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Vernehmlassungsunterlage vom 14. September 2005

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Marktreserve<br />

Rahmenbedingungen für Produktion und Absatz (2. Titel LwG)<br />

Der Bund kann Beiträge zur Deckung der Lager- und Kapitalzinskosten für die Reserven<br />

von Apfel- und Birnenobstsaftkonzentrat ausrichten. Die Hilfe wird allerdings<br />

nur für jene Mengen gewährt, welche die von einem Verarbeitungsbetrieb vernünftigerweise<br />

zu verlangenden Reserven überschreiten und maximal 50 Prozent der<br />

Normalversorgung betragen. Mit dieser Massnahme werden die Mostereien dazu<br />

angehalten, die naturbedingten Ernteschwankungen der Mostobstproduktion auszugleichen.<br />

Die Ernteschwankungen sind umso bedeutender, als die grosse Mehrheit<br />

der Produktion aus Hochstammobstgärten stammt. Bei diesen Bäumen ist die<br />

Alternanz besonders ausgeprägt (reichliche Blüte alle zwei Jahre). Während des<br />

Zeitraums 1994 – 2003 fielen sechs Ernten geringer und drei Ernten grösser aus als<br />

der Durchschnitt. Erstere betrugen im Mittel 66 Prozent der durchschnittlichen Produktion<br />

des betreffenden Zeitraumes. Die drei grösseren Ernten beliefen sich indessen<br />

auf 160 Prozent dieses Wertes. Entspricht die durchschnittliche Produktion<br />

mehr oder weniger der Nachfrage, haben die Beiträge an die Saftkonzentratlagerung<br />

eine nachhaltig stabilisierende Wirkung auf die Produzentenpreise und den<br />

Unterhalt der Hochstamm-Feldobstbäume.<br />

Anpassung der Produktion<br />

Die mit der AP 2007 eingeführten Beihilfen zugunsten von Produzenten, die gemeinschaftliche<br />

Massnahmen zur Anpassung der Obst- und Gemüseproduktion an<br />

die Marktbedürfnisse treffen, werden in Form von Beiträgen an innovative Kulturen<br />

und Umstellungen ausgerichtet. Nach 18-monatiger Anwendung dieser Massnahme<br />

zeigt sich, dass die Beiträge an eine gezielte Umstellung von Obstkulturen (Rodung<br />

und anschliessende Neuanpflanzung nach strengen Vorschriften) nur punktuell beansprucht<br />

werden (10 ha). Diese Zurückhaltung lässt sich durch die<br />

Umstellungsauflagen, aber auch durch die Erholung der Produzentenpreise für<br />

Tafeläpfel erklären. Hingegen konnten rund 70 Hektaren alternativer bzw.<br />

innovativer Kulturen unterstützt werden. Es handelt sich hierbei ausschliesslich um<br />

Kulturen, für die kein Grenzschutz besteht; z.B. Konservenkirschen, die sich für<br />

maschinelles Pflücken eignen, Tafeltrauben und weisse Spargeln. Die<br />

Gesetzesgrundlage für die Ausrichtung dieser Beiträge gilt bis 2011. Die<br />

Massnahme wird weitergeführt werden, denn sie entspricht den Zielsetzungen der<br />

AP 2011 und stellt sicher, dass die wichtigen Anpassungsanstrengungen fortgesetzt<br />

werden.<br />

2.1.5.2 Konzept<br />

Die beiden grössten Herausforderungen stellen sich für den Obstsektor hauptsächlich<br />

im Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen der Doha-Runde: Abschaffung<br />

der Exportsubventionen und weiterer Zollabbau.<br />

Exportsubventionen<br />

Im Gleichschritt mit der Abschaffung aller Exportsubventionen (Handlungsachse 1,<br />

Ziff. 1.5) wird auch die Aufhebung jener für Obst, Obsterzeugnisse und Obstsaftkonzentrat<br />

vorgeschlagen. Diese Beihilfen werden spätestens Ende 2009 auslaufen.<br />

Die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors dürfte sich dadurch erhöhen, bevor die<br />

ersten Auswirkungen des Grenzschutzabbaus in der WTO-Runde spürbar werden.<br />

Gegenwärtig ermöglichen die Subventionen die Ausfuhr von Erzeugnissen, bei de-<br />

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