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Vernehmlassungsunterlage vom 14. September 2005

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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz<br />

gem Getreide eingefahren werden. In den Jahren 2001 und 2002 führten witterungsbedingte<br />

Qualitätseinbussen teilweise zu einer Verwertung im Futterkanal und<br />

der Hitzesommer 2003 ergab geringe Hektarerträge.<br />

Tabelle 38 Produktion und Einfuhren von backfähigem Brotgetreide<br />

2002 2003 2004<br />

Brotgetreide t 480 168 461 635 552 442<br />

Inlandproduktion t 406 600 380 767 491 070<br />

Import t 73 568 80 868 61 372<br />

Zugeteilte Einfuhrmenge (Versteigerung) t 70 000 70 000 70 000<br />

Effektive Ausnutzung der Zollkontingentsanteile t 57 464 69 932 48 240<br />

Ausnützung<br />

Quellen: swiss granum, SBV, OZD, BLW<br />

% 82,1 99,9 68,9<br />

Getreideeinfuhren aus den Zollfreizonen Genf werden nur mit den Abgaben für die<br />

Pflichtlagerhaltung belastet und sind nicht Bestandteil des Zollkontingentes Brotgetreide.<br />

Die total eingeführte Brotgetreidemenge übersteigt daher die Einfuhren innerhalb<br />

des Zollkontingentes deutlich.<br />

Futtermittel<br />

Futtergetreide als Energieträger und Körnerleguminosen mit hohen Eiweissgehalten<br />

zählen zusammen mit eiweissreichen Nebenprodukten aus der Gewinnung pflanzlicher<br />

Öle (Schrote/Kuchen) zu den wichtigsten Komponenten von Kraftfuttermitteln.<br />

Diese erreichen an den Direktkosten einen Anteil von rund 50 Prozent in der<br />

Schweine- und 60 bis 70 Prozent in der Geflügelhaltung. Sie bilden aber auch in der<br />

Rindviehhaltung insbesondere bei Verfolgung einer Hochleistungsstrategie in der<br />

Milchproduktion einen bedeutenden Kostenfaktor. Vorab sind es denn auch die<br />

Schweine- und Geflügelhalter, die in Erwartung eines sinkenden Grenzschutzes bei<br />

Fleischerzeugnissen zur Erhaltung ihrer Marktanteile tiefere Futtermittelpreise<br />

verlangen.<br />

Der Inlandpreis von Futtergetreide wird durch die Massnahmen an der Grenze bestimmt<br />

(Schwellenpreissystem). Mit der Einführung des Zusatzbeitrages für offenes<br />

Ackerland und Dauerkulturen im Jahre 2001 wurden die beiden Schwellenpreissenkungen<br />

per 1. Juli 2001 und 1. Juli <strong>2005</strong> von rund 480 Franken je Hektare nahezu<br />

vollständig kompensiert.<br />

Zu den eiweissreichen Körnerleguminosen zählen Eiweisserbsen, Ackerbohnen und<br />

Lupinen. Sie dienen zur Ausbalancierung der Futterrationen auf die physiologischen<br />

Bedürfnisse der Nutztiere und stehen in unmittelbarer Konkurrenz zum Sojaschrot<br />

aus Übersee. Um einen inländischen Beitrag zur Versorgung mit Eiweisspflanzen<br />

sicherzustellen, wird für Körnerleguminosen ein Anbaubeitrag von 1 500 Franken je<br />

Hektare gewährt. Insgesamt wurden für Körnerleguminosen im Jahre 2004 Anbaubeiträge<br />

im Umfang von 7,2 Millionen Franken ausbezahlt.<br />

Rund 500 Zolltarifpositionen von verschiedenen Futtermitteln oder Futtermittelkomponenten<br />

unterliegen dem Schwellenpreissystem. Der Bundesrat legt die Schwellenpreise<br />

für elf Hauptprodukte fest. Abgeleitet von den Schwellenpreisen und gestützt<br />

auf die Nährwerte bestimmt das EVD die Importrichtwerte der übrigen Produkte.<br />

Da die Importrichtwerte die gleiche Wirkung wie die Schwellenpreise haben, wird<br />

nachstehend nur der Begriff Schwellenpreis verwendet. Dieser entspricht den Ziel-<br />

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