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Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung - Ökologischer ...

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Teil III: Tourismuspolitik <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong> in <strong>der</strong> 14./15. Legislaturperiode Seite 71<br />

1.2.4 Folgen <strong>der</strong> Hochwasserkatastrophe beseitigen<br />

Die Flutkatastrophe im August 2002 an Elbe und Donau sowie <strong>der</strong>en Nebenflüssen<br />

hatte insbeson<strong>der</strong>e in den Län<strong>der</strong>n Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg schwere<br />

Auswirkungen. Am stärksten betroffen war <strong>der</strong> Tourismus in Sachsen mit großflächigen<br />

Schäden vor allem in den Erzgebirgsregionen, entlang <strong>der</strong> Elbe und <strong>der</strong> Mulde.<br />

Viele Hotels und gastronomische Einrichtungen sowie touristische Dienstleistungsträger<br />

waren durch das Hochwasser stark beschädigt und konnten über einen längeren Zeitraum<br />

keine Gäste beherbergen. Hinzu kamen auch bei den nicht unmittelbar vom<br />

Hochwasser betroffenen Betrieben erhebliche Umsatzausfälle durch Stornierungen von<br />

Reisen sowie eine kaum messbare Reisezurückhaltung.<br />

Die <strong>Bundesregierung</strong> reagierte auf die Flutkatastrophe mit einem breit angelegten Soforthilfe-<br />

und Wie<strong>der</strong>aufbauprogramm, das aus dem unverzüglich eingerichteten Fonds<br />

„Aufbauhilfe“ finanziert wird. Die Hilfen für die von <strong>der</strong> Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen<br />

sind noch während des Hochwassers angelaufen. Das Programm umfasst<br />

neben dem finanziellen Ausgleich von unmittelbaren Schäden auch Wie<strong>der</strong>aufbaumaßnahmen<br />

und Maßnahmen zur Stützung von <strong>der</strong> Flutkatastrophe betroffener Unternehmen.<br />

Hilfen <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong> für die von <strong>der</strong> Flutkatastrophe<br />

im August 2002 betroffenen Unternehmen<br />

• Soforthilfe mit 400 Mio. Euro (Bund- und Län<strong>der</strong>anteil): Kleine und mittlere Unternehmen<br />

<strong>der</strong> gewerblichen Wirtschaft und <strong>der</strong> freien Berufe erhielten auf Antrag<br />

für den glaubhaft gemachten und nicht versicherten Verlust von Wirtschaftsgütern<br />

einen ersten Zuschuss in Höhe von 50 % <strong>der</strong> eingetretenen Schäden,<br />

maximal 15.000 Euro pro Antragsteller.<br />

• Hilfsfonds bei <strong>der</strong> Deutschen Ausgleichsbank (600 Mio. Euro) für nicht rückzahlbare<br />

Zuschüsse für die Wie<strong>der</strong>herstellung und -beschaffung von zerstörtem Betriebsvermögen.<br />

Betroffene Betriebe können diese nicht rückzahlbaren Zuschüsse<br />

zur Finanzierung des Anlage- und Umlaufvermögens verwenden, aber<br />

auch für die Tilgung von Verbindlichkeiten (z.B. Bankdarlehen, För<strong>der</strong>kredite),<br />

sofern dadurch das Weiterbestehen des Unternehmens gesichert werden kann.<br />

Die Durchführung erfolgt durch die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) in Zusammenarbeit<br />

mit den jeweiligen Landesför<strong>der</strong>instituten.<br />

• Erweiterte Möglichkeiten des Eigenkapitalhilfeprogramms <strong>der</strong> DtA gewähren ein<br />

nachrangig haftendes eigenkapitalersetzendes Darlehen, unabhängig vom Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Unternehmensgründung.<br />

• Darlehen zu beson<strong>der</strong>s zinsgünstigen Konditionen aus dem Hochwasserprogramm<br />

<strong>der</strong> Kreditanstalt für Wie<strong>der</strong>aufbau. Diese Darlehen werden mit einer<br />

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