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Antragsheft 4 - Die Linke

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und Verbraucher, soziale, ökologische und andere<br />

Interessenverbände vertreten sein. Sie können im Dialog<br />

erarbeiten, was für die verschiedenen Aufgabenbereiche<br />

jeweils als orientierendes allgemeines Interesse<br />

angesehen werden soll und gesellschaftlich zur Geltung<br />

zu bringen ist. Sie sollen an der Entwicklung regionaler<br />

Leitbilder für die demokratische, soziale und ökologische<br />

Rahmensetzung beteiligt werden und die Möglichkeit zu<br />

gesetzgeberischen Initiativen erhalten.<br />

Ersetzen durch:<br />

DIE LINKE tritt dafür ein, dass die Produktion durch<br />

Wirtschafts- und Sozialräte kontrolliert und verwaltet<br />

wird, in denen direkt gewählte VertreterInnen aus<br />

Belegschaften, Gewerkschaften, Kommunen,<br />

Verbraucherinnen und Verbrauchern, soziale, ökologische<br />

und andere Interessenverbände in einer Form vertreten<br />

sind, dass die gewählten VertreterInnen aus der<br />

arbeitenden Bevölkerung eine Mehrheitsposition<br />

erlangen.<br />

Änderungsantrag PR.205.16.<br />

AH1, S. 27, Zeile 1593ff<br />

„Auch bei Arbeitslosigkeit müssen die sozialen<br />

Leistungen den vorher erreichten Lebensstandard<br />

annähernd sicherstellen. Wir fordern daher: Hartz IV<br />

muss weg. DIE LINKE fordert stattdessen ein am<br />

vergangenen Einkommen orientiertes Arbeitslosengeld<br />

und eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie<br />

Mindestsicherung, die Armut tatsächlich verhindert und<br />

die Bürgerrechte der Betroffenen achtet. Dazu gehören<br />

die Abschaffung der Sanktionen, der<br />

Bedarfsgemeinschaften und die Einführung des<br />

Individualprinzips auf der Basis der gesetzlichen<br />

Unterhaltsverpflichtungen.“<br />

ersetz werden durch:<br />

„Zudem fordern wir: Weg mit Hartz IV! Stattdessen muss<br />

es eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie<br />

Mindestsicherung geben, die Armut tatsächlich<br />

verhindert und die Bürgerrechte achtet. Dazu gehört die<br />

Abschaffung von Sanktionen und die Abschaffung der<br />

Bedarfsgemeinschaften. Jedem Arbeitslosen ist eine<br />

seiner Qualifikation entsprechende Weiterbildung zu<br />

ermöglichen. Einen Zwang zur Teilnahme an Maßnahmen<br />

darf es dagegen nicht mehr geben.“<br />

Begründung: <strong>Die</strong> Forderung eine steuerfinanzierte<br />

Sozialleistung am vergangenen Einkommen zu orientieren<br />

ist sozial ungerecht und zudem auch nicht<br />

geschlechtergerecht. Mit einer solchen Forderung wird<br />

DIE LINKE dementsprechend ihrem auf Seite 12, Zeile<br />

528 f. formulierten Anspruch eine „sozialistische und<br />

feministische Partei“ zu sein „die patriarchale und<br />

kapitalistische Verhältnisse überwinden will“ nicht<br />

gerecht, denn eine Teilung der Arbeitslosen in ehemalig<br />

Besserverdienende (und überdurchschnittlich häufig<br />

männliche) und ehemalige Geringverdiener (die<br />

überdurchschnittlich häufig weiblich sind) spaltet die<br />

Erwerbsbevölkerung anhand von Geschlecht, sozialer<br />

Herkunft und Qualifikationsniveau und wirkt damit ganz<br />

klar entsolidarisierend. Das kann eine linke Partei nicht<br />

ernsthaft anstreben.<br />

57<br />

Zudem ist diese Forderung verfassungsrechtlich<br />

bedenklich, denn eine unterschiedliche Behandlung von<br />

Bürgern in vergleichbarer Lage (hier: ohne bzw. ohne<br />

ausreichendes Einkommen oder Vermögen und ohne<br />

vorrangige Ansprüche an Versicherungen oder<br />

Privatpersonen) verstößt gegen den allgemeinen<br />

Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz. Verstöße<br />

gegen den Gleichheitsgrundsatz sind zwar nicht zwingend<br />

verfassungswidrig, bedürfen aber einer Rechtfertigung.<br />

<strong>Die</strong>se könnte sich beispielsweise aus dem Sozialstaatsgebot<br />

des Artikel 20 Absatz 1 GG ergeben. Damit wäre<br />

aber nur eine Besserstellung besonders benachteiligter<br />

Bürger möglich. Der obige Absatz sieht aber gerade eine<br />

Besserstellung derjenigen vor, die aufgrund ihres vormals<br />

höheren Einkommens ohnehin bereits mehr besitzen,<br />

womit eine solche Regelung auch noch ein Verstoß gegen<br />

Artikel 20 GG (Sozialstaatsprinzip) darstellen würde.<br />

Hinzu kommt, dass eine derartige Regelung auch im<br />

Hinblick auf den besonderen Gleichheitsgrundsatz des<br />

Artikel 3 Absatz 2 GG „ Männer und Frauen sind<br />

gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche<br />

Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und<br />

Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender<br />

Nachteile hin.“ hochproblematisch wäre.<br />

<strong>Die</strong> LINKE wäre vor diesem Hintergrund schlecht damit<br />

beraten an der Forderung an Stelle von Hartz IV wieder<br />

eine am letzten Einkommen orientierte Leistung<br />

einzuführen festzuhalten. Sie würde sich damit notwendig<br />

dem Vorwurf aussetzen Arbeitslose gegeneinander<br />

auszuspielen, patriarchale Strukturen zu fördern und<br />

gegen das Grundgesetz zu verstoßen.<br />

Änderungsantrag PR.205.17.<br />

AH1, S. 28, Zeile 1660<br />

„Deshalb setzen wir uns (...) für die Durchsetzung des<br />

Vetorechts derBelegschaften gegen die Schließung von<br />

Betrieben ein, die nicht von Insolvenz bedroht sind.“<br />

Streichung letzter Halbsatz: „..die nicht von Insolvenz<br />

bedroht sind“.<br />

Änderungsantrag PR.205.18.<br />

AH1, S. 39, Zeile 2490 bis 2492<br />

Für DIE LINKE ist Krieg kein Mittel der Politik. Wir fordern<br />

die Auflösung der NATO und ihre Ersetzung durch ein<br />

kollektives Sicherheitssystem unter Beteiligung<br />

Russlands.<br />

Ersetzen durch:<br />

Für DIE LINKE ist Krieg kein Mittel der Politik. Wir fordern<br />

den Austritt Deutschlands aus der NATO und deren<br />

Auflösung.<br />

Änderungsantrag PR.205.19.<br />

AH1, S. 41, Zeile 2643 bis 2645<br />

Ein politischer Richtungswechsel lässt sich nicht allein<br />

auf parlamentarischer Ebene durchsetzen. Er kann nur<br />

gelingen in einem Wechselspiel politischer<br />

Auseinandersetzungen im außerparlamentarischen und<br />

im parlamentarischen Bereich.“

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