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Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung - Ökologischer ...

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Teil III: Tourismuspolitik <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong> in <strong>der</strong> 14./15. Legislaturperiode Seite 80<br />

Sofortige Verschärfung <strong>der</strong> Fluggastkontrollen,<br />

Einsatz speziell ausgebildeter Flugsicherheitsbegleiter des Bundesgrenzschutzes an<br />

Bord deutscher Luftfahrzeuge,<br />

Koordination <strong>der</strong> Flugsicherungskontrollzentralen <strong>der</strong> Deutschen Flugsicherung mit<br />

den Dienststellen <strong>der</strong> Luftverteidigung,<br />

Verstärkung und Verriegelung <strong>der</strong> Cockpittüren in den Verkehrsflugzeugen,<br />

Videoüberwachung des Zugangsbereichs zum Cockpit.<br />

Auf europäischer Ebene ist unter maßgeblicher Mitwirkung <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong> am 19.<br />

Januar 2003 die "Verordnung (EG) 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des<br />

Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften über die<br />

Sicherheit in <strong>der</strong> Zivilluftfahrt" in Kraft getreten, auf <strong>der</strong>en Grundlage in allen Mitgliedstaaten<br />

ein einheitlich hoher Sicherheitsstandard gewährleistet werden soll. Hierzu gehören<br />

insbeson<strong>der</strong>e:<br />

• Kontrolle des Zugangs zu den Sicherheitsbereichen <strong>der</strong> Flughäfen und zu den Flugzeugen,<br />

Kontrolle <strong>der</strong> Fluggäste und ihres Handgepäcks,<br />

Kontrolle von Fracht- und Postsendungen,<br />

Schulung des Bodenpersonals,<br />

Festlegung von Spezifikationen für die Ausrüstung zur Durchführung <strong>der</strong> obigen<br />

Kontrollen,<br />

Klassifizierung <strong>der</strong> Waffen und Gegenstände, die an Bord von Flugzeugen und in<br />

den Sicherheitsbereichen <strong>der</strong> Flughäfen verboten sind.<br />

Die Verordnung verpflichtet zudem die Mitgliedstaaten, nationale Luftsicherheitsprogramme<br />

aufzustellen und ein Qualitätssicherungssystem zu erarbeiten. Darüber hinaus<br />

ermöglicht sie den Mitgliedstaaten, bei kleineren Flugplätzen nach Durchführung einer<br />

örtlichen Gefährdungsanalyse beson<strong>der</strong>e Maßnahmen anzuordnen.<br />

2.2.2 Entschädigungsleistungen für Fluggäste<br />

Der EU-Rat (Verkehr) erreichte auf seiner Tagung im Dezember 2002 eine politische<br />

Einigung zum VO-Vorschlag über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste<br />

im Falle <strong>der</strong> Nichtbeför<strong>der</strong>ung und bei Annullierung o<strong>der</strong> großer Verspätung von<br />

Flügen.<br />

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