Wirkstoffe Effekte
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Schutz der Umwelt treffen zu können. Die wichtigsten ökologischen Kriterien werden in<br />
der Kategorie persistent, bioakkumulierbar und toxisch, PBT, zusammengefasse,<br />
Das Sicherheitsdatenblatt muss zwingend folgende Angaben enthalten :<br />
1 . Stoff/Zubereitungs - und Firmenbezeichnung<br />
2 . Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen<br />
3 . Mögliche Gefahren<br />
4 . Erste-Hilfe-Massnahmen<br />
5 . Massnahmen zur Brandbekämpfung<br />
6 . Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung<br />
7 . Handhabung und Lagerung<br />
8 . Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen<br />
9 . Physikalische und chemische Eigenschaften<br />
10 . Stabilität und Reaktivität<br />
11 . Angaben zur Toxikologie<br />
12 . Angaben zur Ökologie<br />
13 . Hinweise zur Entsorgung<br />
14 . Angaben zum Transport<br />
15 . Vorschriften<br />
16 . Sonstige Angaben .<br />
Zu: 3. Mögliche Gefahren<br />
1. Die wichtigsten Gefährdungen, die von dem Stoff oder dem Erzeugnis<br />
insbesondere für Mensch und Umwelt ausgehen, sind kurz und klar zu<br />
beschreiben.<br />
2. Die wichtigsten schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit<br />
sowie die Symptome, die bei der Verwendung und einem absehbaren<br />
Missbrauch auftreten können, sind zu beschreiben.<br />
3. Die Angaben müssen von den Angaben auf der Etikette, der Verpackung oder<br />
dem Behälter ausgehen. Sie müssen diese aber nicht wiederholen.<br />
Zu: 4. Erste-Hilfe-Massnahmen<br />
1. Anzugeben sind die erforderlichen Erste-Hilfe-Massnahmen. Insbesondere ist<br />
anzugeben, ob eine sofortige ärztliche Untersuchung notwendig ist.<br />
2. Die Anweisungen für die Erste Hilfe müssen für das Opfer, Umstehende und<br />
Erste-Hilfe-Leistende kurz, klar und verständlich formuliert sein. Symptome und<br />
Auswirkungen sind kurz zu beschreiben. Aus den Angaben muss hervorgehen,<br />
welche Sofortmassnahmen bei Unfällen zu ergreifen sind und ob mit möglichen<br />
verzögerten Wirkungen der Exposition gerechnet werden muss.<br />
3. Die Informationen sind nach den verschiedenen Expositionswegen, d.h.<br />
Einatmen, Haut- und Augenkontakt und Verschlucken, zu unterteilen.<br />
4. Es muss angegeben werden, ob eine ärztliche Betreuung erforderlich ist.<br />
5. Bei bestimmten Stoffen und Erzeugnissen kann es von Bedeutung sein, darauf<br />
hinzuweisen, dass am Arbeitsplatz besondere Mittel verfügbar sein müssen,<br />
damit eine gezielte und sofortige Behandlung gewährleistet ist.<br />
Zu: 5. Massnahmen zur Brandbekämpfung<br />
Anzugeben sind die Anforderungen an die Bekämpfung eines Brandes, der von einem<br />
Stoff oder einem Erzeugnis ausgeht oder diese betreffen könnte, insbesondere:<br />
a. geeignete Löschmittel;<br />
b. aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel;<br />
c. besondere Gefährdungen durch den Stoff oder das Erzeugnis selbst, seine<br />
Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase;<br />
Chemie Bützer