Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung - Ökologischer ...
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Teil III: Tourismuspolitik <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong> in <strong>der</strong> 14./15. Legislaturperiode Seite 104<br />
Ratspräsidentschaft fortgesetzt. Wann mit einer Einigung auf EU-Ebene gerechnet werden<br />
kann, ist <strong>der</strong>zeit nicht abschätzbar. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e auch deshalb, weil die<br />
EU-Kommission am 21. Februar 2003 einen geän<strong>der</strong>ten Vorschlag für eine Richtlinie<br />
des Rates zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> 6. EG-Richtlinie bezüglich <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>regelung für Reisebüros<br />
und einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verordnung<br />
(EWG) Nr. 218/92 über die Zusammenarbeit <strong>der</strong> Verwaltungsbehörden auf dem<br />
Gebiet <strong>der</strong> indirekten Besteuerung (MWSt) hinsichtlich zusätzlicher Maßnahmen<br />
betreffend die Erbringung von Reisedienstleistungen vorgelegt hat. Gegenstand des<br />
Än<strong>der</strong>ungs- bzw. Ergänzungsvorschlags ist die Einräumung <strong>der</strong> Möglichkeit für Drittlandsunternehmer,<br />
sich für alle Reiseleistungen innerhalb <strong>der</strong> EU nur noch in einem<br />
einzigen EU-Mitgliedstaat (und nicht mehr ggf. in 15 Mitgliedstaaten) erfassen zu lassen.<br />
5.2 Die Erweiterung <strong>der</strong> Europäischen Union begleiten<br />
Der europäische Tourismus spielt auch im Hinblick auf die EU-Erweiterung eine gewichtige<br />
Rolle. Die Beitrittskandidaten haben ein großes wirtschaftliches Interesse an<br />
<strong>der</strong> Vermarktung ihrer landschaftlichen Reize für touristische Bedürfnisse, insbeson<strong>der</strong>e<br />
im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Entwicklung des ländlichen Raumes. Touristische Infrastrukturprojekte<br />
sind daher auch Gegenstand <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> grenzübergreifenden<br />
Zusammenarbeit zwischen EU und MOE-Län<strong>der</strong>n.<br />
Die Beitrittsverhandlungen zwischen <strong>der</strong> Europäischen Union und Estland, Lettland,<br />
Litauen, Malta, Polen, <strong>der</strong> Slowakei, Slowenien, <strong>der</strong> Tschechischen Republik, Ungarn<br />
und Zypern wurden am 12./13. Dezember 2002 in Kopenhagen erfolgreich abgeschlossen.<br />
Die Unterzeichnung <strong>der</strong> Beitrittsverträge erfolgte am 16. April 2003 auf dem Europäischen<br />
Rat in Athen. Die neuen Mitgliedstaaten können nach Abschluss des Ratifikationsverfahrens<br />
und eines erfolgreichen Verlaufs <strong>der</strong> Referenden in den einzelnen<br />
Län<strong>der</strong>n zum 1. Mai 2004 beitreten. Die Verhandlungen mit Bulgarien und Rumänien<br />
sollen bis 2007 abgeschlossen werden.<br />
Der Binnenmarkt mit den vier Freiheiten wird sich dann auf alle Beitrittslän<strong>der</strong> erstrecken.<br />
Eingeschränkt wird jedoch für eine begrenzte Zeit die Arbeitnehmerfreizügigkeit<br />
. . .