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Vernehmlassungsunterlage vom 14. September 2005

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Allgemeiner Teil<br />

tung der natürlichen Ressourcen wie Kulturboden und Biodiversität ist eine allein auf<br />

die Stützung der Produktpreise ausgerichtete Agrarpolitik aber nicht zweckmässig.<br />

Seit Anfang der Neunzigerjahre wurde deshalb die Agrarpolitik in drei Etappen<br />

grundlegend reformiert. Die Entwicklung wurde wesentlich mitbestimmt durch<br />

Volksentscheide Mitte der Neunziger Jahre (vgl. Ziff. 1.1.1.2) und den sich laufend<br />

ändernden Rahmenbedingungen. Die wirtschaftliche Situation der Bauernfamilien,<br />

aber auch der nachgelagerten Stufen in hohem Mass abhängig von der Ausgestaltung<br />

der Agrarpolitik. Das schrittweise Vorgehen erlaubt den Betroffenen, sich laufend<br />

an die Veränderung ihres wirtschaftlichen Umfeldes anzupassen. In den folgenden<br />

Abschnitten werden die zentralen Elemente der bisherigen Reformetappen<br />

kurz beschrieben.<br />

1.1.1.1 Neuorientierung der Agrarpolitik 1992<br />

Mit dem Siebten Landwirtschaftsbericht 1 hat der Bundesrat die grundlegende Neuorientierung<br />

der Schweizer Agrarpolitik eingeleitet und mit der gleichzeitig verabschiedeten<br />

Botschaft über ergänzende Direktzahlungen 2 den Grundstein für die erste<br />

Reformetappe gelegt. Am 9. Oktober 1992 beschloss das Parlament mit Art. 31a<br />

und Art. 31b aLWG die Rechtsgrundlage für produktunabhängige Direktzahlungen 3 .<br />

Gestützt darauf konnten die Ziele der Einkommenspolitik nicht mehr nur über die<br />

administrierten Preise sondern in zunehmendem Masse auch über produktunabhängige<br />

Direktzahlungen erreicht werden (Entkoppelung von Preis- und Einkommenspolitik).<br />

In der Folge hat der Bundesrat mit seinen Beschlüssen diesen<br />

Grundsatzentscheid schrittweise umgesetzt, indem die administrierten Preise gesenkt<br />

und im Gegenzug die produktunabhängigen Direktzahlungen ausgebaut wurden.<br />

Seit dem Beginn der Reform ist deshalb der Anteil der Bundesmittel, die für<br />

produktgebundene Marktstützungen entrichtet werden, von damals 63 auf 23 Prozent<br />

im Jahr 2003 gesunken.<br />

Im Rahmen der Uruguay-Runde des GATT hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre<br />

Einfuhrbeschränkungen in Zölle umzuwandeln (Tarifizierung) sowie die Einfuhrzölle,<br />

die produktgebundene Inlandstützung und die Exportsubventionen über einen Zeitraum<br />

von sechs Jahren schrittweise zu reduzieren. Mit der Umsetzung des letzten<br />

Abbauschritts im Jahr 2000 wurden diese Verpflichtungen erfüllt.<br />

1.1.1.2 Neue Verfassungsgrundlage und Agrarpolitik 2002<br />

Die erste Hälfte der neunziger Jahre war geprägt durch eine teilweise heftige agrarpolitische<br />

Diskussion. Verschiedene Volksinitiativen zeigten, dass das Meinungsspektrum<br />

sehr breit war. In einer ersten Abstimmung lehnten Volk und Stände 1995<br />

den <strong>vom</strong> Parlament ausgearbeiteten Gegenvorschlag zu einer Initiative des<br />

Schweizerischen Bauernverbandes 4 knapp ab. Als Gegenvorschlag auf eine zweite<br />

Volksinitiative 5 erarbeitete das Parlament daraufhin einen neuen Verfassungsartikel,<br />

der als Voraussetzung für die Entrichtung von Direktzahlungen einen ökologischen<br />

Leistungsnachweis verlangt. Dieser wurde am 6. Juni 1996 <strong>vom</strong> Schweizer Volk mit<br />

mehr als drei Vierteln der Stimmen und von allen Ständen gutgeheissen. In einer<br />

1<br />

BBl 1992 II 130<br />

2<br />

BBl 1992 II 1<br />

3<br />

BBl 1992 VI 114<br />

4<br />

Volksinitiative „für eine umweltgerechte, leistungsfähige, bäuerliche Landwirtschaft“, SBV, zurückgezogen<br />

1994<br />

5<br />

Volksinitiative „Bauern und Konsumenten - für eine naturnahe Landwirtschaft“, BUK, zurückgezogen 1996<br />

2

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