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Vernehmlassungsunterlage vom 14. September 2005

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Besonderer Teil 3: Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft<br />

10 200 Fr. im Monat). Den Familienzulagen in der Landwirtschaft kommt deshalb<br />

auch eine wichtige agrarpolitische Funktion zu.<br />

Nach den kantonalen Gesetzen über Familienzulagen ausserhalb der Landwirtschaft<br />

ergibt sich heute ein für die ganze Schweiz berechneter Durchschnittsansatz<br />

von zirka 186 Franken pro Kind und Monat. Nach dem FLG betragen die Kinderzulagen<br />

im Talgebiet für die ersten beiden Kinder je 170 Franken pro Monat (Berggebiet<br />

190 Franken).<br />

Eine Anpassung der landwirtschaftlichen Zulagen an das Niveau nach kantonalen<br />

Gesetzen ist vertretbar und bringt den bäuerlichen Familien eine notwendige finanzielle<br />

Entlastung. Deshalb wird eine Heraufsetzung der Ansätze der Kinderzulagen<br />

für Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmer um 15 Franken vorgeschlagen.<br />

Auf den bisher um 5 Franken höheren Ansatz ab dem dritten Kind soll verzichtet<br />

werden.<br />

Unabhängig <strong>vom</strong> Ausgang der parlamentarischen Beratung der oben erwähnten<br />

Vorlage zu einem Bundesgesetz über die Familienzulagen soll die Anhebung der<br />

Familienzulagen in der Landwirtschaft, einer auch agrarpolitisch wichtigen Massnahme,<br />

im Rahmen der Agrarpolitik 2011 realisiert werden. Dies nicht zuletzt deshalb,<br />

weil nicht auszuschliessen ist, dass der Gesetzgeber auf die Festsetzung von<br />

Mindestansätzen verzichtet und dies weiterhin den Kantonen obliegen wird.<br />

Für den Fall einer Festlegung höherer Mindestansätze in einem zukünftigen Bundesgesetz<br />

hätten diese auch für das FLG Gültigkeit.<br />

4.2.3 Kosten für Bund und Kantone<br />

Das FLG differenziert die Höhe der Kinderzulagen nach Tal- und Berggebiet und<br />

nach Rang des Kindes. Der Anspruch entsteht nur, wenn die anwendbare Einkommensgrenze<br />

nicht überschritten wird. Heute gelten folgende Ansätze: 170 Franken<br />

im Talgebiet und 190 im Berggebiet; ab dem 3. Kind werden jeweils 5 Franken zusätzlich<br />

ausbezahlt. In der Regel alle zwei Jahre passt der Bundesrat die Ansätze<br />

an; diese Anpassung stützt sich auf der Entwicklung der Wirtschaft und der entsprechenden<br />

kantonalen Ansätze und betrug in der Vergangenheit meist 5 Franken pro<br />

Kind und Monat. Entsprechend werden voraussichtlich die Zulagen per 2006 um 5<br />

Franken erhöht. Mit der hier vorgeschlagenen Anhebung um 15 Franken ab 2008<br />

ergeben sich somit Zulagen von 190 Franken im Talgebiet und von 210 Franken im<br />

Berggebiet.<br />

Im Jahr 2004 betrugen die Kosten im Rahmen des FLG für den Bund 77 Millionen<br />

Franken (zwei Drittel) und für die Kantone 39 Millionen Franken (ein Drittel). Sie haben<br />

seit Jahren sinkende Tendenz: Die Anpassung der Ansätze wird durch stete<br />

Verminderung der landwirtschaftlichen Betriebe und auch der Kinderzahlen überkompensiert.<br />

Die vorgeschlagenen Massnahmen (Aufhebung Einkommensgrenze, Erhöhung der<br />

Ansätze um 15 Fr. pro Kind und Monat) sollen 2008 in Kraft treten. Bei der Schätzung<br />

der Mehrkosten ist die oben erwähnte Anpassung per 2006 berücksichtigt.<br />

In der ersten Zeile der untenstehenden Tabelle 47 finden sich die entsprechenden<br />

Zahlen. Im Sinne einer besseren Transparenz wurde für den Zeitraum 2008/2011<br />

der Jahresdurchschnitt zugrunde gelegt. In diesem Zeitraum werden die Ausgaben<br />

264

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