Arbeitsbehelf 2012 - bei der Salzburger Gebietskrankenkasse
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Versichertengruppe - Beson<strong>der</strong>heiten<br />
Ist bereits am Ersten eines Beitragszeitraumes bekannt, dass ab diesem Zeitpunkt nur eine geringfügige<br />
Beschäftigung vorliegen wird, endet die Vollversicherung mit dem Ende des vorangegangenen Beitragszeitraumes.<br />
Die ab Beginn des jeweiligen Kalen<strong>der</strong>monates gültige neue Beitragsgruppe und das sozialversicherungspflichtige<br />
Gesamtentgelt sind mittels Än<strong>der</strong>ungsmeldung bekannt zu geben.<br />
Son<strong>der</strong>zahlungen<br />
Sofern ein ar<strong>bei</strong>tsrechtlicher Anspruch auf Son<strong>der</strong>zahlungen (Urlaubszuschuss, Weihnachtsgeld) besteht<br />
bzw. wenn Son<strong>der</strong>zahlungen ausbezahlt werden, sind diese ebenfalls zu melden - Vorschreibebetrieb - und<br />
abzurechnen - Selbstabrechner - (Siehe Beitragszeitraum).<br />
Beitragsgruppen für geringfügig beschäftigte Personen vor Vollendung des 60. Lebensjahres<br />
Für geringfügig beschäftigte (freie) Dienstnehmer/innen ist <strong>der</strong> Unfallversicherungs<strong>bei</strong>trag (1,4 %) in folgenden<br />
Beitragsgruppen abzurechnen:<br />
N14 Ar<strong>bei</strong>tertätigkeit<br />
N24 Angestelltentätigkeit<br />
L14 freier Dienstnehmer mit Ar<strong>bei</strong>tertätigkeit<br />
M24 freier Dienstnehmer mit Angestelltentätigkeit<br />
Dienstgeberabgabe - für die Beitragsgruppen N14/N24/L14/M24<br />
Hat die Dienstgeberin/<strong>der</strong> Dienstgeber mehr als einen geringfügig Beschäftigten, ist die Summe <strong>der</strong> monatlichen<br />
allgemeinen Beitragsgrundlagen (ohne Son<strong>der</strong>zahlungen) aller geringfügig Beschäftigten (DienstnehmerInnen<br />
und freie DienstnehmerInnen) im Kalen<strong>der</strong>monat zu ermitteln. Übersteigt diese Summe das Eineinhalbfache<br />
<strong>der</strong> monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (<strong>2012</strong> € 564,39), hat die Dienstgeberin/<strong>der</strong> Dienstgeber<br />
- zusätzlich zum Unfallversicherungs<strong>bei</strong>trag in <strong>der</strong> Höhe von 1,4 % - eine pauschalierte Abgabe in <strong>der</strong><br />
Höhe von 16,4 % zu entrichten.<br />
Beitragsgrundlage<br />
ist die Summe aller <strong>bei</strong>tragspflichtigen Entgelte (allgemeine Beitragsgrundlage und Son<strong>der</strong>zahlungen) <strong>der</strong><br />
geringfügig beschäftigten Personen.<br />
Für die Verrechnung <strong>der</strong> Dienstgeberabgabe ist die Verrechnungsgruppe N72 mit dem Beitragssatz von<br />
17,8 % zu verwenden. Diese Verrechnungsgruppe <strong>bei</strong>nhaltet auch den Unfallversicherungs<strong>bei</strong>trag.<br />
Beitragsgruppen für geringfügig beschäftigte Personen ab Vollendung des 60. Lebensjahres<br />
Ab 1. Jänner 2004 sind für Frauen und Männer ab dem Beginn des <strong>der</strong> Vollendung des 60. Lebensjahres<br />
folgenden Kalen<strong>der</strong>monates keine Unfallversicherungs<strong>bei</strong>träge zu entrichten. Diese werden aus den Mitteln<br />
<strong>der</strong> Unfallversicherung gezahlt.<br />
Geringfügig beschäftigte (freie) DienstnehmerInnen sind ab dem Beginn des <strong>der</strong> Vollendung des 60. Lebensjahres<br />
folgenden Kalen<strong>der</strong>monates in folgende Beitragsgruppen einzureihen:<br />
N14u Ar<strong>bei</strong>tertätigkeit<br />
N24u Angestelltentätigkeit<br />
L14u freier Dienstnehmer mit Ar<strong>bei</strong>tertätigkeit<br />
M24u freier Dienstnehmer mit Angestelltentätigkeit<br />
Dienstgeberabgabe - für die Beitragsgruppen N14u/N24u/L14u/M24u<br />
Zur Ermittlung, ob die Dienstgeberabgabe zu entrichten ist, ist auch die Summe <strong>der</strong> monatlichen allgemeinen<br />
Beitragsgrundlagen <strong>der</strong> in den Beitragsgruppen N14u, N24u, L14u und M24u gemeldeten Versicherten<br />
heranzuziehen.<br />
Versicherte in den Beitragsgruppen N14u, N24u, L14u und M24u sind – wenn die Dienstgeberabgabe zu<br />
entrichten ist – in <strong>der</strong> Verrechnungsgruppe N74 mit dem Beitragssatz von 16,4 % abzurechnen.<br />
Treffen die Voraussetzungen für die Dienstgeberabgabe nicht zu, sind für die Abrechnung <strong>der</strong> Beiträge für<br />
geringfügig beschäftigte Personen in den Beitragsgruppen N14u, N24u, L14u und M24u die Summen <strong>der</strong><br />
allgemeinen Beitragsgrundlagen und Son<strong>der</strong>zahlungsgrundlagen <strong>der</strong> jeweiligen Beitragsgruppe anzuführen<br />
– als Prozentsatz setzen sie in diesem Falle 0,0 % und als Beitrag € 0,00 ein (siehe Beispiel).<br />
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