Hans Helmut Knutter: Faschismus Keule (1993) - new Sturmer
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zehnte Jahrestag des Kriegsendes 1955 fand nur wenig Beachtung,<br />
was auch für die folgenden »Jubiläen« dieser Art<br />
gilt.<br />
Die Jahre zwischen 1955 und 1961 leiteten zu einer neuen<br />
antifaschistischen Welle über. 1955 erbrachte Konrad Adenauers<br />
Moskau-Besuch die Freilassung der letzten deutschen<br />
Kriegsgefangenen. Gegen einige der Freigelassenen begannen<br />
die ersten »NS-Prozesse«, die ab 1957 vor deutschen Gerichten<br />
geführt wurden. Das Verfahren gegen Adolf Eichmann<br />
in Israel (1961) machte die Weltöffentlichkeit auf die<br />
fortdauernde Bewältigung der nationalsozialistischen Vergangenheit<br />
aufmerksam. In die Phase der Stagnation, die ab<br />
1961 den Jahren der Stabilität folgte, fallen zunehmende Angriffe<br />
gegen frühere NSDAP-Angehörige im öffentlichen<br />
Dienst. Die Vergangenheitsbewältigung wurde durch eine<br />
Diskussion um die Verjährung nationalsozialistischer Verbrechen<br />
forciert. 1965 wurde die Grenze auf das Jahr 1969<br />
festgelegt, da die Zwanzigjahresfrist nicht mit dem Kriegsende,<br />
sondern mit der Gründung der Bundesrepublik einsetzen<br />
sollte. 1969 schloß sich eine zweite Verjährungsdebatte<br />
an, 1979 wurde schließlich die Verjährung für Mord überhaupt<br />
aufgehoben. Eine weitere Stärkung erfuhr der Antifaschismus<br />
in Zusammenhang mit der sozialliberalen Koalition<br />
und dem Antritt der, wie es nun hieß, »Rechtsregierung«<br />
1982.<br />
Wenige Bezeichnungen haben eine Erklärung nötiger als<br />
das (Tot-)Schlagwort »Antifaschismus«, das im tagespolitischen<br />
Streit bis zur Beliebigkeit verunklart wird. Die verwandten<br />
und doch gegensätzlichen Begriffe »Totalitarismus«<br />
und »<strong>Faschismus</strong>« haben einen Doppelcharakter:<br />
Einerseits handelt es sich um Kampfbegriffe, die als Propagandaschlagworte<br />
denunziatorisch wirken sollen, andererseits<br />
um Begriffe von analytischer Bedeutung, die in den So-<br />
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