Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung - Ökologischer ...
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Teil III: Tourismuspolitik <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong> in <strong>der</strong> 14./15. Legislaturperiode Seite 71<br />
1.2.4 Folgen <strong>der</strong> Hochwasserkatastrophe beseitigen<br />
Die Flutkatastrophe im August 2002 an Elbe und Donau sowie <strong>der</strong>en Nebenflüssen<br />
hatte insbeson<strong>der</strong>e in den Län<strong>der</strong>n Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg schwere<br />
Auswirkungen. Am stärksten betroffen war <strong>der</strong> Tourismus in Sachsen mit großflächigen<br />
Schäden vor allem in den Erzgebirgsregionen, entlang <strong>der</strong> Elbe und <strong>der</strong> Mulde.<br />
Viele Hotels und gastronomische Einrichtungen sowie touristische Dienstleistungsträger<br />
waren durch das Hochwasser stark beschädigt und konnten über einen längeren Zeitraum<br />
keine Gäste beherbergen. Hinzu kamen auch bei den nicht unmittelbar vom<br />
Hochwasser betroffenen Betrieben erhebliche Umsatzausfälle durch Stornierungen von<br />
Reisen sowie eine kaum messbare Reisezurückhaltung.<br />
Die <strong>Bundesregierung</strong> reagierte auf die Flutkatastrophe mit einem breit angelegten Soforthilfe-<br />
und Wie<strong>der</strong>aufbauprogramm, das aus dem unverzüglich eingerichteten Fonds<br />
„Aufbauhilfe“ finanziert wird. Die Hilfen für die von <strong>der</strong> Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen<br />
sind noch während des Hochwassers angelaufen. Das Programm umfasst<br />
neben dem finanziellen Ausgleich von unmittelbaren Schäden auch Wie<strong>der</strong>aufbaumaßnahmen<br />
und Maßnahmen zur Stützung von <strong>der</strong> Flutkatastrophe betroffener Unternehmen.<br />
Hilfen <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong> für die von <strong>der</strong> Flutkatastrophe<br />
im August 2002 betroffenen Unternehmen<br />
• Soforthilfe mit 400 Mio. Euro (Bund- und Län<strong>der</strong>anteil): Kleine und mittlere Unternehmen<br />
<strong>der</strong> gewerblichen Wirtschaft und <strong>der</strong> freien Berufe erhielten auf Antrag<br />
für den glaubhaft gemachten und nicht versicherten Verlust von Wirtschaftsgütern<br />
einen ersten Zuschuss in Höhe von 50 % <strong>der</strong> eingetretenen Schäden,<br />
maximal 15.000 Euro pro Antragsteller.<br />
• Hilfsfonds bei <strong>der</strong> Deutschen Ausgleichsbank (600 Mio. Euro) für nicht rückzahlbare<br />
Zuschüsse für die Wie<strong>der</strong>herstellung und -beschaffung von zerstörtem Betriebsvermögen.<br />
Betroffene Betriebe können diese nicht rückzahlbaren Zuschüsse<br />
zur Finanzierung des Anlage- und Umlaufvermögens verwenden, aber<br />
auch für die Tilgung von Verbindlichkeiten (z.B. Bankdarlehen, För<strong>der</strong>kredite),<br />
sofern dadurch das Weiterbestehen des Unternehmens gesichert werden kann.<br />
Die Durchführung erfolgt durch die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) in Zusammenarbeit<br />
mit den jeweiligen Landesför<strong>der</strong>instituten.<br />
• Erweiterte Möglichkeiten des Eigenkapitalhilfeprogramms <strong>der</strong> DtA gewähren ein<br />
nachrangig haftendes eigenkapitalersetzendes Darlehen, unabhängig vom Zeitpunkt<br />
<strong>der</strong> Unternehmensgründung.<br />
• Darlehen zu beson<strong>der</strong>s zinsgünstigen Konditionen aus dem Hochwasserprogramm<br />
<strong>der</strong> Kreditanstalt für Wie<strong>der</strong>aufbau. Diese Darlehen werden mit einer<br />
. . .