Geschaeftsbericht 2002 (pdf, 1421K) - WestLB
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Finanzreport Lagebericht Bilanz GuV Anhang Aufsichtsrat<br />
Zum Stichtag 31. Dezember <strong>2002</strong> sind Verbindlichkeiten in Höhe von 253,2 Mrd €<br />
nach Konsolidierung durch Anstaltslast und Gewährträgerhaftung erfasst; unter Berücksichtigung<br />
von Eigenkapital (inkl. Fonds für allgemeine Bankrisiken), Rechnungsabgrenzungsposten,<br />
Rückstellungen, Genussrechtskapital und Treuhandverbindlichkeiten<br />
von insgesamt rund 11 Mrd € sind 95,3% der Bilanzsumme von der Gewährträgerhaftung<br />
erfasst.<br />
Einlagensicherung (31)<br />
Die <strong>WestLB</strong> AG als Rechtsnachfolgerin der Westdeutschen Landesbank Girozentrale ist<br />
Mitglied in der Sicherungseinrichtung der Landesbanken beim DSGV. Dabei handelt es<br />
sich um eine institutssichernde Einrichtung im Sinne des § 12 des Einlagensicherungsund<br />
Anlegerentschädigungsgesetzes (EAG), die satzungsrechtlich mit der Einlagensicherung<br />
der Sparkassen verbunden ist.<br />
Das Einlagensicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besteht aus den<br />
zwölf Sparkassenstützungsfonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände, der<br />
Sicherungsreserve der Landesbanken und dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen,<br />
die eine Haftungsgemeinschaft bilden; zwischen den regionalen und überregionalen<br />
Fonds bestehen Regelungen zum Ausgleich bei Stützungsfällen (Überlaufvereinbarungen).<br />
Kommissionsentscheidung zur Wfa-Integration (32)<br />
Das Land Nordrhein-Westfalen hat 1992 die Wohnungsbauförderungsanstalt (Wfa)<br />
als Sacheinlage in die Westdeutsche Landesbank Girozentrale eingebracht und damit<br />
zusätzlich haftendes Eigenkapital gemäß § 10 a KWG in Höhe von rund 2 Mrd € der<br />
Bank zugeführt.<br />
1993 erhoben die privaten Banken eine Beschwerde wegen unerlaubter Beihilfe<br />
gegen die Höhe der Vergütung für das eingebrachte Kapital; 1997 wurde seitens der<br />
EU-Kommission ein Beihilfeverfahren eröffnet.<br />
Dieses Beihilfeverfahren mündete 1999 in der Entscheidung der Kommission, in der aufgrund<br />
einer angeblich zu geringen Vergütung eine Beihilfe in Höhe von rund 800,0 Mio €<br />
für den Zeitraum von 1992 bis 1999 festgestellt wurde.<br />
Gegen diese Entscheidung der Kommission reichten die Bundesrepublik Deutschland,<br />
das Land Nordrhein-Westfalen und die <strong>WestLB</strong> AG jeweils Klage beim Europäischen<br />
Gericht erster Instanz ein (Hauptsacheverfahren).<br />
Ungeachtet dieser Klagen war die <strong>WestLB</strong> AG verpflichtet, die Entscheidung umzusetzen.<br />
Diese Umsetzung geschah im Rahmen einer unbaren Wertzuwachslösung, die von der<br />
Kommission nicht akzeptiert wurde und Gegenstand eines weiteren Verfahrens vor<br />
dem Europäischen Gerichtshof war (Vertragsverletzungsverfahren).<br />
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