Geschaeftsbericht 2002 (pdf, 1421K) - WestLB
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Brief des Vorstandsvorsitzenden<br />
„<br />
Um sich frühzeitig auf die Zeit nach dem Wegfall der staatlichen<br />
Haftungsgrundlagen einzustellen, hat die Bank im abgelaufenen<br />
Geschäftsjahr umfangreiche Maßnahmen zur Kostensenkung und<br />
Effizienzsteigerung ergriffen.<br />
das äußerst schwierige Marktumfeld hat das Ergebnis der <strong>WestLB</strong> AG im Jahr <strong>2002</strong> spürbar<br />
belastet. Gleichwohl haben wir wichtige strategische Weichen für die Zukunft gestellt<br />
und sind vor allem beim Kostenabbau gut vorangekommen.<br />
Das operative Ergebnis im <strong>WestLB</strong>-Konzern sank aufgrund der schwachen konjunkturellen<br />
Entwicklung und des Einbruchs an den Aktienmärkten auf 366 Mio €. Der<br />
Jahresfehlbetrag vor Steuern belief sich auf 1,668 Mrd €. Ursächlich hierfür war vor<br />
allem die deutlich gestiegene Risikovorsorge, die auf die schwache Konjunkturentwicklung<br />
sowie zu einem großen Teil auf Betrugsfälle und Bilanzmanipulationen zurückzuführen<br />
war. Darüber hinaus wurde eine Risikopauschale von über 200 Mio € eingestellt und<br />
damit zusätzliche Vorsorge getroffen. Hinzu kamen erhebliche Restrukturierungsaufwendungen.<br />
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag wird aus den Konzernrücklagen gedeckt.<br />
Mit der zeitgerechten Umsetzung des Mutter-Tochter-Modells ist eine große Herausforderung<br />
erfolgreich bewältigt worden. Aus der Westdeutschen Landesbank Girozentrale<br />
sind die drei selbstständigen Institute Landesbank NRW, LBS Westdeutsche Landesbausparkasse<br />
und <strong>WestLB</strong> AG hervorgegangen. Durch die Bündelung des Wettbewerbsgeschäftes<br />
in der <strong>WestLB</strong> AG hat sich die Bank klar positioniert und eine wesentliche<br />
Voraussetzung für die erfolgreiche Entwicklung auch für die Zeit nach Wegfall von<br />
Anstaltslast und Gewährträgerhaftung geschaffen.<br />
Nach wie vor ungeklärt ist die Auseinandersetzung mit der EU-Kommission über die<br />
angebliche Beihilfe durch die Eingliederung der Wohnungsbauförderungsanstalt (Wfa)<br />
in die <strong>WestLB</strong> im Jahr 1992. Das Europäische Gericht hob deren Beihilfeentscheidung<br />
wegen nicht ausreichender Begründung auf. Die Kommission muss nunmehr erneut<br />
“