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Geschaeftsbericht 2002 (pdf, 1421K) - WestLB

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162<br />

Bericht des Aufsichtsrates<br />

Errichtung der <strong>WestLB</strong> AG und Zusammensetzung des Aufsichtsrates<br />

Am 1. August <strong>2002</strong> wurde kraft Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der<br />

öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute in Nordrhein-Westfalen die Landesbank Nordrhein-<br />

Westfalen errichtet und für die Westdeutsche Landesbank Girozentrale (<strong>WestLB</strong>) die<br />

formwechselnde Umwandlung in eine Aktiengesellschaft beschlossen. Der Formwechsel<br />

wurde am 30. August <strong>2002</strong> durch die Eintragung der <strong>WestLB</strong> AG in die Handelsregister<br />

Düsseldorf und Münster vollzogen. Der Bericht des Aufsichtsrates umfasst vor diesem<br />

Hintergrund sowohl Aktivitäten der Westdeutschen Landesbank Girozentrale in der<br />

Zeit vom 1. Januar <strong>2002</strong> bis 30. August <strong>2002</strong> als auch die Tätigkeiten der <strong>WestLB</strong> AG<br />

einschließlich ihrer Gründungsgeschäfte vom 1. August <strong>2002</strong> bis 31. Dezember <strong>2002</strong>.<br />

Über die Tätigkeiten des Verwaltungsrates der <strong>WestLB</strong> bezüglich der ihm vom 1. Januar<br />

<strong>2002</strong> bis 30. August <strong>2002</strong> obliegenden Aufsichtsfunktionen wird zugleich weiter unten<br />

berichtet.<br />

Für die <strong>WestLB</strong> AG hat die Landesbank NRW als Gründerin gemäß §§ 30 Abs. 1, 31<br />

Abs. 1 AktG zehn Aufsichtsratsmitglieder als Anteilseignervertreter bestellt. In der<br />

Aufsichtsratssitzung am 1. August <strong>2002</strong> wählte der Gründungsaufsichtsrat aus seiner<br />

Mitte den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, verabschiedete die Geschäftsordnung<br />

für den Aufsichtsrat, wählte die Vorstandsmitglieder der <strong>WestLB</strong> AG, erteilte seine<br />

Zustimmung zur Geschäftsordnung des Vorstandes und prüfte und unterzeichnete den<br />

Gründungsprüfungsbericht. Nach Einleitung des Statusverfahrens gemäß § 31 Abs. 3<br />

AktG i.V.m. §§ 97 bis 99 AktG wurden am 3. September <strong>2002</strong> gemäß § 104 AktG zehn<br />

Vertreter der Arbeitnehmer durch Beschlüsse der Amtsgerichte Düsseldorf und Münster<br />

gerichtlich bestellt. In der Aufsichtsratssitzung am 4. September <strong>2002</strong> wählte der Aufsichtsrat<br />

aus dem Kreis der Arbeitnehmervertreter den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden.<br />

In derselben Sitzung erfolgte die Bildung des Personal- und Vermittlungsausschusses,<br />

des Präsidiums, des Prüfungsausschusses und des Risikoausschusses.<br />

Überwachung und Beratung der Geschäftsführung<br />

Der Aufsichtsrat der <strong>WestLB</strong> AG hat im Zeitraum 1. August bis 31. Dezember <strong>2002</strong><br />

(Berichtszeitraum des Aufsichtsrates) die Aufgaben wahrgenommen, die ihm kraft<br />

Gesetz und Satzung zukommen, insbesondere die Geschäftsführung der <strong>WestLB</strong> AG<br />

laufend überwacht. Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse wurden im Berichtszeitraum

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