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Evaluation in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit - HWWI

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66 Axel Borrmann & Re<strong>in</strong>hard Stockmann<br />

Grundlagen und Ziele <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong>spolitik<br />

Institutionalisierung und Unabhängigkeit<br />

<strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong><br />

Planung und Ablauf<br />

Formen und Umfang <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong><br />

3.2 Grundlagen und Ziele <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong>spolitik<br />

Qualität <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong>en<br />

Personal<br />

Nutzung<br />

Partnerbeteiligung<br />

Vernetzung<br />

Bedeutung des Kriteriums:<br />

E<strong>in</strong>e von <strong>in</strong>nen und möglichst auch von außen gut sichtbare, systematische und geschlossene<br />

<strong>Evaluation</strong>skonzeption dokumentiert die Bedeutung, welche e<strong>in</strong>e EZ-Organisation<br />

Management<strong>in</strong>strument <strong>Evaluation</strong> beimisst (vgl. dazu auch OECD/DAC 1992: Ziff.<br />

455). Sie sollte vor allem e<strong>in</strong>en Überblick geben über<br />

die Grundfunktionen, die <strong>Evaluation</strong> erfüllen soll, also die För<strong>der</strong>ung des Lernens,<br />

<strong>der</strong> Rechenschaftslegung, <strong>der</strong> Außendarstellung und <strong>der</strong> Entscheidungsf<strong>in</strong>dung,<br />

die zugrundeliegenden Pr<strong>in</strong>zipien und Standards,<br />

die <strong>in</strong>stitutionelle E<strong>in</strong>bettung sowie die Rollenverteilung zwischen den <strong>in</strong>ternen und<br />

externen Akteuren,<br />

die Art und den Umfang <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zusetzenden <strong>Evaluation</strong>s<strong>in</strong>strumente,<br />

die Methoden und Verfahrensabläufe,<br />

die heranzuziehende Expertise,<br />

die Beteiligung <strong>der</strong> Partner sowie<br />

die Nutzung von <strong>Evaluation</strong>serkenntnissen.<br />

Die Grundlegung des <strong>Evaluation</strong>ssystems ist maßgeblich für die Qualität <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong>en<br />

und somit ke<strong>in</strong>eswegs nur e<strong>in</strong>e formale Anfor<strong>der</strong>ung. Vorhandene, leicht zugängliche<br />

und h<strong>in</strong>reichend präzisierte Vorgaben s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Erleichterung für die praktische<br />

<strong>Evaluation</strong>stätigkeit, für die Planung und Durchführung und ebenso für die Nutzung <strong>der</strong><br />

<strong>Evaluation</strong>sergebnisse. Sie schaffen Verb<strong>in</strong>dlichkeit, ermöglichen die Durchsetzung <strong>der</strong><br />

festgelegten Normen, engen diskretionäre Handlungsspielräume e<strong>in</strong> und erlauben systematische<br />

Vergleiche über die Zeit, über Län<strong>der</strong>, Sektoren, Themen und Instrumente.<br />

Schwankende und unbefriedigende Qualität <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong>sprodukte und die unzureichende<br />

Nutzung ihrer Ergebnisse konnten auch <strong>in</strong> dieser Untersuchung oft auf Schwächen<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Grundlegung des <strong>Evaluation</strong>ssystems zurückgeführt werden.<br />

Externe Vorgaben<br />

Die Grundlagen <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong> setzen sich <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen <strong>deutschen</strong> EZ-<br />

Organisationen aus externen Vorgaben und <strong>in</strong>ternen Regelungen zusammen.<br />

Die externen Vorgaben zur <strong>Evaluation</strong> resultieren u.a. aus Art. 114 Abs. 2 GG, aus<br />

dem Haushaltsgrundgesetz (HGrG §6) sowie aus <strong>der</strong> Bundeshaushaltsordnung (BHO §7:<br />

88ff.) und ihren Verwaltungsvorschriften (VV) (vgl. dazu und zum Folgenden Borrmann<br />

et al. 1999: 88ff.). Die Rahmenbed<strong>in</strong>gungen haben sich <strong>in</strong> jüngster Zeit durch die Ände-

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