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Empirie und Analyse - Integrationspotenziale

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Kompromissen im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes aus dem Jahr 2004 / 2005<br />

verpflichteten sich mit dem Nationalen Integrationsplan im Jahr 2007 B<strong>und</strong>,<br />

Länder <strong>und</strong> Kommunen erstmals auf gemeinsame integrationspolitische Ziel-<br />

setzungen. Damit besteht nunmehr ein gemeinsames Bekenntnis zu einer<br />

offensiven Integrationspolitik auf allen staatlichen Ebenen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> dieser Entwicklungen wird sogar konstatiert, dass eine Reihe „struk-<br />

tureller Spannungen zwischen dem B<strong>und</strong> <strong>und</strong> den Kommunen aufgehoben“<br />

seien (Bommes 2009: 95). Eine Bewertung, der aufgr<strong>und</strong> der Forschungsergeb-<br />

nisse nicht vorbehaltlos gefolgt werden kann. Erfahrungen in den Untersu-<br />

chungskommunen belegen vielmehr, dass sich Abstimmungs- <strong>und</strong> Zuständig-<br />

keitsprobleme im Rahmen der föderalen Arbeitsteilung zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Kommunen nicht gr<strong>und</strong>legend verändert haben. Darauf wird im Weiteren noch<br />

eingegangen.<br />

Veränderte <strong>und</strong> ambivalente Handlungsspielräume der Kommunen<br />

Nicht nur im Politikfeld Integration gehen die Meinungen darüber, welche<br />

Reichweite die kommunale Politik überhaupt hat, zum Teil weit auseinander.<br />

Im Bereich der Integrationspolitik sind die Handlungsspielräume der Kom-<br />

munen dabei unterschiedlich stark ausgeprägt. Der B<strong>und</strong> definiert im Rahmen<br />

seiner allgemeinen Gesetzgebungskompetenz die Rahmenbedingungen der<br />

Zuwanderung. Zentrale integrationsrelevante Politikfelder, wie z.B. der Bil-<br />

dungsbereich, werden maßgeblich von den Ländern gestaltet. Die Migrations-<br />

<strong>und</strong> Integrationspolitik wie die Einwanderungsgesetzgebung, Definitionen<br />

des Flüchtlingsstatus, Regelungen zur Residenzpflicht, fallen ebenso nicht in<br />

die Zuständigkeit der Kommunen.<br />

Gleichwohl wird den Kommunen bei der Integration von Migrantinnen <strong>und</strong><br />

Migranten in der öffentlichen Debatte eine zentrale Funktion zugewiesen. Integration<br />

findet demnach vor Ort in den Städten <strong>und</strong> Gemeinden statt, ohne<br />

dass die Bedingungen der Integration vor Ort in Gänze durch die Kommunen<br />

beeinflusst werden können. Die integrationspolitischen Möglichkeiten der<br />

Kommunen werden dabei in der öffentlichen Debatte regelmäßig über-,<br />

aber gleichzeitig auch unterschätzt (ebd. 2009: 90). Überschätzt werden sie<br />

dahingehend, dass wesentliche Gr<strong>und</strong>lagen der sozialen, ökonomischen <strong>und</strong><br />

politischen Integration von Migrantinnen <strong>und</strong> Migranten durch nationale oder<br />

sogar globale Entwicklungen beeinflusst werden <strong>und</strong> sich insofern der Reichweite<br />

kommunaler Politik entziehen. Aber auch bei den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben,<br />

wie in den Bereichen Erziehung, Soziales, Ges<strong>und</strong>heit etc.,<br />

sind die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen durch die Entscheidungen<br />

<strong>und</strong> Zuständigkeiten auf B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesebene eingeschränkt. Zudem<br />

70<br />

<strong>Empirie</strong> <strong>und</strong> <strong>Analyse</strong>

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