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Vernehmlassungsunterlage vom 14. September 2005

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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz<br />

Trägerschaft: organisiert und solid (z.B. Genossenschaften, Gemeinden), setzt<br />

Rechtsform voraus (juristische Person)<br />

Der Entscheid für die Unterstützung einer fachlichen Begleitung eines Projektes ist<br />

kein Präjudiz für eine mögliche spätere Umsetzung. Ein Ausstieg aus dem Projekt<br />

nach der Phase der Vorabklärung ist unabhängig von deren finanzieller Unterstützung<br />

des Bundes immer möglich.<br />

Anpassung von Art. 136 LwG, neuer Abs. 3a<br />

Anpassung der Landwirtschaftsberatungsverordnung auf 1. August 2006<br />

2.5.3 Eidgenössisches Gestüt<br />

2.5.3.1 Ausgangslage<br />

Das Eidgenössische Gestüt in Avenches wird <strong>vom</strong> Bund betrieben. Es wurde redimensioniert,<br />

reorganisiert und wird seit 1. Januar 2000 nach den Prinzipien von<br />

FLAG (Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget, 2. Kreis) geführt. Im Rahmen<br />

der Erhaltung der genetischen Ressourcen betreut das Gestüt die einzige schweizerische<br />

Pferderasse der Franches-Montagnes.<br />

2.5.3.2 Konzept<br />

Nach den Prinzipien von FLAG kann das Gestüt kommerzielle Dienstleistungen anbieten.<br />

Kommerzielle Leistungen sind Leistungen, die Vor- und Nachleistungen zu<br />

rechtlich abgestützten Haupttätigkeiten darstellen, die innerhalb eines Nischenmarktes<br />

oder innerhalb des freien Marktes angeboten werden, und die gewinnbringend<br />

erbracht werden können (Kostendeckungsgrad >100%). Sie weisen einen Zusammenhang<br />

mit der jeweiligen gesetzlichen Aufgabe auf und sind nicht auf die Errichtung<br />

einer zusätzlichen Infrastruktur angewiesen 104 .<br />

Neu dürfen Verwaltungseinheiten kommerzielle Dienstleistungen nur erbringen, soweit<br />

ein Gesetz sie hierzu ermächtigt. Im neuen Finanzhaushaltgesetz ist keine allgemeine<br />

Regelung zu den kommerziellen Leistungen vorgesehen. Aus diesem<br />

Grund erfolgt eine Regelung neu im LwG.<br />

Anpassung von Art. 147, kommerzielle Dienstleistungen des Gestütes<br />

104 Bundesversammlung, Büros des Ständerates und des Nationalrates (2003): Richtlinien der Büros des Ständerates<br />

und Nationalrates. Parlamentarische Behandlung der Leistungsaufträge und Globalbudgets der<br />

FLAG-Ämter<br />

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