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Arbeitsbehelf 2012 - bei der Salzburger Gebietskrankenkasse

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Formulare und Erläuterungen<br />

Än<strong>der</strong>ungsmeldung<br />

Papierformular<br />

A bis D<br />

Beachten Sie bitte die Beschreibung<br />

auf Seite 79 unter „Allgemeine Datenfel<strong>der</strong><br />

in den meisten Meldungen“.<br />

1 Än<strong>der</strong>ung des Entgeltes ab<br />

• Diese Rubrik ist nur auszufüllen,<br />

wenn die Beiträge durch den<br />

Versicherungsträger vorgeschrieben<br />

werden (Vorschreibeverfahren).<br />

• Tragen Sie in <strong>der</strong> Zeile „Geldbezüge ...“<br />

den (voraussichtlichen) monatlichen<br />

Bruttogeldbezug (mit Provisionen,<br />

Trinkgel<strong>der</strong>n und ähnlichen<br />

Bestandteilen des Entgelts) ohne<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Höchst<strong>bei</strong>tragsgrundlage ein.<br />

Son<strong>der</strong>zahlungen zählen nicht zum<br />

monatlichen Entgelt.<br />

• In <strong>der</strong> Zeile „Sachbezüge ...“ führen<br />

Sie die Sachbezüge art- und<br />

mengenmäßig (z. B. Unterkunft,<br />

Verpflegung o<strong>der</strong> Deputat) samt den<br />

daraus resultierenden monatlichen<br />

Bruttobetrag an. Näheres zu<br />

Sachbezügen ab Seite 23.<br />

• Der in <strong>der</strong> Zeile „monatliches<br />

Gesamtentgelt“ einzutragende Betrag<br />

ist die Summe aus den Zeilen<br />

„Geldbezüge“ und „Sachbezüge“.<br />

Beachten Sie, dass die Beiträge von<br />

dem im Beitragszeitraum gebührenden<br />

o<strong>der</strong> darüber hinaus gewährten<br />

<strong>bei</strong>tragspflichtigen Entgelt zu entrichten<br />

sind.<br />

• Bei „Durchschnittlich“ tragen Sie die Anzahl <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tstage und Ar<strong>bei</strong>tsstunden im Durchschnitt pro Woche ein.<br />

2 Sonstige Än<strong>der</strong>ung ab<br />

• Kreuzen Sie Zutreffendes an und tragen Sie die zu meldenden Daten ein.<br />

• BV-Beitragszahlung – Betriebliche Vorsorge, Näheres dazu ab Seite 51.<br />

• Beachten Sie bitte: Ein Lehrverhältnis endet vor dem im Lehrvertrag genannten Datum mit dem Ablauf<br />

<strong>der</strong> Woche, in <strong>der</strong> die Lehrabschlussprüfung erfolgreich abgelegt wurde ("Lehrabschlussprüfung abgelegt<br />

am").<br />

A<br />

D<br />

C<br />

2<br />

1<br />

B<br />

89

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