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Geschaeftsbericht 2002 (pdf, 1421K) - WestLB

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Brief des Vorstandsvorsitzenden<br />

„<br />

Um sich frühzeitig auf die Zeit nach dem Wegfall der staatlichen<br />

Haftungsgrundlagen einzustellen, hat die Bank im abgelaufenen<br />

Geschäftsjahr umfangreiche Maßnahmen zur Kostensenkung und<br />

Effizienzsteigerung ergriffen.<br />

das äußerst schwierige Marktumfeld hat das Ergebnis der <strong>WestLB</strong> AG im Jahr <strong>2002</strong> spürbar<br />

belastet. Gleichwohl haben wir wichtige strategische Weichen für die Zukunft gestellt<br />

und sind vor allem beim Kostenabbau gut vorangekommen.<br />

Das operative Ergebnis im <strong>WestLB</strong>-Konzern sank aufgrund der schwachen konjunkturellen<br />

Entwicklung und des Einbruchs an den Aktienmärkten auf 366 Mio €. Der<br />

Jahresfehlbetrag vor Steuern belief sich auf 1,668 Mrd €. Ursächlich hierfür war vor<br />

allem die deutlich gestiegene Risikovorsorge, die auf die schwache Konjunkturentwicklung<br />

sowie zu einem großen Teil auf Betrugsfälle und Bilanzmanipulationen zurückzuführen<br />

war. Darüber hinaus wurde eine Risikopauschale von über 200 Mio € eingestellt und<br />

damit zusätzliche Vorsorge getroffen. Hinzu kamen erhebliche Restrukturierungsaufwendungen.<br />

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag wird aus den Konzernrücklagen gedeckt.<br />

Mit der zeitgerechten Umsetzung des Mutter-Tochter-Modells ist eine große Herausforderung<br />

erfolgreich bewältigt worden. Aus der Westdeutschen Landesbank Girozentrale<br />

sind die drei selbstständigen Institute Landesbank NRW, LBS Westdeutsche Landesbausparkasse<br />

und <strong>WestLB</strong> AG hervorgegangen. Durch die Bündelung des Wettbewerbsgeschäftes<br />

in der <strong>WestLB</strong> AG hat sich die Bank klar positioniert und eine wesentliche<br />

Voraussetzung für die erfolgreiche Entwicklung auch für die Zeit nach Wegfall von<br />

Anstaltslast und Gewährträgerhaftung geschaffen.<br />

Nach wie vor ungeklärt ist die Auseinandersetzung mit der EU-Kommission über die<br />

angebliche Beihilfe durch die Eingliederung der Wohnungsbauförderungsanstalt (Wfa)<br />

in die <strong>WestLB</strong> im Jahr 1992. Das Europäische Gericht hob deren Beihilfeentscheidung<br />

wegen nicht ausreichender Begründung auf. Die Kommission muss nunmehr erneut<br />

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