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Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung - Ökologischer ...

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Teil III: Tourismuspolitik <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong> in <strong>der</strong> 14./15. Legislaturperiode Seite 103<br />

5.1.2 Steuerliche Wettbewerbsbedingungen für Reiseleistungen angleichen<br />

Die Europäische Kommission hat am 8. Februar 2002 einen Vorschlag zur Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> 6. EG-Richtlinie bezüglich <strong>der</strong> geltenden Son<strong>der</strong>regelung für Reisebüros (= Umsatzbesteuerung<br />

von Reiseleistungen) vorgelegt. Der Richtlinienvorschlag sieht die<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> geltenden Son<strong>der</strong>regelung für die Besteuerung von Reiseleistungen und<br />

den Abbau <strong>der</strong>zeit bestehen<strong>der</strong> Übergangsregelungen in diesem Bereich vor.<br />

Mit dem Richtlinienvorschlag verfolgt die EU-Kommission das Ziel, in Bezug auf die<br />

Besteuerung von Reiseleistungen gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb <strong>der</strong> EU<br />

und im Verhältnis zu Drittstaaten zu schaffen. Hierzu schlägt sie u.a. Folgendes vor:<br />

Ausdehnung <strong>der</strong> Margenbesteuerung auch auf Reiseleistungen zwischen Unternehmern;<br />

Besteuerung <strong>der</strong> durch Drittlandsunternehmer innerhalb <strong>der</strong> EU erbrachten Reiseleistungen<br />

an Abnehmer mit Sitz in <strong>der</strong> EU;<br />

genauere Definition <strong>der</strong> Bemessungsgrundlage für die Margenbesteuerung <strong>der</strong> Reiseleistungen,<br />

Einführung <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>der</strong> Besteuerung nach <strong>der</strong> Gesamtmarge<br />

und des Wahlrechts für den Leistenden zur Anwendung <strong>der</strong> allgemeinen Regelungen;<br />

ersatzlose Streichung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit bei <strong>der</strong> Besteuerung <strong>der</strong> Reiseleistungen bestehenden<br />

Übergangs- und Son<strong>der</strong>regelungen.<br />

Die <strong>Bundesregierung</strong> steht dem Ansatz <strong>der</strong> EU-Kommission grundsätzlich positiv gegenüber.<br />

Das gilt auch, soweit die Ausdehnung <strong>der</strong> Margenbesteuerung auf Reiseleistungen<br />

in <strong>der</strong> Unternehmerkette vorgeschlagen wird. Aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong><br />

erscheint dies <strong>der</strong> zielführendste Ansatz, um die <strong>der</strong>zeit bestehenden Wettbewerbsnachteile<br />

deutscher Reiseveranstalter zu beseitigen. Auch die Besteuerung <strong>der</strong> durch<br />

Reiseveranstalter mit Sitz im Drittland verkauften - innerhalb <strong>der</strong> EU stattfindenden -<br />

Pauschalreisen, ist sachgerecht, da hierdurch eine Gleichbehandlung mit den in <strong>der</strong> EU<br />

ansässigen Reiseveranstaltern erreicht wird. Die Streichung aller Übergangs- und Son<strong>der</strong>regelungen<br />

für Reiseleistungen wird begrüßt.<br />

Die Erörterungen des Richtlinienvorschlags wurden unter spanischer Ratspräsidentschaft<br />

im ersten Halbjahr 2002 aufgenommen und unter dänischer und griechischer<br />

. . .

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