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Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung - Ökologischer ...

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Teil III: Tourismuspolitik <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong> in <strong>der</strong> 14./15. Legislaturperiode Seite 108<br />

Auch mit Bulgarien und Rumänien bestehen jeweils bilaterale Arbeitsgruppen Tourismus,<br />

die an den deutsch-bulgarischen bzw. deutsch-rumänischen Kooperationsrat (Fe<strong>der</strong>führung<br />

BMWA) angeglie<strong>der</strong>t sind. Diese Arbeitsgruppen werden durch die Tourismuswirtschaft<br />

geleitet; das BMWA nimmt begleitend daran teil.<br />

In den letzten Jahren wurde die Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> chinesischen Regierung intensiviert,<br />

um chinesischen Staatsbürgern touristische Reisen nach Deutschland zu ermöglichen.<br />

Inzwischen ist Deutschland durch die Regierung <strong>der</strong> VR China <strong>der</strong> Status<br />

einer anerkannten Destination für touristische Gruppenreisen (ADS) zuerkannt worden.<br />

Hierzu haben die Regierungen bei<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> am 01. Juli 2002 ein entsprechendes<br />

Übereinkommen (Memorandum of Un<strong>der</strong>standing) unterzeichnet. Auf dieser Grundlage<br />

können chinesische Bürger erstmals touristische Gruppenreisen nach Deutschland<br />

unternehmen. Reiseveranstaltern und Reisebüros eröffnet sich damit ein neues Geschäftsfeld.<br />

Das Übereinkommen regelt Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Reisebüros<br />

und Reiseveranstaltern bei<strong>der</strong> Seiten bei <strong>der</strong> Organisation von Gruppenreisen<br />

nach Deutschland. Die chinesische Seite hat eine Liste <strong>der</strong> Reiseagenturen des Landes<br />

vorgelegt, die durch die chinesische Regierung zur Organisation von Gruppenreisen<br />

nach Deutschland autorisiert sind. Auf deutscher Seite hat <strong>der</strong> Deutsche Industrie- und<br />

Handelskammertag eine Liste <strong>der</strong> am China-Geschäft interessierten Reiseunternehmen<br />

erstellt und <strong>der</strong> chinesischen Seite übergeben. Die registrierten Unternehmen können<br />

ihre Kooperationspartner frei wählen und mit ihnen in eigener Verantwortung entsprechende<br />

Verträge abschließen.<br />

Inzwischen hat auch die EU-Kommission Verhandlungen mit <strong>der</strong> Regierung <strong>der</strong> VR<br />

China zum Abschluss eines ADS-Abkommens aufgenommen, das dann für alle EU-<br />

Mitgliedstaaten gilt. Bis zu dessen Inkrafttreten können chinesische Staatsbürger nach<br />

Deutschland auf <strong>der</strong> Grundlage des deutsch-chinesischen Übereinkommens reisen.<br />

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