Geschaeftsbericht 2002 (pdf, 1421K) - WestLB
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Bericht des Aufsichtsrates<br />
Errichtung der <strong>WestLB</strong> AG und Zusammensetzung des Aufsichtsrates<br />
Am 1. August <strong>2002</strong> wurde kraft Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der<br />
öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute in Nordrhein-Westfalen die Landesbank Nordrhein-<br />
Westfalen errichtet und für die Westdeutsche Landesbank Girozentrale (<strong>WestLB</strong>) die<br />
formwechselnde Umwandlung in eine Aktiengesellschaft beschlossen. Der Formwechsel<br />
wurde am 30. August <strong>2002</strong> durch die Eintragung der <strong>WestLB</strong> AG in die Handelsregister<br />
Düsseldorf und Münster vollzogen. Der Bericht des Aufsichtsrates umfasst vor diesem<br />
Hintergrund sowohl Aktivitäten der Westdeutschen Landesbank Girozentrale in der<br />
Zeit vom 1. Januar <strong>2002</strong> bis 30. August <strong>2002</strong> als auch die Tätigkeiten der <strong>WestLB</strong> AG<br />
einschließlich ihrer Gründungsgeschäfte vom 1. August <strong>2002</strong> bis 31. Dezember <strong>2002</strong>.<br />
Über die Tätigkeiten des Verwaltungsrates der <strong>WestLB</strong> bezüglich der ihm vom 1. Januar<br />
<strong>2002</strong> bis 30. August <strong>2002</strong> obliegenden Aufsichtsfunktionen wird zugleich weiter unten<br />
berichtet.<br />
Für die <strong>WestLB</strong> AG hat die Landesbank NRW als Gründerin gemäß §§ 30 Abs. 1, 31<br />
Abs. 1 AktG zehn Aufsichtsratsmitglieder als Anteilseignervertreter bestellt. In der<br />
Aufsichtsratssitzung am 1. August <strong>2002</strong> wählte der Gründungsaufsichtsrat aus seiner<br />
Mitte den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, verabschiedete die Geschäftsordnung<br />
für den Aufsichtsrat, wählte die Vorstandsmitglieder der <strong>WestLB</strong> AG, erteilte seine<br />
Zustimmung zur Geschäftsordnung des Vorstandes und prüfte und unterzeichnete den<br />
Gründungsprüfungsbericht. Nach Einleitung des Statusverfahrens gemäß § 31 Abs. 3<br />
AktG i.V.m. §§ 97 bis 99 AktG wurden am 3. September <strong>2002</strong> gemäß § 104 AktG zehn<br />
Vertreter der Arbeitnehmer durch Beschlüsse der Amtsgerichte Düsseldorf und Münster<br />
gerichtlich bestellt. In der Aufsichtsratssitzung am 4. September <strong>2002</strong> wählte der Aufsichtsrat<br />
aus dem Kreis der Arbeitnehmervertreter den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden.<br />
In derselben Sitzung erfolgte die Bildung des Personal- und Vermittlungsausschusses,<br />
des Präsidiums, des Prüfungsausschusses und des Risikoausschusses.<br />
Überwachung und Beratung der Geschäftsführung<br />
Der Aufsichtsrat der <strong>WestLB</strong> AG hat im Zeitraum 1. August bis 31. Dezember <strong>2002</strong><br />
(Berichtszeitraum des Aufsichtsrates) die Aufgaben wahrgenommen, die ihm kraft<br />
Gesetz und Satzung zukommen, insbesondere die Geschäftsführung der <strong>WestLB</strong> AG<br />
laufend überwacht. Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse wurden im Berichtszeitraum