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Geschaeftsbericht 2002 (pdf, 1421K) - WestLB

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Finanzreport Lagebericht Bilanz GuV Anhang Aufsichtsrat<br />

Zum Stichtag 31. Dezember <strong>2002</strong> sind Verbindlichkeiten in Höhe von 253,2 Mrd €<br />

nach Konsolidierung durch Anstaltslast und Gewährträgerhaftung erfasst; unter Berücksichtigung<br />

von Eigenkapital (inkl. Fonds für allgemeine Bankrisiken), Rechnungsabgrenzungsposten,<br />

Rückstellungen, Genussrechtskapital und Treuhandverbindlichkeiten<br />

von insgesamt rund 11 Mrd € sind 95,3% der Bilanzsumme von der Gewährträgerhaftung<br />

erfasst.<br />

Einlagensicherung (31)<br />

Die <strong>WestLB</strong> AG als Rechtsnachfolgerin der Westdeutschen Landesbank Girozentrale ist<br />

Mitglied in der Sicherungseinrichtung der Landesbanken beim DSGV. Dabei handelt es<br />

sich um eine institutssichernde Einrichtung im Sinne des § 12 des Einlagensicherungsund<br />

Anlegerentschädigungsgesetzes (EAG), die satzungsrechtlich mit der Einlagensicherung<br />

der Sparkassen verbunden ist.<br />

Das Einlagensicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besteht aus den<br />

zwölf Sparkassenstützungsfonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände, der<br />

Sicherungsreserve der Landesbanken und dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen,<br />

die eine Haftungsgemeinschaft bilden; zwischen den regionalen und überregionalen<br />

Fonds bestehen Regelungen zum Ausgleich bei Stützungsfällen (Überlaufvereinbarungen).<br />

Kommissionsentscheidung zur Wfa-Integration (32)<br />

Das Land Nordrhein-Westfalen hat 1992 die Wohnungsbauförderungsanstalt (Wfa)<br />

als Sacheinlage in die Westdeutsche Landesbank Girozentrale eingebracht und damit<br />

zusätzlich haftendes Eigenkapital gemäß § 10 a KWG in Höhe von rund 2 Mrd € der<br />

Bank zugeführt.<br />

1993 erhoben die privaten Banken eine Beschwerde wegen unerlaubter Beihilfe<br />

gegen die Höhe der Vergütung für das eingebrachte Kapital; 1997 wurde seitens der<br />

EU-Kommission ein Beihilfeverfahren eröffnet.<br />

Dieses Beihilfeverfahren mündete 1999 in der Entscheidung der Kommission, in der aufgrund<br />

einer angeblich zu geringen Vergütung eine Beihilfe in Höhe von rund 800,0 Mio €<br />

für den Zeitraum von 1992 bis 1999 festgestellt wurde.<br />

Gegen diese Entscheidung der Kommission reichten die Bundesrepublik Deutschland,<br />

das Land Nordrhein-Westfalen und die <strong>WestLB</strong> AG jeweils Klage beim Europäischen<br />

Gericht erster Instanz ein (Hauptsacheverfahren).<br />

Ungeachtet dieser Klagen war die <strong>WestLB</strong> AG verpflichtet, die Entscheidung umzusetzen.<br />

Diese Umsetzung geschah im Rahmen einer unbaren Wertzuwachslösung, die von der<br />

Kommission nicht akzeptiert wurde und Gegenstand eines weiteren Verfahrens vor<br />

dem Europäischen Gerichtshof war (Vertragsverletzungsverfahren).<br />

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