Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung - Ökologischer ...
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Teil III: Tourismuspolitik <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong> in <strong>der</strong> 14./15. Legislaturperiode Seite 105<br />
im Rahmen des 2+3+2-Modells. Nach einer ersten zweijährigen Übergangsphase können<br />
die Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie die bestehenden nationalen Beschränkungen<br />
zur Regulierung des Arbeitsmarktzugangs für weitere drei Jahre aufrechterhalten<br />
o<strong>der</strong> ob sie Freizügigkeit nach EU-Recht ggf. unter Einschluss einer Schutzklausel gewähren.<br />
Dies läuft im Rahmen eines einfachen Meldeverfahrens, das keine inhaltliche<br />
und rechtliche Prüfung durch die EU-Kommission und keine Abstimmung auf Ratsebene<br />
- sei es einstimmig o<strong>der</strong> mit qualifizierter Mehrheit - erfor<strong>der</strong>t.<br />
Das bedeutet, dass bereits einzelne EU-Mitgliedstaaten ihren Arbeitsmarkt im Rahmen<br />
dieses Modells für Staatsangehörige <strong>der</strong> bis dahin beigetretenen mittel- und osteuropäischen<br />
Län<strong>der</strong> nach EU-Recht öffnen können, sofern sie es wünschen. Das gleiche Meldeverfahren<br />
wird erneut angewandt nach Ablauf des 5. Jahres, so dass Deutschland<br />
insgesamt eine Übergangsfrist von bis zu 7 Jahren in Anspruch nehmen könnte.<br />
Dies gilt auch für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen, die allerdings<br />
nur in Deutschland und Österreich für die Dauer <strong>der</strong> Übergangsfrist bei <strong>der</strong> Arbeitnehmerfreizügigkeit<br />
- also maximal 7 Jahre - eingeschränkt werden darf. In<br />
Deutschland gilt dies für das Baugewerbe und Teilbereiche des Handwerks.<br />
Deutschland wird unabhängig von <strong>der</strong> Übergangsfrist an den bestehenden bilateralen<br />
Vereinbarungen mit den mittel- und osteuropäischen Staaten im Bereich <strong>der</strong> Saisonarbeitnehmer-,<br />
Werkvertragsarbeitnehmer-, Gastarbeitnehmer- und Grenzgängerbeschäftigung<br />
festhalten.<br />
Der mit <strong>der</strong> EU-Erweiterung einhergehende Ausbau <strong>der</strong> Verkehrs- und touristischen<br />
Infrastruktur in den Beitrittsstaaten wird einerseits dazu beitragen, die touristische Attraktivität<br />
<strong>der</strong> Ferienregionen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa zu erhöhen, an<strong>der</strong>erseits<br />
kann diese größere Attraktivität gerade auch den deutschen Grenzregionen zugute<br />
kommen. Längerfristig führt <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> EU-Erweiterung in den Beitrittslän<strong>der</strong>n zu erwartende<br />
Wachstumsschub zudem dazu, dass die Einkommen steigen und diese Län<strong>der</strong><br />
somit vermehrt als Quellregionen für Deutschlandtourismus in Frage kommen.<br />
. . .