Empirie und Analyse - Integrationspotenziale
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Kompromissen im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes aus dem Jahr 2004 / 2005<br />
verpflichteten sich mit dem Nationalen Integrationsplan im Jahr 2007 B<strong>und</strong>,<br />
Länder <strong>und</strong> Kommunen erstmals auf gemeinsame integrationspolitische Ziel-<br />
setzungen. Damit besteht nunmehr ein gemeinsames Bekenntnis zu einer<br />
offensiven Integrationspolitik auf allen staatlichen Ebenen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> dieser Entwicklungen wird sogar konstatiert, dass eine Reihe „struk-<br />
tureller Spannungen zwischen dem B<strong>und</strong> <strong>und</strong> den Kommunen aufgehoben“<br />
seien (Bommes 2009: 95). Eine Bewertung, der aufgr<strong>und</strong> der Forschungsergeb-<br />
nisse nicht vorbehaltlos gefolgt werden kann. Erfahrungen in den Untersu-<br />
chungskommunen belegen vielmehr, dass sich Abstimmungs- <strong>und</strong> Zuständig-<br />
keitsprobleme im Rahmen der föderalen Arbeitsteilung zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />
Kommunen nicht gr<strong>und</strong>legend verändert haben. Darauf wird im Weiteren noch<br />
eingegangen.<br />
Veränderte <strong>und</strong> ambivalente Handlungsspielräume der Kommunen<br />
Nicht nur im Politikfeld Integration gehen die Meinungen darüber, welche<br />
Reichweite die kommunale Politik überhaupt hat, zum Teil weit auseinander.<br />
Im Bereich der Integrationspolitik sind die Handlungsspielräume der Kom-<br />
munen dabei unterschiedlich stark ausgeprägt. Der B<strong>und</strong> definiert im Rahmen<br />
seiner allgemeinen Gesetzgebungskompetenz die Rahmenbedingungen der<br />
Zuwanderung. Zentrale integrationsrelevante Politikfelder, wie z.B. der Bil-<br />
dungsbereich, werden maßgeblich von den Ländern gestaltet. Die Migrations-<br />
<strong>und</strong> Integrationspolitik wie die Einwanderungsgesetzgebung, Definitionen<br />
des Flüchtlingsstatus, Regelungen zur Residenzpflicht, fallen ebenso nicht in<br />
die Zuständigkeit der Kommunen.<br />
Gleichwohl wird den Kommunen bei der Integration von Migrantinnen <strong>und</strong><br />
Migranten in der öffentlichen Debatte eine zentrale Funktion zugewiesen. Integration<br />
findet demnach vor Ort in den Städten <strong>und</strong> Gemeinden statt, ohne<br />
dass die Bedingungen der Integration vor Ort in Gänze durch die Kommunen<br />
beeinflusst werden können. Die integrationspolitischen Möglichkeiten der<br />
Kommunen werden dabei in der öffentlichen Debatte regelmäßig über-,<br />
aber gleichzeitig auch unterschätzt (ebd. 2009: 90). Überschätzt werden sie<br />
dahingehend, dass wesentliche Gr<strong>und</strong>lagen der sozialen, ökonomischen <strong>und</strong><br />
politischen Integration von Migrantinnen <strong>und</strong> Migranten durch nationale oder<br />
sogar globale Entwicklungen beeinflusst werden <strong>und</strong> sich insofern der Reichweite<br />
kommunaler Politik entziehen. Aber auch bei den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben,<br />
wie in den Bereichen Erziehung, Soziales, Ges<strong>und</strong>heit etc.,<br />
sind die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen durch die Entscheidungen<br />
<strong>und</strong> Zuständigkeiten auf B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesebene eingeschränkt. Zudem<br />
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<strong>Empirie</strong> <strong>und</strong> <strong>Analyse</strong>