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Vernehmlassungsunterlage vom 14. September 2005

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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz<br />

2.1.4.2.2 Reduktion des Zollansatzes für Brotgetreide<br />

Gemeinsam ist den Sektoren Brot- und Futtergetreide, dass sie keine produktspezifischen<br />

Stützungen erhalten. Folglich kann zur Angleichung der Wirtschaftlichkeit<br />

von Brotgetreide an das Niveau von Futtergetreide einzig das Instrument Grenzbelastung<br />

eingesetzt werden. Aktuell liegt der Produzentenerlös von Brotgetreide rund<br />

25 Prozent über jenem von Futtergetreide 81 , was zu Überschüssen führt. Diese<br />

Brotgetreideüberschüsse werden heute durch die Produzentenorganisation zwecks<br />

Preisstützung zu Futtergetreide deklassiert, finanziert zu Lasten der Produzenten.<br />

Angesichts der Preisunterschiede von Brotgetreide und Weissmehl zwischen der<br />

EU und der Schweiz 82 ist eine Zollsenkung angezeigt. Es ist nicht kohärent, in den<br />

anderen Produktionsbereichen eine Annäherung der Preise an das Niveau der EU<br />

anzustreben und den Brotgetreidebereich von der allgemeinen Entwicklung auszunehmen.<br />

Damit die Erlösdifferenz zwischen Brot- und Futtergetreide abnimmt und<br />

damit auch der Anreiz zur Brotgetreideproduktion, muss der KZA für Brotgetreide<br />

stärker gesenkt werden als der Schwellenpreis von Futtergetreide. Erste Ernteschätzungen<br />

für <strong>2005</strong> basieren auf dem verkauften Saatgut und weisen auf eine<br />

weitere Ausdehnung der Brotgetreidefläche hin, während die Futtergetreidefläche<br />

abermals sinken dürfte. Der KZA Brotgetreide soll aus erwähnten Gründen 2009 um<br />

11 Franken je 100 Kilogramm gesenkt werden.<br />

Die Produzentenpreise von Getreide werden auch 2009 noch das doppelte EU-<br />

Preisniveau erreichen. Eine ausreichende Versorgung der Mühlen mit hochwertigem<br />

Brotgetreide ist durch den verbleibenden Preisvorteil gegenüber Futtergetreide<br />

gewährleistet. Durch die stärkere Reduktion der Rentabilität von bisher wirtschaftlich<br />

attraktiveren Ackerkulturen erhält Futtergetreide in der Fruchtfolge wieder einen höheren<br />

Stellenwert. Die Anbaufläche sollte damit zumindest auf dem aktuellen Niveau<br />

gehalten werden können.<br />

Anpassung Agrareinfuhrverordnung auf 1. Juli 2009<br />

2.1.4.2.3 Anpassung des Zusatzbeitrages und des Extenso-Beitrages<br />

Die Reduktion des Grenzschutzes bei Futtermitteln und Brotgetreide soll durch eine<br />

Erhöhung des Zusatzbeitrages für offenes Ackerland und Dauerkulturen in der<br />

Grössenordnung von 200 Franken auf etwa 600 Franken je Hektare teilkompensiert<br />

werden. Von dieser Massnahme profitieren sämtliche Ackerkulturen, aber auch der<br />

Obst-, Gemüse- und der Rebbau.<br />

Bei rückläufigen Produzentenpreisen für Getreide und Raps würde die Beibehaltung<br />

des Beitrages für die extensive Produktion auf dem aktuellen Niveau die Anreize für<br />

die Extenso-Produktion übermässig verstärken. Das wahrscheinliche Überangebot<br />

würde zu einer Erosion der Preisdifferenz zwischen den gewöhnlichen und den Extenso-Produkten<br />

führen. Die Konsumenten, welche Extenso-Produkte bevorzugen,<br />

würden dann ihren Anteil an den Mehrkosten nicht mehr bezahlen (Art. 76 Abs. 5<br />

LwG). Der Extenso-Beitrag soll deshalb zusammen mit der Absenkung des Grenzschutzes<br />

angemessen reduziert werden.<br />

Anpassung Direktzahlungsverordnung auf 1. Januar 2009<br />

81 BLW (2004): Agrarbericht 2004, Anhang Tabelle 53a<br />

82 BLW (2004): Agrarbericht 2004, Anhang Tabelle 55<br />

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