Formulare und Erläuterungen 14. Ar<strong>bei</strong>ts- und Entgeltsbestätigung Papierformular A B C 1 2 3 4 5 D 98
Formulare und Erläuterungen Das Formular Ar<strong>bei</strong>ts- und Entgeltsbestätigung verwenden Sie ausschließlich <strong>bei</strong> einer Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit Ihrer krankenversichert Beschäftigten, damit diese ihren Anspruch auf Krankengeld geltend machen können. Nur vollständig ausgefüllte Bestätigungen können anerkannt werden. Die Kasse behält sich die Prüfung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Entgeltsbestätigung gemachten Angaben vor. Für Schäden, die <strong>der</strong> Kasse infolge unrichtiger Angaben erwachsen, haftet die Dienstgeberin/<strong>der</strong> Dienstgeber, die/<strong>der</strong> zur Ausstellung <strong>der</strong> Entgeltsbestätigung verpflichtet ist. Nachträgliche Richtigstellungen sind mit Datum, Stempel und Unterschrift so zu bestätigen, dass die ursprünglichen Eintragungen leserlich bleiben. A bis D Beachten Sie bitte die Beschreibung auf Seite 79 unter „Allgemeine Datenfel<strong>der</strong> in den meisten Meldungen“. 1 Beschäftigt seit Tragen Sie den Beginn des letzten Beschäftigungsverhältnisses ein. 2 Grund d. Ar<strong>bei</strong>tseinstellung ... • Beispiele zu “Grund d. Ar<strong>bei</strong>tseinstellung“: o allgemeine Gründe: Krankheit, bezahlter Urlaub, unbezahlter Urlaub; dauert <strong>der</strong> unbezahlte Urlaub länger als einen Monat, endet die Pflichtversicherung mit dem Ende des Entgeltanspruchs – vergessen Sie die Abmeldung nicht. o ar<strong>bei</strong>tsrechtliche Gründe: Entlassung, einvernehmliche Lösung – vergessen Sie die Abmeldung nicht. o Letzter Ar<strong>bei</strong>tstag: Der letzte Ar<strong>bei</strong>tstag ist jener Tag, an dem die versicherte Person das letzte Mal vor <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit gear<strong>bei</strong>tet hat. • Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses: Kreuzen Sie den zutreffenden Abmeldegrund an (01- 12, 30) o<strong>der</strong> geben Sie unter "sonstige Gründe" einen abweichenden Abmeldegrund bekannt (00). 3 Entgelt ... Entgelt – Näheres dazu ab Seite 16; Son<strong>der</strong>zahlungen und <strong>bei</strong>tragsfreie Bezüge zählen nicht zum monatlichen Entgelt. Als Beitragszeitraum gilt <strong>der</strong> Kalen<strong>der</strong>monat. • Geben Sie das Entgelt an, das im zuletzt vorangegangenen Kalen<strong>der</strong>monat (<strong>bei</strong> freien Dienstnehmerinnen/Dienstnehmern in den letzten drei Kalen<strong>der</strong>monaten) vor dem Ende des vollen Entgeltanspruchs gebührt hat o<strong>der</strong> darüber hinaus gewährt wurde. Wird das Entgelt aus beson<strong>der</strong>en Gründen nicht zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Fälligkeit ausgezahlt, so ist es jenem Kalen<strong>der</strong>monat zuzuordnen, in dem darauf Anspruch bestand. Bezüge ohne Rechtsanspruch sind entsprechend dem Zeitpunkt <strong>der</strong> Auszahlung zu berücksichtigen. Wird Kurzar<strong>bei</strong>ts- o<strong>der</strong> Qualifizierungsunterstützung bezogen, geben Sie den vor Eintritt <strong>der</strong> Kurzar<strong>bei</strong>t erzielten Lohn an, wenn dieser höher ist als <strong>der</strong> aktuelle Lohn; vermerken Sie, seit wann die Kurzar<strong>bei</strong>ts-/Qualifizierungsunterstützung gebührt. • Bestand wegen einer früheren Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit nur für einen Teil des letzen Kalen<strong>der</strong>monats (<strong>bei</strong> freien Dienstnehmerinnen/Dienstnehmern <strong>der</strong> letzten drei Kalen<strong>der</strong>monate) vor dem Ende des vollen Entgeltanspruchs Beitragspflicht, geben Sie ebenfalls das Entgelt dieses Kalen<strong>der</strong>monats (<strong>bei</strong> freien Dienstnehmerinnen/Dienstnehmern dieser drei Kalen<strong>der</strong>monate) an. Das Entgelt des laufenden Kalen<strong>der</strong>monats bleibt hier unberücksichtigt. • Wenn im zuletzt vorangegangenen Kalen<strong>der</strong>monat (<strong>bei</strong> freien Dienstnehmerinnen/Dienstnehmern in den letzten drei Kalen<strong>der</strong>monaten) vor dem Ende des vollen Entgeltanspruchs entwe<strong>der</strong> das Beschäftigungsverhältnis noch nicht bestand o<strong>der</strong> die versicherte Person (z. B. <strong>bei</strong> Wie<strong>der</strong>erkrankung) im zuletzt vorangegangenen Kalen<strong>der</strong>monat (<strong>bei</strong> freien Dienstnehmerinnen/Dienstnehmern in den letzten drei Kalen<strong>der</strong>monaten) wegen Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit keinen Anspruch auf <strong>bei</strong>tragspflichtiges Entgelt hatte, ist das <strong>bei</strong>tragspflichtige Entgelt des laufenden Beitragszeitraumes einzutragen. • Unbezahlter Urlaub (ohne Abmeldung höchstens bis zu einem Monat möglich): Führen Sie den Betrag an, <strong>der</strong> auf jenen Zeitabschnitt entfällt, <strong>der</strong> unmittelbar vor diesem Urlaub liegt und in seiner Länge <strong>der</strong> Urlaubsdauer entspricht. Son<strong>der</strong>zahlungen: Bestätigen Sie hier den Anspruch auf Son<strong>der</strong>zahlungen, wenn solche im Kalen<strong>der</strong>jahr, in dem die Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit eingetreten ist, bereits gezahlt wurden o<strong>der</strong> unter <strong>der</strong> Annahme eines fortlaufenden Beschäftigungsverhältnisses noch fällig werden. 4 Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung Näheres dazu ab Seite 27. 5 Volles Entgelt wird weiterbezahlt bis Geben Sie das Datum des Endes des Entgeltanspruchs - unter Berücksichtigung des § 9 des Ar<strong>bei</strong>tsruhegesetzes - an. Besteht während <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit durch gesetzliche o<strong>der</strong> vertragliche Vorschriften Anspruch auf Weiterleistung des Entgelts o<strong>der</strong> auf Gewährung von Zuschüssen, muss dies genau angeführt werden. Hinweise wie "laut Kollektivvertrag" o<strong>der</strong> "im gesetzlichen Ausmaß" genügen nicht. 99