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Geschaeftsbericht 2002 (pdf, 1421K) - WestLB

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140<br />

BILANZPOSITION<br />

Haftung für Altverbindlichkeiten – Grandfathering (30)<br />

Durch Artikel 1 § 11 des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der öffentlichrechtlichen<br />

Kreditinstitute in Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die bisherigen<br />

öffentlich-rechtlichen Haftungsinstrumente Anstaltslast und Gewährträgerhaftung auch<br />

für die <strong>WestLB</strong> AG fortgelten. Die Regelungen entsprechen der Vereinbarung zwischen<br />

der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Kommission der Europäischen<br />

Gemeinschaft vom 18. Juli 2001.<br />

Diese Regelungen bewirken für die Verbindlichkeiten und Verpflichtungen der<br />

<strong>WestLB</strong> AG, dass<br />

� alle Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, die zum Stichtag 18. Juli 2001 bereits<br />

vereinbart worden waren, bis zum Ende ihrer Laufzeit ohne Einschränkung durch die<br />

bisherigen Haftungsinstitute gedeckt sind,<br />

� im Zeitraum vom 19. Juli 2001 bis zum 18. Juli 2005 begründete Verbindlichkeiten und<br />

Verpflichtungen von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung in ihrer gegenwärtigen<br />

Form erfasst werden, soweit die Laufzeit dieser Verbindlichkeiten und Verpflichtungen<br />

nicht über den 31. Dezember 2015 hinausgeht.<br />

Die Träger der früheren Westdeutschen Landesbank Girozentrale werden ihren<br />

Verpflichtungen aus der Gewährträgerhaftung gegenüber der <strong>WestLB</strong> AG umgehend<br />

nachkommen, sobald sie bei Fälligkeit der jeweiligen Verbindlichkeit ordnungsgemäß<br />

und schriftlich festgestellt haben, dass die Gläubiger keine Befriedigung aus dem<br />

Vermögen des jeweiligen Instituts erhalten können. Dies schließt ausdrücklich die<br />

Möglichkeit ein, Verbindlichkeiten in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der<br />

Fälligkeit zu bedienen. Eine beihilferechtliche Notifizierung wäre auch in diesem Fall<br />

nicht erforderlich.<br />

Von den Verbindlichkeiten des <strong>WestLB</strong>-Konzerns sind die folgenden Volumina vor<br />

Konsolidierung durch Anstaltslast und Gewährträgerhaftung erfasst:<br />

in Mio € Laufzeit Laufzeit<br />

vor dem 19. 7. 2001 begründet ab dem 19. 7. 2001 begründet<br />

bis Laufzeitende bis zum 31. 12. 2015<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 13.059,7 58.644,5<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 17.317,2 117.019,2<br />

Verbriefte Verbindlichkeiten 10.788,7 47.356,0<br />

Sonstige Verbindlichkeiten 22,1 8.093,2<br />

Nachrangige Verbindlichkeiten 8.315,2 49.502,9 456,0 231.568,9<br />

Konsolidierung 27.892,9<br />

Insgesamt 253.178,9

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