POWTECH/TechnoPharm Messeausgabe ab Seite 26
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einteilung in explosionsgefährdete Bereiche<br />
sowie die erforderlichen Maßnahmen zum<br />
primären, sekundären und tertiären Explosionsschutz.<br />
Während der primäre Explosionsschutz<br />
die Bildung gefährlicher, explosionsfähiger<br />
Gemische verhindern soll, zielt<br />
der sekundäre Explosionsschutz auf die Entzündung<br />
explosionsfähiger Gemische <strong>ab</strong>.<br />
Der tertiäre Explosionsschutz will erreichen,<br />
dass im Fall einer Explosion die Auswirkungen<br />
auf ein unbedenkliches Maß <strong>ab</strong>geschwächt<br />
werden.<br />
Liberalisierte Wartungsintervalle<br />
Die BetrSichV erstreckt sich auch auf<br />
Aufzugsanlagen, die immer dann als überwachungsbedürftig<br />
gelten, wenn die Aufzüge<br />
Personen befördern, ortsfest und dauerhaft<br />
installiert sind und die mögliche<br />
Absturzhöhe mehr als drei Meter beträgt.<br />
Das Gefährdungspotenzial ist im Rahmen<br />
einer sicherheitstechnischen Bewertung individuell<br />
zu ermitteln, wobei auch hier der<br />
aktuelle Stand der Technik die Bemessungsgrundlage<br />
bildet und das Prüfintervall individuell<br />
gewählt werden kann. Die Hauptprüfungen<br />
dürfen <strong>ab</strong>er nicht länger als zwei<br />
Jahre auseinander liegen, und zwischen<br />
diesen Untersuchungen muss mindestens<br />
eine Zwischenprüfung erfolgen. Aufzüge,<br />
die nach Aufzugsrichtlinie gebaut und zertifiziert<br />
wurden, benötigen keine weitere<br />
Prüfung vor Inbetriebnahme. Auch mögliche<br />
Befreiungsmaßnahmen und eine zeitnahe<br />
Reaktion auf Notrufe werden bei der<br />
Prüfung kontrolliert.<br />
Gerade bei älteren Anlagen ergibt sich oft<br />
ein Defizit, das durch kürzere Prüfintervalle,<br />
Nachrüstungen oder zusätzliche organisatorische<br />
Maßnahmen kompensiert<br />
werden kann. Besonders wichtig: Alle Übergangsfristen<br />
enden mit Ablauf des Jahres<br />
2007. Bis dahin müssen alle überwachungsbedürftigen<br />
Anlagen sicherheitstechnisch<br />
bewertet worden sein.<br />
Prüfung extern oder intern<br />
Alle vorgenannten Prüfungen können<br />
von Zugelassenen Überwachungsstellen<br />
(ZÜS) durchgeführt werden. In manchen<br />
Fällen müssen diese sogar zwingend zu<br />
Rate gezogen werden, beispielsweise bei der<br />
Lagerung und Abfüllung von entzündlichen<br />
Flüssigkeiten.<br />
Auch so genannte „befähigte Personen“<br />
können die Prüfungen durchführen. Diese<br />
Ex-Schutz/Sicherheitstechnik<br />
müssen bestimmte Qualifikationen nachweisen<br />
– etwa eine technische Berufsausbildung,<br />
Erfahrung im Umgang mit Arbeitsmitteln<br />
und mit der Herstellung oder Instandhaltung<br />
von Anlagen. Befähigte Personen<br />
müssen nicht aus dem eigenen<br />
Mitarbeiterst<strong>ab</strong> kommen; es kann sich auch<br />
um externe Dienstleister handeln. Die Verantwortung<br />
bleibt <strong>ab</strong>er immer beim Anlagenbetreiber<br />
– er muss also besonders sorgfältig<br />
auswählen, wem er die Prüfungen<br />
überträgt. n<br />
Weitere Informationen:<br />
www.process.de<br />
PROCESS 3-2007 93