Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung - Ökologischer ...
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Teil III: Tourismuspolitik <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong> in <strong>der</strong> 14./15. Legislaturperiode Seite 63<br />
barrierefrei gestalteter Lebensbereiche das Kernstück des zum 1. Mai 2002 in Kraft<br />
getretenen Gesetzes zur Gleichstellung behin<strong>der</strong>ter Menschen dar. Im Sinne eines<br />
„universal design“ geht es um eine allgemeine Gestaltung des Lebensumfeldes für alle<br />
Menschen, die möglichst niemanden ausschließt und von allen gleichermaßen genutzt<br />
werden kann. Das Ziel einer barriere- und diskriminierungsfreien Teilhabe gilt für alle<br />
Bereiche des Alltags. Für einen Tourismus, <strong>der</strong> unabhängig von <strong>der</strong> jeweiligen Behin<strong>der</strong>ungsart<br />
barrierefrei ist, haben die im Gesetz zur Gleichstellung behin<strong>der</strong>ter Menschen<br />
enthaltenen Regelungen zum öffentlichen Personenverkehr und zu Gaststätten beson<strong>der</strong>e<br />
Bedeutung.<br />
Das Ziel <strong>der</strong> Herstellung möglichst weitreichen<strong>der</strong> Barrierefreiheit gilt auch für den öffentlichen<br />
Personennahverkehr, die Eisenbahnen, die Bundesfernstraßen sowie den<br />
Luftverkehr. So sind die Eisenbahnen verpflichtet, mit dem Ziel einer möglichst weit<br />
reichenden Barrierefreiheit Programme zur Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen<br />
zu erstellen. Dies soll die Aufstellung eines Betriebsprogramms mit den entsprechenden<br />
Fahrzeugen einschließen, <strong>der</strong>en Einstellung in den jeweiligen Zug im konkreten<br />
Einzelfall bekannt zu machen ist.<br />
Im Luftverkehr gibt es auf europäischer Ebene eine Vereinbarung <strong>der</strong> Luftfahrtgesellschaften<br />
über die Anfor<strong>der</strong>ungen an Dienste für Fluggäste, die einen ausführlichen<br />
Anhang zu dem Umgang mit Personen mit reduzierter Mobilität enthält. Einzelheiten <strong>der</strong><br />
Barrierefreiheit können durch Zielvereinbarungen zwischen <strong>der</strong> Luftverkehrswirtschaft<br />
und anerkannten Verbänden, die die Interessen behin<strong>der</strong>ter Menschen vertreten, geregelt<br />
werden.<br />
Das Gesetz zur Gleichstellung behin<strong>der</strong>ter Menschen dient damit dem Ziel, das Reisen<br />
behin<strong>der</strong>ter Menschen ohne beson<strong>der</strong>e Erschwernis zu ermöglichen. Dazu gehört auch<br />
die Verpflichtung von Hotel- und Gaststättenbetreibern, die Gasträume barrierefrei zu<br />
gestalten. Das Gaststättengesetz enthält jetzt diese Verpflichtung für Hotels und Gaststätten,<br />
die neu gebaut, wesentlich umgebaut o<strong>der</strong> erweitert werden. Auch hiermit wird<br />
das Reisen behin<strong>der</strong>ter Menschen deutlich erleichtert. Nebenbei wird eine höhere Kundenfreundlichkeit<br />
gegenüber an<strong>der</strong>en Nutzern wie älteren Menschen o<strong>der</strong> Eltern mit<br />
Kin<strong>der</strong>wagen erreicht.<br />
. . .