12.06.2013 Aufrufe

Vernehmlassungsunterlage vom 14. September 2005

Vernehmlassungsunterlage vom 14. September 2005

Vernehmlassungsunterlage vom 14. September 2005

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Besonderer Teil 6: Kostensenkung und Verstärkung des Wettbewerbs<br />

Aufhebung der Pflichtlagerhaltung stickstoffhaltiger Dünger<br />

Die Massnahmen zur wirtschaftlichen Landesversorgung müssen gemäss neusten<br />

Vorgaben die Versorgung der Bevölkerung während einem halben Jahr sicherstellen.<br />

Die Düngerpflichtlager können erst nach dieser Frist zur Versorgungssicherheit<br />

beitragen. Tritt eine Versorgungskrise kurz vor der Aussaat ein, sind die Handelsdünger<br />

bereits importiert und meist auf den Betrieben vorhanden. Aus diesen Gründen<br />

ist die Aufhebung der Pflichtlagerhaltung stickstoffhaltiger Dünger im Rahmen<br />

des Pflichtlagerberichts 2007 zu prüfen.<br />

Die Pflichtlagerhaltung für stickstoffhaltige Dünger ist in der Verordnung über die<br />

Pflichtlagerhaltung von Düngern und zu Düngzwecken bestimmten Produkten 131<br />

geregelt. Mit einer Aufhebung dieser Verordnung würde die Erteilung einer Generaleinfuhrbewilligung<br />

für diese Düngerimporte hinfällig. Die Kosten für die Pflichtlager<br />

und insbesondere die Ersatzabgabe beim Düngerimport würden entfallen.<br />

Parallelimporte landwirtschaftlicher Produktionsmittel<br />

Die Förderung von Parallelimporten, eine Ausweitung auf regionale Erschöpfung für<br />

patentgeschützte landwirtschaftliche Produktionsmittel, würde dazu beitragen, die<br />

Preise in der Schweiz zu senken. Dies trifft vor allem im Bereich der Pflanzenschutzmittel,<br />

des Sortenschutzes, der Futtermittel und Düngemittel zu. Da eine einseitige<br />

regionale Erschöpfung gegen das Meistbegünstigungsprinzip des TRIPS und<br />

des GATT verstösst, müsste für die Einführung der regionalen Erschöpfung bei<br />

landwirtschaftlichen Produktionsmitteln die gegenseitige Anerkennung mit der EU<br />

im Rahmen einer staatvertraglichen Regelung ausgehandelt werden. Im Bericht<br />

<strong>vom</strong> 3. Dezember 2004 hat der Bundesrat festgehalten, dass es im jetzigen Zeitpunkt<br />

nicht wünschenswert ist, separate Verhandlungen mit der EU zur Einführung<br />

der bilateralen regionalen Erschöpfung im Patentrecht einzuleiten.<br />

Cassis-de-Dijon-Prinzip<br />

Aufgrund des 1995 erlassenen Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse<br />

und des 1999 abgeschlossenen bilateralen Abkommens mit der EU<br />

über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen sind die Bestrebungen<br />

zur Harmonisierung von technischen Vorschriften mit entsprechendem<br />

Recht der EG bzw. zur gegenseitigen Anerkennung von Prüfungen, Inspektionen<br />

und Zertifizierungen bereits sehr weit fortgeschritten. Der allfällige Anwendungsbereich<br />

des Cassis-de-Dijon-Prinzips und dessen potenzieller Beitrag an Preissenkungen<br />

sind dementsprechend begrenzt. Im Herbst <strong>2005</strong> wird der Bundesrat einen Bericht<br />

zu den Möglichkeiten des Cassis-de-Dijon-Prinzips ans Parlament überweisen.<br />

7.2.3.4 Auswirkungen<br />

Anpassungen von Vorschriften betreffend Vorleistungen<br />

Die Auswirkungen der vorgeschlagenen Anpassungen von Vorschriften auf die Kosten<br />

der Vorleistungen hat die Agroscope FAT wie folgt eingeschätzt.<br />

131 SR 531.215.25<br />

302

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!