Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung - Ökologischer ...
Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung - Ökologischer ...
Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung - Ökologischer ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Teil III: Tourismuspolitik <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong> in <strong>der</strong> 14./15. Legislaturperiode Seite 80<br />
Sofortige Verschärfung <strong>der</strong> Fluggastkontrollen,<br />
Einsatz speziell ausgebildeter Flugsicherheitsbegleiter des Bundesgrenzschutzes an<br />
Bord deutscher Luftfahrzeuge,<br />
Koordination <strong>der</strong> Flugsicherungskontrollzentralen <strong>der</strong> Deutschen Flugsicherung mit<br />
den Dienststellen <strong>der</strong> Luftverteidigung,<br />
Verstärkung und Verriegelung <strong>der</strong> Cockpittüren in den Verkehrsflugzeugen,<br />
Videoüberwachung des Zugangsbereichs zum Cockpit.<br />
Auf europäischer Ebene ist unter maßgeblicher Mitwirkung <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong> am 19.<br />
Januar 2003 die "Verordnung (EG) 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des<br />
Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften über die<br />
Sicherheit in <strong>der</strong> Zivilluftfahrt" in Kraft getreten, auf <strong>der</strong>en Grundlage in allen Mitgliedstaaten<br />
ein einheitlich hoher Sicherheitsstandard gewährleistet werden soll. Hierzu gehören<br />
insbeson<strong>der</strong>e:<br />
• Kontrolle des Zugangs zu den Sicherheitsbereichen <strong>der</strong> Flughäfen und zu den Flugzeugen,<br />
Kontrolle <strong>der</strong> Fluggäste und ihres Handgepäcks,<br />
Kontrolle von Fracht- und Postsendungen,<br />
Schulung des Bodenpersonals,<br />
Festlegung von Spezifikationen für die Ausrüstung zur Durchführung <strong>der</strong> obigen<br />
Kontrollen,<br />
Klassifizierung <strong>der</strong> Waffen und Gegenstände, die an Bord von Flugzeugen und in<br />
den Sicherheitsbereichen <strong>der</strong> Flughäfen verboten sind.<br />
Die Verordnung verpflichtet zudem die Mitgliedstaaten, nationale Luftsicherheitsprogramme<br />
aufzustellen und ein Qualitätssicherungssystem zu erarbeiten. Darüber hinaus<br />
ermöglicht sie den Mitgliedstaaten, bei kleineren Flugplätzen nach Durchführung einer<br />
örtlichen Gefährdungsanalyse beson<strong>der</strong>e Maßnahmen anzuordnen.<br />
2.2.2 Entschädigungsleistungen für Fluggäste<br />
Der EU-Rat (Verkehr) erreichte auf seiner Tagung im Dezember 2002 eine politische<br />
Einigung zum VO-Vorschlag über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste<br />
im Falle <strong>der</strong> Nichtbeför<strong>der</strong>ung und bei Annullierung o<strong>der</strong> großer Verspätung von<br />
Flügen.<br />
. . .