Antragsheft 4 - Die Linke
Antragsheft 4 - Die Linke
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und Verbraucher, soziale, ökologische und andere<br />
Interessenverbände vertreten sein. Sie können im Dialog<br />
erarbeiten, was für die verschiedenen Aufgabenbereiche<br />
jeweils als orientierendes allgemeines Interesse<br />
angesehen werden soll und gesellschaftlich zur Geltung<br />
zu bringen ist. Sie sollen an der Entwicklung regionaler<br />
Leitbilder für die demokratische, soziale und ökologische<br />
Rahmensetzung beteiligt werden und die Möglichkeit zu<br />
gesetzgeberischen Initiativen erhalten.<br />
Ersetzen durch:<br />
DIE LINKE tritt dafür ein, dass die Produktion durch<br />
Wirtschafts- und Sozialräte kontrolliert und verwaltet<br />
wird, in denen direkt gewählte VertreterInnen aus<br />
Belegschaften, Gewerkschaften, Kommunen,<br />
Verbraucherinnen und Verbrauchern, soziale, ökologische<br />
und andere Interessenverbände in einer Form vertreten<br />
sind, dass die gewählten VertreterInnen aus der<br />
arbeitenden Bevölkerung eine Mehrheitsposition<br />
erlangen.<br />
Änderungsantrag PR.205.16.<br />
AH1, S. 27, Zeile 1593ff<br />
„Auch bei Arbeitslosigkeit müssen die sozialen<br />
Leistungen den vorher erreichten Lebensstandard<br />
annähernd sicherstellen. Wir fordern daher: Hartz IV<br />
muss weg. DIE LINKE fordert stattdessen ein am<br />
vergangenen Einkommen orientiertes Arbeitslosengeld<br />
und eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie<br />
Mindestsicherung, die Armut tatsächlich verhindert und<br />
die Bürgerrechte der Betroffenen achtet. Dazu gehören<br />
die Abschaffung der Sanktionen, der<br />
Bedarfsgemeinschaften und die Einführung des<br />
Individualprinzips auf der Basis der gesetzlichen<br />
Unterhaltsverpflichtungen.“<br />
ersetz werden durch:<br />
„Zudem fordern wir: Weg mit Hartz IV! Stattdessen muss<br />
es eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie<br />
Mindestsicherung geben, die Armut tatsächlich<br />
verhindert und die Bürgerrechte achtet. Dazu gehört die<br />
Abschaffung von Sanktionen und die Abschaffung der<br />
Bedarfsgemeinschaften. Jedem Arbeitslosen ist eine<br />
seiner Qualifikation entsprechende Weiterbildung zu<br />
ermöglichen. Einen Zwang zur Teilnahme an Maßnahmen<br />
darf es dagegen nicht mehr geben.“<br />
Begründung: <strong>Die</strong> Forderung eine steuerfinanzierte<br />
Sozialleistung am vergangenen Einkommen zu orientieren<br />
ist sozial ungerecht und zudem auch nicht<br />
geschlechtergerecht. Mit einer solchen Forderung wird<br />
DIE LINKE dementsprechend ihrem auf Seite 12, Zeile<br />
528 f. formulierten Anspruch eine „sozialistische und<br />
feministische Partei“ zu sein „die patriarchale und<br />
kapitalistische Verhältnisse überwinden will“ nicht<br />
gerecht, denn eine Teilung der Arbeitslosen in ehemalig<br />
Besserverdienende (und überdurchschnittlich häufig<br />
männliche) und ehemalige Geringverdiener (die<br />
überdurchschnittlich häufig weiblich sind) spaltet die<br />
Erwerbsbevölkerung anhand von Geschlecht, sozialer<br />
Herkunft und Qualifikationsniveau und wirkt damit ganz<br />
klar entsolidarisierend. Das kann eine linke Partei nicht<br />
ernsthaft anstreben.<br />
57<br />
Zudem ist diese Forderung verfassungsrechtlich<br />
bedenklich, denn eine unterschiedliche Behandlung von<br />
Bürgern in vergleichbarer Lage (hier: ohne bzw. ohne<br />
ausreichendes Einkommen oder Vermögen und ohne<br />
vorrangige Ansprüche an Versicherungen oder<br />
Privatpersonen) verstößt gegen den allgemeinen<br />
Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz. Verstöße<br />
gegen den Gleichheitsgrundsatz sind zwar nicht zwingend<br />
verfassungswidrig, bedürfen aber einer Rechtfertigung.<br />
<strong>Die</strong>se könnte sich beispielsweise aus dem Sozialstaatsgebot<br />
des Artikel 20 Absatz 1 GG ergeben. Damit wäre<br />
aber nur eine Besserstellung besonders benachteiligter<br />
Bürger möglich. Der obige Absatz sieht aber gerade eine<br />
Besserstellung derjenigen vor, die aufgrund ihres vormals<br />
höheren Einkommens ohnehin bereits mehr besitzen,<br />
womit eine solche Regelung auch noch ein Verstoß gegen<br />
Artikel 20 GG (Sozialstaatsprinzip) darstellen würde.<br />
Hinzu kommt, dass eine derartige Regelung auch im<br />
Hinblick auf den besonderen Gleichheitsgrundsatz des<br />
Artikel 3 Absatz 2 GG „ Männer und Frauen sind<br />
gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche<br />
Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und<br />
Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender<br />
Nachteile hin.“ hochproblematisch wäre.<br />
<strong>Die</strong> LINKE wäre vor diesem Hintergrund schlecht damit<br />
beraten an der Forderung an Stelle von Hartz IV wieder<br />
eine am letzten Einkommen orientierte Leistung<br />
einzuführen festzuhalten. Sie würde sich damit notwendig<br />
dem Vorwurf aussetzen Arbeitslose gegeneinander<br />
auszuspielen, patriarchale Strukturen zu fördern und<br />
gegen das Grundgesetz zu verstoßen.<br />
Änderungsantrag PR.205.17.<br />
AH1, S. 28, Zeile 1660<br />
„Deshalb setzen wir uns (...) für die Durchsetzung des<br />
Vetorechts derBelegschaften gegen die Schließung von<br />
Betrieben ein, die nicht von Insolvenz bedroht sind.“<br />
Streichung letzter Halbsatz: „..die nicht von Insolvenz<br />
bedroht sind“.<br />
Änderungsantrag PR.205.18.<br />
AH1, S. 39, Zeile 2490 bis 2492<br />
Für DIE LINKE ist Krieg kein Mittel der Politik. Wir fordern<br />
die Auflösung der NATO und ihre Ersetzung durch ein<br />
kollektives Sicherheitssystem unter Beteiligung<br />
Russlands.<br />
Ersetzen durch:<br />
Für DIE LINKE ist Krieg kein Mittel der Politik. Wir fordern<br />
den Austritt Deutschlands aus der NATO und deren<br />
Auflösung.<br />
Änderungsantrag PR.205.19.<br />
AH1, S. 41, Zeile 2643 bis 2645<br />
Ein politischer Richtungswechsel lässt sich nicht allein<br />
auf parlamentarischer Ebene durchsetzen. Er kann nur<br />
gelingen in einem Wechselspiel politischer<br />
Auseinandersetzungen im außerparlamentarischen und<br />
im parlamentarischen Bereich.“