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Wirkstoffe Effekte

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Schutz der Umwelt treffen zu können. Die wichtigsten ökologischen Kriterien werden in<br />

der Kategorie persistent, bioakkumulierbar und toxisch, PBT, zusammengefasse,<br />

Das Sicherheitsdatenblatt muss zwingend folgende Angaben enthalten :<br />

1 . Stoff/Zubereitungs - und Firmenbezeichnung<br />

2 . Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen<br />

3 . Mögliche Gefahren<br />

4 . Erste-Hilfe-Massnahmen<br />

5 . Massnahmen zur Brandbekämpfung<br />

6 . Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung<br />

7 . Handhabung und Lagerung<br />

8 . Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen<br />

9 . Physikalische und chemische Eigenschaften<br />

10 . Stabilität und Reaktivität<br />

11 . Angaben zur Toxikologie<br />

12 . Angaben zur Ökologie<br />

13 . Hinweise zur Entsorgung<br />

14 . Angaben zum Transport<br />

15 . Vorschriften<br />

16 . Sonstige Angaben .<br />

Zu: 3. Mögliche Gefahren<br />

1. Die wichtigsten Gefährdungen, die von dem Stoff oder dem Erzeugnis<br />

insbesondere für Mensch und Umwelt ausgehen, sind kurz und klar zu<br />

beschreiben.<br />

2. Die wichtigsten schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit<br />

sowie die Symptome, die bei der Verwendung und einem absehbaren<br />

Missbrauch auftreten können, sind zu beschreiben.<br />

3. Die Angaben müssen von den Angaben auf der Etikette, der Verpackung oder<br />

dem Behälter ausgehen. Sie müssen diese aber nicht wiederholen.<br />

Zu: 4. Erste-Hilfe-Massnahmen<br />

1. Anzugeben sind die erforderlichen Erste-Hilfe-Massnahmen. Insbesondere ist<br />

anzugeben, ob eine sofortige ärztliche Untersuchung notwendig ist.<br />

2. Die Anweisungen für die Erste Hilfe müssen für das Opfer, Umstehende und<br />

Erste-Hilfe-Leistende kurz, klar und verständlich formuliert sein. Symptome und<br />

Auswirkungen sind kurz zu beschreiben. Aus den Angaben muss hervorgehen,<br />

welche Sofortmassnahmen bei Unfällen zu ergreifen sind und ob mit möglichen<br />

verzögerten Wirkungen der Exposition gerechnet werden muss.<br />

3. Die Informationen sind nach den verschiedenen Expositionswegen, d.h.<br />

Einatmen, Haut- und Augenkontakt und Verschlucken, zu unterteilen.<br />

4. Es muss angegeben werden, ob eine ärztliche Betreuung erforderlich ist.<br />

5. Bei bestimmten Stoffen und Erzeugnissen kann es von Bedeutung sein, darauf<br />

hinzuweisen, dass am Arbeitsplatz besondere Mittel verfügbar sein müssen,<br />

damit eine gezielte und sofortige Behandlung gewährleistet ist.<br />

Zu: 5. Massnahmen zur Brandbekämpfung<br />

Anzugeben sind die Anforderungen an die Bekämpfung eines Brandes, der von einem<br />

Stoff oder einem Erzeugnis ausgeht oder diese betreffen könnte, insbesondere:<br />

a. geeignete Löschmittel;<br />

b. aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel;<br />

c. besondere Gefährdungen durch den Stoff oder das Erzeugnis selbst, seine<br />

Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase;<br />

Chemie Bützer

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