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Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung - Ökologischer ...

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Teil III: Tourismuspolitik <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong> in <strong>der</strong> 14./15. Legislaturperiode Seite 63<br />

barrierefrei gestalteter Lebensbereiche das Kernstück des zum 1. Mai 2002 in Kraft<br />

getretenen Gesetzes zur Gleichstellung behin<strong>der</strong>ter Menschen dar. Im Sinne eines<br />

„universal design“ geht es um eine allgemeine Gestaltung des Lebensumfeldes für alle<br />

Menschen, die möglichst niemanden ausschließt und von allen gleichermaßen genutzt<br />

werden kann. Das Ziel einer barriere- und diskriminierungsfreien Teilhabe gilt für alle<br />

Bereiche des Alltags. Für einen Tourismus, <strong>der</strong> unabhängig von <strong>der</strong> jeweiligen Behin<strong>der</strong>ungsart<br />

barrierefrei ist, haben die im Gesetz zur Gleichstellung behin<strong>der</strong>ter Menschen<br />

enthaltenen Regelungen zum öffentlichen Personenverkehr und zu Gaststätten beson<strong>der</strong>e<br />

Bedeutung.<br />

Das Ziel <strong>der</strong> Herstellung möglichst weitreichen<strong>der</strong> Barrierefreiheit gilt auch für den öffentlichen<br />

Personennahverkehr, die Eisenbahnen, die Bundesfernstraßen sowie den<br />

Luftverkehr. So sind die Eisenbahnen verpflichtet, mit dem Ziel einer möglichst weit<br />

reichenden Barrierefreiheit Programme zur Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen<br />

zu erstellen. Dies soll die Aufstellung eines Betriebsprogramms mit den entsprechenden<br />

Fahrzeugen einschließen, <strong>der</strong>en Einstellung in den jeweiligen Zug im konkreten<br />

Einzelfall bekannt zu machen ist.<br />

Im Luftverkehr gibt es auf europäischer Ebene eine Vereinbarung <strong>der</strong> Luftfahrtgesellschaften<br />

über die Anfor<strong>der</strong>ungen an Dienste für Fluggäste, die einen ausführlichen<br />

Anhang zu dem Umgang mit Personen mit reduzierter Mobilität enthält. Einzelheiten <strong>der</strong><br />

Barrierefreiheit können durch Zielvereinbarungen zwischen <strong>der</strong> Luftverkehrswirtschaft<br />

und anerkannten Verbänden, die die Interessen behin<strong>der</strong>ter Menschen vertreten, geregelt<br />

werden.<br />

Das Gesetz zur Gleichstellung behin<strong>der</strong>ter Menschen dient damit dem Ziel, das Reisen<br />

behin<strong>der</strong>ter Menschen ohne beson<strong>der</strong>e Erschwernis zu ermöglichen. Dazu gehört auch<br />

die Verpflichtung von Hotel- und Gaststättenbetreibern, die Gasträume barrierefrei zu<br />

gestalten. Das Gaststättengesetz enthält jetzt diese Verpflichtung für Hotels und Gaststätten,<br />

die neu gebaut, wesentlich umgebaut o<strong>der</strong> erweitert werden. Auch hiermit wird<br />

das Reisen behin<strong>der</strong>ter Menschen deutlich erleichtert. Nebenbei wird eine höhere Kundenfreundlichkeit<br />

gegenüber an<strong>der</strong>en Nutzern wie älteren Menschen o<strong>der</strong> Eltern mit<br />

Kin<strong>der</strong>wagen erreicht.<br />

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