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Vernehmlassungsunterlage vom 14. September 2005

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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz<br />

2.2.2.3.4 Reduktion des Extenso-Beitrages<br />

Bei rückläufigen Produzentenerlösen für Getreide und Raps würde die Beibehaltung<br />

des Beitrages für die extensive Produktion auf dem aktuellen Niveau die Anreize für<br />

die Extenso-Produktion übermässig verstärken. Um dies zu verhindern, soll der Extenso-Beitrag<br />

zusammen mit der Absenkung des Grenzschutzes angemessen reduziert<br />

werden (vergleiche Ziffer 2.1.4.2.3).<br />

Anpassung Direktzahlungsverordnung auf 1. Januar 2009<br />

2.2.2.3.5 Aufhebung des RAUS-Beitrages für Bisons und Hirsche<br />

Die RAUS-Anforderungen für Bisons und Hirsche entsprechen den von allen Tierhaltern<br />

einzuhaltenden Tierschutzvorschriften. Sie stellen somit keine besonders<br />

tierfreundliche Produktionsform (Art. 76 Abs. 1 LwG) dar. Die entsprechenden Beiträge<br />

werden deshalb aufgehoben.<br />

Anpassung Direktzahlungsverordnung auf 1. Januar 2008<br />

2.2.2.4 Nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen<br />

Im Sinn der Nachhaltigkeit sind zukünftig die Nutzung der natürlichen Ressourcen<br />

unter Wahrung von Mindestbeständen und die Effizienz des Ressourceneinsatzes<br />

in der Agrarproduktion ergänzend zum ÖLN, zur ÖQV und Art. 62a GschG zu<br />

verbessern. Es geht dabei insbesondere um die Verbesserung des Energieeinsatzes,<br />

der Hofdüngerwirtschaft, der standortangepassten Bodennutzung, den Produktionsmitteleinsatz<br />

und die Erhaltung der Biodiversität durch nachhaltige Bewirtschaftung.<br />

Die Effizienzsteigerung soll durch eine Förderung der raschen Übernahme von<br />

technischen und organisatorischen Neuerungen in die Praxis erreicht werden.<br />

Je nach den natürlichen Voraussetzungen und je nach Agrarstruktur in einer Region<br />

(Viehwirtschaft, Ackerbau, Spezialkulturen etc.) oder je nach Produkt (Kartoffeln,<br />

Milch, Fleisch etc.) liegt das Verbesserungspotential in unterschiedlichen Bereichen.<br />

Dieses wird sinnvollerweise durch die Betroffenen selbst bestimmt. Basis sind kantonale<br />

und regionale Planungen, das lokal vorhandene Wissen sowie die regionalen<br />

oder branchenspezifischen Bedürfnisse, welche in den durch den Bund vorgegebenen<br />

Zielbereichen liegen. Zu den zu berücksichtigenden Plänen gehören u.a. die<br />

Luftreinhaltemassnahmepläne der Kantone. Die Kantone haben die Möglichkeit, das<br />

Programm zur Umsetzung dieser Pläne einzusetzen. Eine regionale oder branchenspezifische<br />

Trägerschaft erarbeitet dazu ein Projekt und trägt auch die Verantwortung<br />

für die Umsetzung der geplanten Massnahmen.<br />

Eckpfeiler des Konzepts zum Programm nachhaltige Ressourcennutzung<br />

Regionaler oder produktbezogener Handlungsbedarf ausgewiesen in einem<br />

oder mehreren der folgenden Zielbereiche<br />

204<br />

o Steigerung der Stickstoffeffizienz<br />

o Steigerung der Phosphoreffizienz<br />

o Verringerung der Umweltwirkungen beim Einsatz von PSM<br />

o Keine sicht- und messbare Erosion<br />

o Steigerung der Energieeffizienz<br />

o Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Biodiversität;

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