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Vernehmlassungsunterlage vom 14. September 2005

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Zukünftige Rahmenbedingungen<br />

Arten der Exportförderung (Exportkredite, Nahrungsmittelhilfe, Staatshandel) Abbauverpflichtungen<br />

zu unterstellen.<br />

Die nicht handelsbezogenen Anliegen, die gewisse Aspekte der Multifunktionalität<br />

sowie der nachhaltigen Landwirtschaft betreffen und daher für die Schweiz wichtig<br />

sind, werden weiterhin ein heikler Verhandlungspunkt sein. Im Rahmenabkommen<br />

<strong>vom</strong> 1. August 2004 sind sie nur im Zusammenhang mit der „Green Box“ ausdrücklich<br />

erwähnt. Auch die für sensible Produkte vorgesehenen Ausnahmen beim<br />

Marktzutritt entsprechen diesen Anliegen. Dazu gehören beispielsweise der Umweltschutz,<br />

das Tierwohl, die Kennzeichnung von Lebensmitteln und die Versorgungssicherheit.<br />

Die Beachtung strenger Normen, die dem Wunsch der Gesamtgesellschaft<br />

entsprechen, und die Abgeltung der damit verbundenen höheren Kosten<br />

bilden in diesen Bereichen wesentliche Elemente der Agrarpolitiken.<br />

Der verbesserte Schutz geografischer Bezeichnungen ist als Zielsetzung einerseits<br />

im allgemeinen Teil des Rahmenabkommens im Zusammenhang mit Fragen<br />

des geistigen Eigentums erwähnt; andererseits wird er, mit Vorbehalten zahlreicher<br />

Länder, im Landwirtschaftsteil als Verhandlungsthema genannt.<br />

1.3.1.2.2 Beurteilung des Rahmenabkommens und wirtschaftliche<br />

Auswirkungen für die Schweizer Landwirtschaft<br />

Das BLW hat die potenziellen wirtschaftlichen Auswirkungen des Rahmenabkommens<br />

untersucht. Die Analyse beruht auf dem mittleren Wert der landwirtschaftlichen<br />

Produktion der Jahre 2000 bis 2002, der 10,6 Milliarden Franken betrug. Gemäss<br />

den im Abkommen für die drei Pfeiler Marktzutritt, interne Stützung und Exportsubventionen<br />

skizzierten Optionen wurde die Entwicklung dieses Produktionswerts<br />

quantifiziert. Die Resultate haben zurzeit lediglich indikativen Charakter, da<br />

einige Präzisierungen und gewisse Zahlen im Rahmenabkommen fehlen. Nach dieser<br />

Analyse könnte die Schweizer Produktion infolge des Rahmenabkommens <strong>vom</strong><br />

1. August 2004 einen Wertverlust von 1,5 bis 2,5 Milliarden Franken erleiden.<br />

Marktzutritt<br />

Die hier vorgesehene Abbauformel entspricht in ihrem Grundsatz dem Vorschlag<br />

von Stuart Harbinson, damaliger Präsident des Agrarausschusses der WTO, aus<br />

dem Jahre 2003. Diese umfasste drei aufgrund der Zolläquivalente festgelegte<br />

Bänder: 0 bis 15 Prozent, 16 bis 90 Prozent und höher als 90 Prozent, mit durchschnittlichen<br />

Senkungsraten von 40, 50 bzw. 60 Prozent. Da diese Formel im Rahmenabkommen<br />

<strong>vom</strong> 1. August 2004 in ihren Grundzügen übernommen wurde,<br />

stützt sich auch die Modellrechnung darauf. Die Anzahl Bänder und die Abbauformeln<br />

innerhalb der Bänder sind aber noch Gegenstand von Verhandlungen.<br />

Bei Anwendung dieser Harbinson-Formel würde der Wert der schweizerischen<br />

Landwirtschaftsproduktion gegenüber den Jahren 2000/02 um 1,5 Milliarden Franken<br />

sinken (von 10,6 auf 9,1 Mia, d.h. um 14%). Wenn man von einem Anteil sensibler<br />

Produkte von 10 Prozent ausgeht (nicht konsolidierte Zahl), beträgt der Verlust<br />

noch die Hälfte, nämlich 750 Millionen Franken. Eine Ausdehnung der Zollkontingente<br />

(ZK) um 20 Prozent der notifizierten Mengen als Ausgleich für die sensiblen<br />

Produkte würde den Produktionswert um 380 Millionen schmälern. Die Verlustreduktion<br />

aufgrund der Ausnahme von sensiblen Produkte halbiert sich somit. Einer<br />

Erhöhung um 33 Prozent entspricht ein Wertverlust von 775 Millionen. In diesem<br />

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