zollkontingentsanteile bei Kartoffeln werden für das Kontingentsjahr 2008 zu<br />

50 Prozent nach bisherigem Recht und zu 50 Prozent durch Versteigerung zugeteilt.<br />

3 Die Verarbeitung der Zuckerrübenernte 2008 richtet sich nach bisherigem Recht.<br />

Art. 188 Abs. 3<br />

3<br />

Die Artikel 39-42 gelten bis zum 31. Dezember 2008.<br />

II<br />

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.<br />

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.<br />

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