POWTECH/TechnoPharm Messeausgabe ab Seite 26
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Ex-Schutz/Sicherheitstechnik<br />
92 PROCESS 3-2007<br />
Der Betreiber ist<br />
in der Pflicht<br />
Durch die neue Betriebssicherheitsverordnung steigt die Verantwortung für Anlagenbetreiber<br />
Seitdem die neue BetriebssicherheitsverordnunginKraftist,tragenUnternehmermehrVerantwortungfürdie<br />
Sicherheit ihrer Anlagen und Arbeitsmittel<br />
als früher. Die Übergangsfristen<br />
zur Umsetzung laufen nur noch bis<br />
Ende2007.LesenSie,wasaufBetreiber<br />
zukommt und wie Sie mit der neuen<br />
Regelung umgehen sollten.<br />
DIPL.-ING. THOMAS EULERT<br />
Betroffen von der 2002 neu geschaffenen<br />
Betriebssicherheitsverordnung<br />
(BetrSichV) sind alle, die Arbeitsmittel bereitstellen<br />
oder überwachungsbedürftige<br />
Anlagen betreiben. Als überwachungsbedürftig<br />
gelten z.B. Dampf- und Druckanlagen,<br />
Aufzugsanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten<br />
Bereichen, bestimmte Lageranlagen<br />
sowie Füll- und Entleerstellen<br />
für entzündliche Flüssigkeiten. Für die Umsetzung<br />
der neuen Verordnung sind die<br />
Der Autor ist Prüfsachverständiger beim TÜV Süd Industrie<br />
Service GmbH, Abteilung Elektro- und Gebäudetechnik,<br />
Niederlassung Dresden.<br />
Anlagenbetreiber bzw. Unternehmer in<br />
ihren Betrieben verantwortlich. Es müssen<br />
grundlegend neue Schutzkonzepte entwickelt<br />
und umgesetzt werden. D<strong>ab</strong>ei sollten<br />
Anlagenbetreiber in drei Schritten vorgehen.<br />
Wechselwirkungen ermitteln<br />
Zunächst müssen alle Gefährdungen ermittelt<br />
und bewertet werden. Berücksichtigt<br />
sind darüber hinaus Wechselwirkungen<br />
mit anderen Arbeitsmitteln, mit verschiedenen<br />
Arbeitsstoffen und mit der Arbeitsumgebung.<br />
Anlagen werden d<strong>ab</strong>ei<br />
nicht mehr nur als Kombination von mehreren<br />
Funktionseinheiten betrachtet, sondern<br />
als ganzheitliches System, dessen Komponenten<br />
in Wechselwirkung zueinander<br />
stehen. Genau diese Wechselwirkungen<br />
werden nun besonders kontrolliert. Somit<br />
dokumentiert die auszustellende Prüfbescheinigung<br />
nach BetrSichV das Prüfergebnis<br />
für die gesamte Anlage. Hilfreich ist es,<br />
zunächst alle Werkzeuge, Geräte und Anlagen<br />
anhand von Inventarlisten und Prüfbüchern<br />
zu erfassen und zu klassifizieren.<br />
In einem zweiten Schritt wird der „Stand<br />
der Technik“ als Sicherheitsmaßst<strong>ab</strong> zugrunde<br />
gelegt. D<strong>ab</strong>ei wird verglichen, ob es<br />
bereits gebräuchliche technische Lösungen<br />
gibt, die das Sicherheitsniveau erhöhen<br />
Bild: TÜV Süd<br />
würden. Schließlich sollten im dritten<br />
Schritt Schutz- und Prüfmaßnahmen definiert<br />
werden, die auf die individuell ermittelte<br />
Gefährdung ausgelegt und angewendet<br />
werden. Im Mittelpunkt stehen hier vor<br />
allem grundsätzliche technische und/oder<br />
organisatorische Maßnahmen, um Gefahren<br />
zu verhindern.<br />
Dokumentation wird geprüft<br />
Schon vor der Inbetriebnahme einer neuen<br />
oder in Stand gesetzten Anlage muss<br />
diese auf ihre Funktionssicherheit hin überprüft<br />
werden. D<strong>ab</strong>ei werden Montage, Installation<br />
und die Aufstellbedingungen<br />
gleichermaßen kontrolliert. Während des<br />
laufenden Betriebs folgen dann wiederkehrende<br />
Prüfungen, deren Intervalle nicht<br />
mehr fest vorgeschrieben sind, sondern vom<br />
Betreiber eigenverantwortlich mit einem<br />
maximalen Abstand von drei Jahren festgelegt<br />
werden dürfen. Zusätzlich zur Prüfung<br />
vor Inbetriebnahme und den wiederkehrenden<br />
Prüfungen in definierten Intervallen<br />
gibt es nun auch eine Ordnungsprüfung.<br />
Diese soll sicherstellen, dass die vorhandene<br />
Dokumentation mit der Anlage übereinstimmt<br />
und alle Untersuchungen bisher<br />
vorschriftsmäßig durchgeführt wurden. Bestimmte<br />
Dampfkessel, Füllanlagen oder<br />
Tankstellen dürfen darüber hinaus nur mit<br />
Erlaubnis der zuständigen Behörden betrieben<br />
werden.<br />
Laut der BetrSichV muss für alle Anlagen<br />
in explosionsgefährdeten Bereichen seit<br />
dem 1. Januar 2006 ein Explosionsschutz-<br />
Dokument vorliegen. Darin werden alle<br />
Gefährdungen bewertet und dokumentiert<br />
– sowohl im elektrischen als auch im nichtelektrischen<br />
Explosionsschutz. Das Explosionsschutzdokument<br />
enthält eine Zonen-<br />
Die neue BetrSichV flexibilisiert Prüffristen<br />
und -umfänge und macht dem Betreiber das<br />
Leben dadurch leichter. Aber er erhält<br />
auch mehr Veranwortung: Qualifiziertes<br />
Personal, Anlagenkenntnisse und das gewissenhafte<br />
Nachhalten der notwendigen<br />
Prüfungen sind entscheidend für die Anlagensicherheit.<br />
Der Betreiber ist nun selbst<br />
in der Pflicht, seine sicherheitstechnische<br />
Kompetenz zu bewahren und zu erhöhen.