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POWTECH/TechnoPharm Messeausgabe ab Seite 26

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einteilung in explosionsgefährdete Bereiche<br />

sowie die erforderlichen Maßnahmen zum<br />

primären, sekundären und tertiären Explosionsschutz.<br />

Während der primäre Explosionsschutz<br />

die Bildung gefährlicher, explosionsfähiger<br />

Gemische verhindern soll, zielt<br />

der sekundäre Explosionsschutz auf die Entzündung<br />

explosionsfähiger Gemische <strong>ab</strong>.<br />

Der tertiäre Explosionsschutz will erreichen,<br />

dass im Fall einer Explosion die Auswirkungen<br />

auf ein unbedenkliches Maß <strong>ab</strong>geschwächt<br />

werden.<br />

Liberalisierte Wartungsintervalle<br />

Die BetrSichV erstreckt sich auch auf<br />

Aufzugsanlagen, die immer dann als überwachungsbedürftig<br />

gelten, wenn die Aufzüge<br />

Personen befördern, ortsfest und dauerhaft<br />

installiert sind und die mögliche<br />

Absturzhöhe mehr als drei Meter beträgt.<br />

Das Gefährdungspotenzial ist im Rahmen<br />

einer sicherheitstechnischen Bewertung individuell<br />

zu ermitteln, wobei auch hier der<br />

aktuelle Stand der Technik die Bemessungsgrundlage<br />

bildet und das Prüfintervall individuell<br />

gewählt werden kann. Die Hauptprüfungen<br />

dürfen <strong>ab</strong>er nicht länger als zwei<br />

Jahre auseinander liegen, und zwischen<br />

diesen Untersuchungen muss mindestens<br />

eine Zwischenprüfung erfolgen. Aufzüge,<br />

die nach Aufzugsrichtlinie gebaut und zertifiziert<br />

wurden, benötigen keine weitere<br />

Prüfung vor Inbetriebnahme. Auch mögliche<br />

Befreiungsmaßnahmen und eine zeitnahe<br />

Reaktion auf Notrufe werden bei der<br />

Prüfung kontrolliert.<br />

Gerade bei älteren Anlagen ergibt sich oft<br />

ein Defizit, das durch kürzere Prüfintervalle,<br />

Nachrüstungen oder zusätzliche organisatorische<br />

Maßnahmen kompensiert<br />

werden kann. Besonders wichtig: Alle Übergangsfristen<br />

enden mit Ablauf des Jahres<br />

2007. Bis dahin müssen alle überwachungsbedürftigen<br />

Anlagen sicherheitstechnisch<br />

bewertet worden sein.<br />

Prüfung extern oder intern<br />

Alle vorgenannten Prüfungen können<br />

von Zugelassenen Überwachungsstellen<br />

(ZÜS) durchgeführt werden. In manchen<br />

Fällen müssen diese sogar zwingend zu<br />

Rate gezogen werden, beispielsweise bei der<br />

Lagerung und Abfüllung von entzündlichen<br />

Flüssigkeiten.<br />

Auch so genannte „befähigte Personen“<br />

können die Prüfungen durchführen. Diese<br />

Ex-Schutz/Sicherheitstechnik<br />

müssen bestimmte Qualifikationen nachweisen<br />

– etwa eine technische Berufsausbildung,<br />

Erfahrung im Umgang mit Arbeitsmitteln<br />

und mit der Herstellung oder Instandhaltung<br />

von Anlagen. Befähigte Personen<br />

müssen nicht aus dem eigenen<br />

Mitarbeiterst<strong>ab</strong> kommen; es kann sich auch<br />

um externe Dienstleister handeln. Die Verantwortung<br />

bleibt <strong>ab</strong>er immer beim Anlagenbetreiber<br />

– er muss also besonders sorgfältig<br />

auswählen, wem er die Prüfungen<br />

überträgt. n<br />

Weitere Informationen:<br />

www.process.de<br />

PROCESS 3-2007 93

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