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POWTECH/TechnoPharm Messeausgabe ab Seite 26

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Ex-Schutz/Sicherheitstechnik<br />

92 PROCESS 3-2007<br />

Der Betreiber ist<br />

in der Pflicht<br />

Durch die neue Betriebssicherheitsverordnung steigt die Verantwortung für Anlagenbetreiber<br />

Seitdem die neue BetriebssicherheitsverordnunginKraftist,tragenUnternehmermehrVerantwortungfürdie<br />

Sicherheit ihrer Anlagen und Arbeitsmittel<br />

als früher. Die Übergangsfristen<br />

zur Umsetzung laufen nur noch bis<br />

Ende2007.LesenSie,wasaufBetreiber<br />

zukommt und wie Sie mit der neuen<br />

Regelung umgehen sollten.<br />

DIPL.-ING. THOMAS EULERT<br />

Betroffen von der 2002 neu geschaffenen<br />

Betriebssicherheitsverordnung<br />

(BetrSichV) sind alle, die Arbeitsmittel bereitstellen<br />

oder überwachungsbedürftige<br />

Anlagen betreiben. Als überwachungsbedürftig<br />

gelten z.B. Dampf- und Druckanlagen,<br />

Aufzugsanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten<br />

Bereichen, bestimmte Lageranlagen<br />

sowie Füll- und Entleerstellen<br />

für entzündliche Flüssigkeiten. Für die Umsetzung<br />

der neuen Verordnung sind die<br />

Der Autor ist Prüfsachverständiger beim TÜV Süd Industrie<br />

Service GmbH, Abteilung Elektro- und Gebäudetechnik,<br />

Niederlassung Dresden.<br />

Anlagenbetreiber bzw. Unternehmer in<br />

ihren Betrieben verantwortlich. Es müssen<br />

grundlegend neue Schutzkonzepte entwickelt<br />

und umgesetzt werden. D<strong>ab</strong>ei sollten<br />

Anlagenbetreiber in drei Schritten vorgehen.<br />

Wechselwirkungen ermitteln<br />

Zunächst müssen alle Gefährdungen ermittelt<br />

und bewertet werden. Berücksichtigt<br />

sind darüber hinaus Wechselwirkungen<br />

mit anderen Arbeitsmitteln, mit verschiedenen<br />

Arbeitsstoffen und mit der Arbeitsumgebung.<br />

Anlagen werden d<strong>ab</strong>ei<br />

nicht mehr nur als Kombination von mehreren<br />

Funktionseinheiten betrachtet, sondern<br />

als ganzheitliches System, dessen Komponenten<br />

in Wechselwirkung zueinander<br />

stehen. Genau diese Wechselwirkungen<br />

werden nun besonders kontrolliert. Somit<br />

dokumentiert die auszustellende Prüfbescheinigung<br />

nach BetrSichV das Prüfergebnis<br />

für die gesamte Anlage. Hilfreich ist es,<br />

zunächst alle Werkzeuge, Geräte und Anlagen<br />

anhand von Inventarlisten und Prüfbüchern<br />

zu erfassen und zu klassifizieren.<br />

In einem zweiten Schritt wird der „Stand<br />

der Technik“ als Sicherheitsmaßst<strong>ab</strong> zugrunde<br />

gelegt. D<strong>ab</strong>ei wird verglichen, ob es<br />

bereits gebräuchliche technische Lösungen<br />

gibt, die das Sicherheitsniveau erhöhen<br />

Bild: TÜV Süd<br />

würden. Schließlich sollten im dritten<br />

Schritt Schutz- und Prüfmaßnahmen definiert<br />

werden, die auf die individuell ermittelte<br />

Gefährdung ausgelegt und angewendet<br />

werden. Im Mittelpunkt stehen hier vor<br />

allem grundsätzliche technische und/oder<br />

organisatorische Maßnahmen, um Gefahren<br />

zu verhindern.<br />

Dokumentation wird geprüft<br />

Schon vor der Inbetriebnahme einer neuen<br />

oder in Stand gesetzten Anlage muss<br />

diese auf ihre Funktionssicherheit hin überprüft<br />

werden. D<strong>ab</strong>ei werden Montage, Installation<br />

und die Aufstellbedingungen<br />

gleichermaßen kontrolliert. Während des<br />

laufenden Betriebs folgen dann wiederkehrende<br />

Prüfungen, deren Intervalle nicht<br />

mehr fest vorgeschrieben sind, sondern vom<br />

Betreiber eigenverantwortlich mit einem<br />

maximalen Abstand von drei Jahren festgelegt<br />

werden dürfen. Zusätzlich zur Prüfung<br />

vor Inbetriebnahme und den wiederkehrenden<br />

Prüfungen in definierten Intervallen<br />

gibt es nun auch eine Ordnungsprüfung.<br />

Diese soll sicherstellen, dass die vorhandene<br />

Dokumentation mit der Anlage übereinstimmt<br />

und alle Untersuchungen bisher<br />

vorschriftsmäßig durchgeführt wurden. Bestimmte<br />

Dampfkessel, Füllanlagen oder<br />

Tankstellen dürfen darüber hinaus nur mit<br />

Erlaubnis der zuständigen Behörden betrieben<br />

werden.<br />

Laut der BetrSichV muss für alle Anlagen<br />

in explosionsgefährdeten Bereichen seit<br />

dem 1. Januar 2006 ein Explosionsschutz-<br />

Dokument vorliegen. Darin werden alle<br />

Gefährdungen bewertet und dokumentiert<br />

– sowohl im elektrischen als auch im nichtelektrischen<br />

Explosionsschutz. Das Explosionsschutzdokument<br />

enthält eine Zonen-<br />

Die neue BetrSichV flexibilisiert Prüffristen<br />

und -umfänge und macht dem Betreiber das<br />

Leben dadurch leichter. Aber er erhält<br />

auch mehr Veranwortung: Qualifiziertes<br />

Personal, Anlagenkenntnisse und das gewissenhafte<br />

Nachhalten der notwendigen<br />

Prüfungen sind entscheidend für die Anlagensicherheit.<br />

Der Betreiber ist nun selbst<br />

in der Pflicht, seine sicherheitstechnische<br />

Kompetenz zu bewahren und zu erhöhen.

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