Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung - Ökologischer ...
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Teil III: Tourismuspolitik <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong> in <strong>der</strong> 14./15. Legislaturperiode Seite 95<br />
rechtsreformgesetz vom 26. Januar 1998 ist diese Möglichkeit <strong>der</strong> Strafverfolgung<br />
Deutscher auf Auslandstaten des sexuellen Missbrauchs von ausländischen Jugendlichen<br />
zwischen 14 und 16 Jahren ausgeweitet worden.<br />
Mit gleichem Gesetz wurden alle gravierenden Fälle des sexuellen Missbrauchs von<br />
Kin<strong>der</strong>n zu Verbrechen heraufgestuft und sowohl die Mindest- als auch die Höchststrafen<br />
erheblich verschärft. Speziell für den Fall, dass <strong>der</strong> sexuelle Missbrauch zum Zweck<br />
<strong>der</strong> Herstellung und Verbreitung einer kin<strong>der</strong>pornographischen Darstellung begangen<br />
wird, hat das Reformgesetz einen neuen Verbrechenstatbestand eingeführt.<br />
In <strong>der</strong> 14. Legislaturperiode lag im Bereich des Strafrechts <strong>der</strong> Schwerpunkt auf internationaler<br />
Ebene. Die <strong>Bundesregierung</strong> hat aktiv an Vereinbarungen im Rahmen <strong>der</strong><br />
Vereinten Nationen, des Europarates und <strong>der</strong> Europäischen Union mitgewirkt, mit denen<br />
Mindeststandards für eine wirksame Zusammenarbeit bei <strong>der</strong> Bekämpfung <strong>der</strong><br />
sexuellen Ausbeutung von Kin<strong>der</strong>n erreicht werden konnten. Zu nennen sind vor allem<br />
das Fakultativprotokoll zum VN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend<br />
den Verkauf von Kin<strong>der</strong>n sowie Kin<strong>der</strong>prostitution und Kin<strong>der</strong>pornografie – Ratifizierung<br />
und innerstaatliche Umsetzung sind in Vorbereitung – und die Rahmenbeschlüsse des<br />
Rates <strong>der</strong> EU zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie <strong>der</strong> sexuellen Ausbeutung<br />
von Kin<strong>der</strong>n und von Kin<strong>der</strong>pornografie.<br />
Der internationalen Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden <strong>der</strong><br />
Ziellän<strong>der</strong> des Sextourismus kommt große Bedeutung zu. Mit Zielstaaten des Sextourismus<br />
bestehen bereits seit einigen Jahren Vereinbarungen zur Vereinfachung des<br />
Geschäftswegs für Rechtshilfeersuchen in strafrechtlichen Angelegenheiten, um eine<br />
schnelle Kommunikation zwischen den Strafverfolgungsbehörden Deutschlands und<br />
den jeweiligen betroffenen an<strong>der</strong>en Staaten zu ermöglichen. Die 1995 mit Thailand<br />
getroffene mündliche Absprache konnte 1998/1999 formell durch Notenwechsel bekräftigt<br />
werden. Auch im Rechtshilfeverkehr mit den Philippinen sind seit August 1998 Vereinfachungen<br />
möglich.<br />
In den letzten Jahren hat sich eine intensive Zusammenarbeit insbeson<strong>der</strong>e mit Tschechien<br />
entwickelt. Der bilaterale Zusatzvertrag vom 2. Februar 2000 zum Europäischen<br />
Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen trat am 1. April 2002 in Kraft.<br />
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