Geschäftsbericht 2011 - Investor Relations - Peach Property Group
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3.6 Kompetenzregelung<br />
DieGrundsätzeder oberstenFührunginkl. KompetenzordnungsindimOrganisationsreglement<br />
der <strong>Peach</strong> <strong>Property</strong><strong>Group</strong> AG festgehalten, welches unter www.peachestates.com/<br />
investor-relations/investor-downloads heruntergeladen werden kann. Dem Verwaltungsrat<br />
obliegen dieoberste Leitungder Gesellschaftund dieÜberwachungder Geschäftsleitung. Er<br />
vertritt die Gesellschaft nach aussen und beschliesst über alle Angelegenheiten, die nicht<br />
durch Gesetz,Statuten oder Reglement einem anderen Organ der Gesellschaft vorbehalten<br />
sind. Nach schweizerischem Gesellschaftsrecht beinhalten die unübertragbaren und unentziehbarenAufgabendes<br />
Verwaltungsrats:<br />
a) dieOberleitung der Gesellschaftund dieErteilungder nötigen Weisungen,<br />
b) dieFestlegungder Organisation,<br />
c) dieAusgestaltung desRechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung,<br />
d) die Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten<br />
Personen sowie die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung und der<br />
Vertretung betrautenPersonen,<br />
e) die Erstellung des Geschäftsberichts sowie die Vorbereitung der Generalversammlung<br />
unddie Ausführungihrer Beschlüsseund<br />
f) dieBenachrichtigungdes Richters im Fall der Überschuldungder Gesellschaft(Art. 716a<br />
OR).<br />
Während der Verwaltungsrat die Aufgaben eines Aufsichts- und Lenkungsgremiums übernimmt,obliegt<br />
dieoperative Leitungder Gesellschaftder Geschäftsleitung.<br />
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<strong>Peach</strong><strong>Property</strong> <strong>Group</strong><br />
Geschäftsbericht <strong>2011</strong><br />
CorporateGovernance