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Arbeitsbehelf 2012 - bei der Salzburger Gebietskrankenkasse

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Allgemeine Hinweise<br />

Im Vorschreibeverfahren sind mit diesem Formular auch Entgeltän<strong>der</strong>ungen zu melden.<br />

Meldefrist<br />

Sieben Tage nach dem Eintritt <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung. Bei Entgeltän<strong>der</strong>ungen sieben Tage nach dem Ende<br />

des Kalen<strong>der</strong>monates, das auf die Entgeltän<strong>der</strong>ung folgt.<br />

f) Familienhospizkarenz An-, Ab- und Än<strong>der</strong>ungsmeldung<br />

Dieses Formular (Abbildung auf Seite 90) verwenden Sie zur Meldung <strong>der</strong> Inanspruchnahme von<br />

Familienhospizkarenz durch pflichtversicherte Personen, ebenso <strong>bei</strong> Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Verlängerungen<br />

dieser Karenz. Näheres dazu ab Seite 67.<br />

Meldefrist<br />

Sieben Tage nach <strong>der</strong> Inanspruchnahme, Än<strong>der</strong>ung (inklusive Entgeltän<strong>der</strong>ungen) o<strong>der</strong> Verlängerung<br />

<strong>der</strong> Familienhospizkarenz.<br />

g) Schwerar<strong>bei</strong>tsmeldung<br />

Dieses Formular (Abbildung auf Seite 92) verwenden Sie für <strong>bei</strong> Ihnen beschäftigte<br />

− männliche Versicherte, die bereits das 40. Lebensjahr vollendet haben, und<br />

− weibliche Versicherte, die bereits das 35. Lebensjahr vollendet haben,<br />

die Tätigkeiten im Sinne <strong>der</strong> Schwerar<strong>bei</strong>tsverordnung leisten. Näheres dazu unter IV. Pkt. 10.<br />

Schwerar<strong>bei</strong>t im Sinne <strong>der</strong> Schwerar<strong>bei</strong>tsverordnung auf Seite 62.<br />

Meldefrist<br />

Bis Ende Februar des Kalen<strong>der</strong>jahres, das <strong>der</strong> Verrichtung von Schwerar<strong>bei</strong>tstätigkeiten folgt.<br />

h) Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis<br />

Dieses Formular (Abbildung ab Seite 44) verwenden Sie für Ihre Ar<strong>bei</strong>tnehmer/innen, um den Finanzämtern<br />

und <strong>der</strong> Sozialversicherung die pro Kalen<strong>der</strong>jahr erfor<strong>der</strong>lichen Daten zu übermitteln.<br />

Näheres dazu ab Seite 42.<br />

Bitte beachten Sie: Bei freien Dienstverhältnissen ist nur <strong>der</strong> Sozialversicherungsteil auszufüllen. Für<br />

die Meldung an das Finanzamt ist hier die „Meldung gemäß § 109a – E 18“ zu verwenden.<br />

Meldefrist<br />

− Jährlich bis spätestens Ende Februar des folgenden Kalen<strong>der</strong>jahres <strong>bei</strong> Übermittlung mit ELDA.<br />

− Jährlich bis spätestens Ende Jänner des folgenden Kalen<strong>der</strong>jahres <strong>bei</strong> Übermittlung in Papierform.<br />

Dieses Papierformular for<strong>der</strong>n Sie bitte <strong>bei</strong> Ihrem Finanzamt an.<br />

− Unterjährig <strong>bei</strong> Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses während des laufenden Kalen<strong>der</strong>jahres<br />

bis zum Ende des Folgemonates (<strong>bei</strong> Übermittlung mit ELDA und in Papierform).<br />

4.2 Meldungen, die zusätzlich im Lohnsummenverfahren zu erstatten sind<br />

Beitragsnachweisung<br />

Mit diesem Formular (Abbildung auf Seite 40) melden Sie für Ihre Beschäftigten sämtliche <strong>bei</strong>tragspflichtigen<br />

Bezüge und Beiträge, die im Beitragszeitraum abzurechnen waren. Näheres dazu ab Seite<br />

38.<br />

Meldefrist<br />

Nach Ablauf eines jeden Beitragszeitraumes bis 15. des Folgemonates.<br />

4.3 Meldungen, die zusätzlich im Vorschreibeverfahren zu erstatten sind<br />

a) Son<strong>der</strong>zahlungsmeldung durch Vorschreibebetriebe<br />

Mit diesem Formular (Abbildung auf Seite 94) melden Sie Ihre Son<strong>der</strong>zahlungen an Ihre Beschäftigten.<br />

Näheres dazu auf Seite 26 unter II. Pkt. 11. Son<strong>der</strong>zahlungen.<br />

Meldefrist<br />

Sieben Tage nach dem Ende des Kalen<strong>der</strong>monates, in dem die Son<strong>der</strong>zahlung<br />

− entwe<strong>der</strong> fällig war<br />

− o<strong>der</strong> bereits vor dem Fälligkeitstermin ausgezahlt wurde.<br />

b) Meldung zum vermin<strong>der</strong>ten AV-Beitrag <strong>bei</strong> geringem Einkommen durch Vorschreibebetriebe<br />

Mit diesem Formular (Abbildung auf Seite 95) melden Sie in Gesamtsummen die vermin<strong>der</strong>ten Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherungs<strong>bei</strong>träge<br />

(AV-Beiträge) für ar<strong>bei</strong>tslosenversicherungspflichtigen. Näheres dazu<br />

auf Seite 37.<br />

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