Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung - Ökologischer ...
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Teil III: Tourismuspolitik <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong> in <strong>der</strong> 14./15. Legislaturperiode Seite 72<br />
80%igen Haftungsfreistellung <strong>der</strong> Banken flankiert. Auf diese Weise wird die Bereitschaft<br />
<strong>der</strong> Hausbanken zur Vergabe dieser Kredite erhöht.<br />
• Son<strong>der</strong>programm „Hochwasser“ im Rahmen <strong>der</strong> Bund-Län<strong>der</strong>-Gemeinschaftsaufgabe<br />
„Verbesserung <strong>der</strong> regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) stellt zusätzliche<br />
Mittel in Höhe von 170 Mio. Euro zur Verfügung. Ziel des Son<strong>der</strong>programms<br />
ist es, die Wie<strong>der</strong>herstellung bzw. den Ersatz vom Hochwasser beschädigter<br />
Wirtschaftsgüter von gewerblichen Unternehmen mit überregionaler<br />
Ausrichtung und von wirtschaftsnahen Infrastruktureinrichtungen zu beschleunigen<br />
sowie bedrohte Arbeitsplätze zu sichern. Eckpunkte des Son<strong>der</strong>programms<br />
sind:<br />
Gewerbliche Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen können mit<br />
bis zu 75 % <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen Investitionskosten geför<strong>der</strong>t werden; für größere<br />
Betriebsstätten gilt ein För<strong>der</strong>höchstsatz von 50 %; daneben besteht die Möglichkeit<br />
zur Kumulierung mit weiteren För<strong>der</strong>programmen.<br />
För<strong>der</strong>fähig sind die Kosten <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>beschaffung o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong><br />
zerstörten Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens sowie von gebrauchten<br />
Wirtschaftsgütern.<br />
Bereits geför<strong>der</strong>te und zerstörte Wirtschaftsgüter können erneut geför<strong>der</strong>t werden;<br />
Bindefristen aus <strong>der</strong> Vorför<strong>der</strong>ung gelten insoweit als erfüllt.<br />
Zum Wie<strong>der</strong>aufbau von zerstörten kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktureinrichtungen<br />
(z.B. Gewerbegebieten) können Investitionszuschüsse an betroffene<br />
Gemeinden o<strong>der</strong> sonstige Träger von bis zu 100 % <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen Kosten<br />
gewährt werden.<br />
Darüber hinaus hat die <strong>Bundesregierung</strong> zur Flankierung des Wie<strong>der</strong>aufbaus im Einvernehmen<br />
mit den obersten Finanzbehörden <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> einen Rahmenkatalog für<br />
steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung <strong>der</strong> durch Naturkatastrophen verursachten<br />
Schäden erstellt. Zu den steuerlichen Erleichterungen zählen u. a. Steuerstundungen,<br />
Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen, Herabsetzung von Vorauszahlungen,<br />
erleichterter Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen, keine nachteiligen Folgerungen<br />
bei Verlust bzw. Vernichtung von Buchführungsunterlagen, Son<strong>der</strong>abschreibungen<br />
beim Wie<strong>der</strong>aufbau von Gebäuden, Son<strong>der</strong>abschreibungen bei Ersatzbeschaffung<br />
beweglicher Anlagegüter, Bildung von Rücklagen für Ersatzbeschaffungen.<br />
Die Maßnahmen von Bund und Län<strong>der</strong>n kamen auch den Unternehmen <strong>der</strong> Tourismuswirtschaft<br />
und dem Wie<strong>der</strong>aufbau <strong>der</strong> touristischen Infrastruktur zugute. Nach allgemeiner<br />
Einschätzung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> verliefen sowohl Antragstellung als auch Auszahlung<br />
<strong>der</strong> Mittel im Wesentlichen problemlos.<br />
Gastgewerbe und Reiseveranstalter waren jedoch über die unmittelbaren Hochwasserschäden<br />
hinaus von einer Vielzahl von Stornierungen betroffen, auch in an<strong>der</strong>en als<br />
. . .