Geschaeftsbericht 2002 (pdf, 1421K) - WestLB
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gewinne, die noch bei zwei ehemals quotenkonsolidierten Unternehmen bestehen,<br />
werden aufgrund des Übergangs zur Equitymethode über einen Zeitraum von vier<br />
Jahren mit 3,7 Mio € p.a. ertragswirksam realisiert.<br />
Erfolgsneutrale bzw. nicht eindeutig als erfolgswirksam identifizierbare Eigenkapitalveränderungen<br />
der Equity-Unternehmen, die auf die <strong>WestLB</strong> AG entfallen, werden<br />
anteilig bei der Ermittlung der Equity-Werte erfolgsneutral berücksichtigt.<br />
Die Bilanzergebnisse der einbezogenen Tochterunternehmen werden, soweit sie nicht<br />
im Rahmen der Kapitalkonsolidierung aufgerechnet werden, in den Konzernrücklagen<br />
erfasst. Die Konzernrücklagen enthalten sowohl das Ergebnis erfolgswirksamer als<br />
auch der erfolgsneutralen Konsolidierungsmaßnahmen. Der Konzernbilanzgewinn entspricht<br />
dem Bilanzgewinn der <strong>WestLB</strong> AG.<br />
Konsolidierungskreis (2)<br />
Die Zahl der verbundenen Unternehmen der <strong>WestLB</strong> AG beträgt 242 Gesellschaften zum<br />
Ende des Geschäftsjahres <strong>2002</strong>, von denen 89 in den Konzernabschluss einbezogen<br />
worden sind. Im Einzelnen ergab sich folgende Zuordnung im Konzernabschluss:<br />
KONZERNUNTERNEHMEN DER WESTLB AG<br />
Vorjahr Zugänge Abgänge Umsetzungen Berichtsjahr<br />
Verbundene Unternehmen<br />
in den Konzernabschluss<br />
224 45 28 1 242<br />
einbezogen<br />
in den Konzernabschluss gemäß<br />
§ 296 Abs. 1 Nr. 2 und 3 oder<br />
81 11 6 3 89<br />
Abs. 2 HGB nicht einbezogen<br />
in den Konzernabschluss gemäß<br />
141 34 21 – 2 152<br />
§ 295 Abs. 1 HGB nicht einbezogen 2 – 1 – 1<br />
Gemeinschaftsunternehmen<br />
Assoziierte Unternehmen<br />
(at-equity bewertet gemäß<br />
34 1 – 22 – 2 11<br />
§ 312 Abs. 1 HGB)<br />
Assoziierte Unternehmen<br />
(nicht at-equity bewertet gemäß<br />
18 8 4 2 24<br />
§ 311 Abs. 2 HGB) 8 1 1 – 1 7<br />
152 verbundene Unternehmen werden nicht in den Konzernabschluss einbezogen, da<br />
ihre Berücksichtigung für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des<br />
Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist bzw. da die Anteile an diesen Unternehmen<br />
ausschließlich zum Zwecke der Weiterveräußerung gehalten werden oder die erforder-