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Arbeitsbehelf 2012 - bei der Salzburger Gebietskrankenkasse

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Versichertengruppe - Beson<strong>der</strong>heiten<br />

Ist bereits am Ersten eines Beitragszeitraumes bekannt, dass ab diesem Zeitpunkt nur eine geringfügige<br />

Beschäftigung vorliegen wird, endet die Vollversicherung mit dem Ende des vorangegangenen Beitragszeitraumes.<br />

Die ab Beginn des jeweiligen Kalen<strong>der</strong>monates gültige neue Beitragsgruppe und das sozialversicherungspflichtige<br />

Gesamtentgelt sind mittels Än<strong>der</strong>ungsmeldung bekannt zu geben.<br />

Son<strong>der</strong>zahlungen<br />

Sofern ein ar<strong>bei</strong>tsrechtlicher Anspruch auf Son<strong>der</strong>zahlungen (Urlaubszuschuss, Weihnachtsgeld) besteht<br />

bzw. wenn Son<strong>der</strong>zahlungen ausbezahlt werden, sind diese ebenfalls zu melden - Vorschreibebetrieb - und<br />

abzurechnen - Selbstabrechner - (Siehe Beitragszeitraum).<br />

Beitragsgruppen für geringfügig beschäftigte Personen vor Vollendung des 60. Lebensjahres<br />

Für geringfügig beschäftigte (freie) Dienstnehmer/innen ist <strong>der</strong> Unfallversicherungs<strong>bei</strong>trag (1,4 %) in folgenden<br />

Beitragsgruppen abzurechnen:<br />

N14 Ar<strong>bei</strong>tertätigkeit<br />

N24 Angestelltentätigkeit<br />

L14 freier Dienstnehmer mit Ar<strong>bei</strong>tertätigkeit<br />

M24 freier Dienstnehmer mit Angestelltentätigkeit<br />

Dienstgeberabgabe - für die Beitragsgruppen N14/N24/L14/M24<br />

Hat die Dienstgeberin/<strong>der</strong> Dienstgeber mehr als einen geringfügig Beschäftigten, ist die Summe <strong>der</strong> monatlichen<br />

allgemeinen Beitragsgrundlagen (ohne Son<strong>der</strong>zahlungen) aller geringfügig Beschäftigten (DienstnehmerInnen<br />

und freie DienstnehmerInnen) im Kalen<strong>der</strong>monat zu ermitteln. Übersteigt diese Summe das Eineinhalbfache<br />

<strong>der</strong> monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (<strong>2012</strong> € 564,39), hat die Dienstgeberin/<strong>der</strong> Dienstgeber<br />

- zusätzlich zum Unfallversicherungs<strong>bei</strong>trag in <strong>der</strong> Höhe von 1,4 % - eine pauschalierte Abgabe in <strong>der</strong><br />

Höhe von 16,4 % zu entrichten.<br />

Beitragsgrundlage<br />

ist die Summe aller <strong>bei</strong>tragspflichtigen Entgelte (allgemeine Beitragsgrundlage und Son<strong>der</strong>zahlungen) <strong>der</strong><br />

geringfügig beschäftigten Personen.<br />

Für die Verrechnung <strong>der</strong> Dienstgeberabgabe ist die Verrechnungsgruppe N72 mit dem Beitragssatz von<br />

17,8 % zu verwenden. Diese Verrechnungsgruppe <strong>bei</strong>nhaltet auch den Unfallversicherungs<strong>bei</strong>trag.<br />

Beitragsgruppen für geringfügig beschäftigte Personen ab Vollendung des 60. Lebensjahres<br />

Ab 1. Jänner 2004 sind für Frauen und Männer ab dem Beginn des <strong>der</strong> Vollendung des 60. Lebensjahres<br />

folgenden Kalen<strong>der</strong>monates keine Unfallversicherungs<strong>bei</strong>träge zu entrichten. Diese werden aus den Mitteln<br />

<strong>der</strong> Unfallversicherung gezahlt.<br />

Geringfügig beschäftigte (freie) DienstnehmerInnen sind ab dem Beginn des <strong>der</strong> Vollendung des 60. Lebensjahres<br />

folgenden Kalen<strong>der</strong>monates in folgende Beitragsgruppen einzureihen:<br />

N14u Ar<strong>bei</strong>tertätigkeit<br />

N24u Angestelltentätigkeit<br />

L14u freier Dienstnehmer mit Ar<strong>bei</strong>tertätigkeit<br />

M24u freier Dienstnehmer mit Angestelltentätigkeit<br />

Dienstgeberabgabe - für die Beitragsgruppen N14u/N24u/L14u/M24u<br />

Zur Ermittlung, ob die Dienstgeberabgabe zu entrichten ist, ist auch die Summe <strong>der</strong> monatlichen allgemeinen<br />

Beitragsgrundlagen <strong>der</strong> in den Beitragsgruppen N14u, N24u, L14u und M24u gemeldeten Versicherten<br />

heranzuziehen.<br />

Versicherte in den Beitragsgruppen N14u, N24u, L14u und M24u sind – wenn die Dienstgeberabgabe zu<br />

entrichten ist – in <strong>der</strong> Verrechnungsgruppe N74 mit dem Beitragssatz von 16,4 % abzurechnen.<br />

Treffen die Voraussetzungen für die Dienstgeberabgabe nicht zu, sind für die Abrechnung <strong>der</strong> Beiträge für<br />

geringfügig beschäftigte Personen in den Beitragsgruppen N14u, N24u, L14u und M24u die Summen <strong>der</strong><br />

allgemeinen Beitragsgrundlagen und Son<strong>der</strong>zahlungsgrundlagen <strong>der</strong> jeweiligen Beitragsgruppe anzuführen<br />

– als Prozentsatz setzen sie in diesem Falle 0,0 % und als Beitrag € 0,00 ein (siehe Beispiel).<br />

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